Überwiesener Antrag A 45 Überarbeiten des Umsatzsteuergesetzes bezüglich der verschiedenen Steuersätze

Aktueller Status:

Die Kommission Steuern/

Die Kommission Steuern/ Finanzen hat über den Antrag beraten und empfiehlt eine Ablehnung des Antrags. Die Kommission sieht den politischen Handlungsbedarf und einigt sich, das Thema nochmals inhaltlich aufzugreifen.

Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Überarbeitung des Umsatzsteuergesetzes bezüglich der verschiedenen Steuersätze.

Begründung

In kaum einem Land ist die Bürokratie so hoch und die Steuergesetze so umfangreich wie in Deutschland. Das Umsatzsteuergesetz mit seinen unzähligen Ausnahmen zählt mit zu den komplizierten Steuergesetzen. Derzeit gibt es 4 Steuersätze in Deutschland, wovon 2 den rein landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten sind. Die bekannten 7 % Umsatzsteuer gelten grob gesagt den Lebensmitteln und die 19 % Umsatzsteuer betreffen alles andere. Allerdings ist hier Einiges sehr verwirrend. Getränke, obwohl diese eigentlich zur Ernährung dienen, werden mit 19 % besteuert. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Ein Milchkaffee oder Kaffee Latte kann wiederum ab einem Milchanteil von 75 % als Milchmischgetränk und somit mit 7 % besteuert werden. Und das bei uns so gesunde und trinkbare Leitungswasser wird mit 7 % angesetzt, wohingegen die Flasche Wasser vom Getränkemarkt 19 % besteuert wird. Wo übrigens der Unterschied zwischen einer Verkostung im Restaurant (19 %) und einem Burger to go (7 %) liegen soll, ist auch schwer nachvollziehbar. Gleiches gilt für Übernachtungen im Hotel/Pension. Diese liegen bei den günstigeren 7 %, obwohl es sich doch hierbei hauptsächlich um eine Dienstleistung handelt, worauf sich die Gesetzgebung bei der Verkostung im Restaurant mit 19 % beruft. Auch Taxifahrten werden unterschiedlich besteuert. Dauert die Fahrt nicht länger als 50 km, sind 7 % zu zahlen. Weitere Strecken werden mit 19 % besteuert. So lässt sich die Liste mit dubiosen Steuersätzen fortsetzen.

Deshalb sollte hier dringend eine einheitlichere und sinnvollere Regelung gefunden, wenn nicht sogar ein einheitlicher Steuersatz in der Mitte beispielsweise bei 13 % gefunden werden.

Um eine Entlastung für unsere Krankenkassen und nicht zuletzt auch für alle Patienten zu erwirken, sollte hierbei ebenfalls die Besteuerung (derzeit 19 %) auf Apothekenumsätze und Medikamente überdacht werden – um außerdem auch europaweit wettbewerbsfähig zu sein (Internetbestellungen). (Viele EU-Staaten haben den Steuersatz auf verschreibungspflichtige Medikamente bis zu 0 % reduziert (bspw. unser Nachbarstaat Frankreich mit 2,1 %), nur Dänemark und Bulgarien fordern 25 bzw. 20 %.)
Dass aber in Deutschland „Familienförderung“ großgeschrieben wird, dann aber auf Babywindeln 19 % Umsatzsteuer und auf Tiernahrung 7 % Umsatzsteuer anfallen, ist unbegreiflich.