Beschluss A 37 Berechnung der Zinsen gem. § 238 Abs. 1 AO

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Der Beschluss wurde an die

Der Beschluss wurde an die fachlich zuständigen Referenten des Konrad-Adenauer-Hauses und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der Arbeit der Fachausschüsse weitergeleitet.

Beschluss

Der Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen soll sich am Marktzins orientieren. Als Grundlage soll die Zinssatzberechnung nach § 247 BGB dienen.