Beschluss A 49 Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes für betriebsfremde Tätigkeiten

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde an die AG

Der Beschluss wurde an die AG Arbeit und Soziales der CDU-/ CSU-Bundestagsfraktion mit der Bitte um Berücksichtigung in der Arbeit der AG Arbeit und Soziales weitergeleitet. 

Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert eine Anpassung der tarifgebundenen Unternehmen bezüglich des Mindestlohnes für betriebsfremde Tätigkeiten. Für betriebsfremde Tätigkeiten ist somit lediglich der gesetzliche Mindestlohn anzuwenden und nicht der dem Betriebszweig zugehörende tarifliche Mindestlohn.