Beschluss A 33 LKW-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen verkürzen
Aktueller Status:
Der Beschluss wurde mit Bitte
Richard Praetorius schrieb am 04. Juni 2020
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.
Der Beschluss wurde mit Bitte
Richard Praetorius schrieb am 04. Juni 2020
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.
Beschluss
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung dahingehend ändern zu lassen, dass das Lkw-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen auf das Zeitfenster von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr verkürzt wird.
Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.