Beschluss A 42 Subsidiarität im Gesundheitswesen erhalten

Aktueller Status:

Das Gesetz zur Umsetzung der

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften wurde in den folgenden Schritten in deutsches Recht umgesetzt:

• Referentenentwurf vom 1. Oktober 2019
• Gesetzentwurf vom 18. Dezember 2019
• Übermittlung an Bundesrat 3. Januar 2019
• Gesetzentwurf als Bundestags-Druckschrift. 19/17288
• 3. Lesung – Annahme durch den Deutschen Bundestag am 7.Mai 2020

Damit ist die Rechtsetzungstätigkeit der Kammern abgedeckt. Auf Landesebene hingegen läuft der Umsetzungsprozess noch. Er ist dort allerdings unterschiedlich weit fortgeschritten. Den Vorgaben der Richtlinie zufolge muss die Umsetzung bis zum 30. Juli 2020 abgeschlossen sein.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung dem Konrad-Adenauer-Haus zugeleitet.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugeleitet.

Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert Parteiführung, gesundheitspolitische Sprecher und Gremien der CDU/CSU auf, Gesetze abzulehnen, die das Subsidiaritätsprinzip im Gesundheitswesen verletzen!