Aktueller Status:
Der Beschluss wurde mit Bitte
Richard Praetorius schrieb am 07. Oktober 2019
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.
Der Beschluss wurde mit Bitte
Richard Praetorius schrieb am 07. Oktober 2019
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.
Das Gesetz zur Umsetzung der
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften wurde in den folgenden Schritten in deutsches Recht umgesetzt:
• Referentenentwurf vom 1. Oktober 2019
• Gesetzentwurf vom 18. Dezember 2019
• Übermittlung an Bundesrat 3. Januar 2019
• Gesetzentwurf als Bundestags-Druckschrift. 19/17288
• 3. Lesung – Annahme durch den Deutschen Bundestag am 7.Mai 2020
Damit ist die Rechtsetzungstätigkeit der Kammern abgedeckt. Auf Landesebene hingegen läuft der Umsetzungsprozess noch. Er ist dort allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten. Den Vorgaben der Richtlinie zufolge muss die Umsetzung bis zum 30. Juli 2020 abgeschlossen sein.