Beschluss A 30 Steuerfreiheit von Jubiläumszuwendungen
Aktueller Status:
Der Beschluss wurde an die
Elisa Vandy schrieb am 14. Oktober 2020
Der Beschluss wurde an die zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.
Der Beschluss wurde an die AG
Elisa Vandy schrieb am 02. Juni 2020
Der Beschluss wurde an die AG Finanzen der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung in der steuer- und finanzpolitischen Arbeit weitergeleitet.
Beschluss
Die Steuerfreiheit von Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist in § 3 Nr. 52 im Einkommensteuergesetz und/oder in einer Rechtsverordnung wie folgt wieder einzufügen:
„Jubiläumszuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die bei ihm in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis stehen, im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitnehmerjubiläum sind steuerfrei, soweit sie die folgenden Beiträge nicht übersteigen:
1. bei einem 10-jährigen Dienstjubiläum: 600,00 €
2. bei einem 25-jährigen Dienstjubiläum: 1.200,00 €
3. bei einem 40-, 50- oder 60-jährigen Dienstjubiläum: 2.400,00 €
Der Beschluss wurde an die
Der Beschluss wurde an die zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.