Beschluss A 01 Sachgerechte und faire Sozialvorschriften der EU zu Lenk- und Ruhezeiten im Reisebusverkehr

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Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.

Beschluss

Die Gremien der Europäischen Union beraten derzeit über die neuen Sozialvorschriften insbesondere für Lenk- und Ruhezeiten für den Güter- und Reisebusverkehr auf der Straße. Das Europäische Parlament hat keine differenzierte, den spezifischen Anforderungen des Reisebusverkehrs angemessene Regelungen befürwortet. Dabei geht es insbesondere um den sog. „Gelegenheitsverkehr“ (im Unterschied zum Linienverkehr). Die Lenkzeiten sollen dazu ausdrücklich nicht ausgeweitet und die Ruhezeiten nicht gekürzt werden. Sondern die Abfolge von Lenk- und Ruhezeiten sollen in einem klaren Rahmen ausreichend flexibel gestaltet werden können.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, im Ministerrat der Europäischen Union durchzusetzen, dass solche Regelungen in den Trilogverhandlungen der Europäischen Gremien wieder zur Geltung kommen.

Dies betrifft vor allem folgende Regelungspunkte:
1. Die bisherige modifizierte 12-Tage-Regelung für Reisebusfahrten zum Ausgleich von reduzierten Wochenruhezeiten soll bestehen bleiben. Danach kann der Ausgleich für eine reduzierte Wochenruhezeit, die einmal in zwei Wochen möglich ist, an eine der täglichen Ruhezeiten von neun Stunden angehängt werden. Damit ist der Bus an einem solchen Tag nur für sehr kurze Zeit verfügbar, was in einem 2-Wochen-Reiseprogramm gestaltbar ist. Nach den vorliegenden Beschlussvorlagen der EU zur Neuregelung müssten aber nach einer reduzierten Wochenruhezeit zum Ausgleich Ruhezeiten von bis zu 87 Stunden en bloc erfolgen. Das ist in einem zweiwöchigen Reiseprogramm nicht gestaltbar.

2. Reisebusse brauchen situationsangepasste Pausenregelungen. Nach viereinhalb Stunden Lenkzeit muss eine Pause von 45 Minuten sein. Diese Pause kann durch zwei kürzere Pausen ersetzt werden. Diese Reglung ist unbestritten notwendig. Allerdings soll bei der Abfolge der kürzeren Pausen die starre Vorgabe „15 gefolgt von 30 Minuten“ durch eine der jeweiligen Reisesituation angepasste flexible Aufteilung ersetzt werden, also etwa 3x15 Minuten oder erst 30, dann 15 Minuten.

3. Eine Verschiebung der Ruhezeit um maximal eine Stunde bei unvohergesehenen Ereignissen muss möglich sein. Der Ausschuss für Tourismus und Verkehr der EP hat eine praktikable Lösung empfohlen: nämlich die Erlaubnis, „die tägliche Ruhezeit höchstens zweimal wöchentlich um eine Stunde zu verschieben, sofern die tägliche Ruhezeit, die nach Anwendung dieser Ausnahmeregelung eingelegt wird, mindestens neun Stunden dauert und die Straßenverkehrssicherheit hierdurch nicht gefährdet wird“.

4. Keine Diskriminierung rein innerstaatlicher Fahrten bei der sog. 12-Tage- Regelung. Nach dieser Regelung sind Busreisen bis zu 12 Tagen mit einem Fahrer möglich, wenn in der Regel keine kontinuierlichen und langen Lenkzeiten erfolgen. Das gilt aber nur, wenn mindestens 24 Stunden im Ausland verbracht werden. Das führt zu einer Diskriminierung von deutschen Busunternehmen bei Reisen durch Deutschland oder von französischen Unternehmen bei Reisen durch Frankreich. Diese Bedingung muss gestrichen werden.