Überwiesener Antrag A 51 Unterstützung der Geburtshelfer

Aktueller Status:

Der Antrag wurde vom

Der Antrag wurde vom Bundesvorstand abgelehnt.

Der Antrag wurde von der

Der Antrag wurde von der Kommission Gesundheit/Pflege abgelehnt mit der Bitte an den Antragsteller, den Antrag zu überarbeiten und einen ganzheitlichen Ansatz zu entwickeln. Anschließend wurde das Votum an den Bundesvorstand übermittelt.

Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU fordert die Bundestagsfraktion der CDU/CSU auf, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, um die Geburtshelfer und die geburtshilflichen Abteilungen/Entbindungsstationen der Krankenhäuser angemessen zu unterstützen.

Begründung
Die Gesetzgebung hat bereits positiv in die Abrechnungspraxis der Hebammen eingegriffen und hierbei für eine flächendeckende Verfügbarkeit gesorgt. Auch wurden die Verrechnungssätze für Geburtshelfer/Entbindungsärzte seit 1.1.2019 von 200 € auf 300 € pro Geburt angehoben. Allerdings ist dies leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, verglichen zu den immensen Kosten für die Haftpflichtversicherung (im weiten 6-stelligen Bereich). Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, ein Gleichgewicht zwischen Kosten und Erträge zu schaffen.

Es kann nicht sein, dass leider viele Geburtsabteilungen geschlossen werden müssen (einige sind dies bereits), weil sie sich diese Haftpflichtversicherungsbeiträge schlichtweg nicht leisten können und somit die ganze Geburtsabteilung auf Dauer als hohes Verlustgeschäft abschreiben müssen.

Wenn man bedenkt, dass sich eine Geburt im Kreissaal unter Umständen viele Stunden oder sogar länger als einen ganzen Tag hinziehen kann, ist der bisherige Kassenverrechnungssatz mit 300 € pro Geburt nahezu lächerlich. Dieser Verrechnungssatz sieht wohl eher eine „Fließbandarbeit“ im Kreissaal vor und keine richtige Versorgung und Betreuung von Fachärzten. Da es aber um die Gesundheit eines Neugeborenen und deren Mutter geht, sollten hier auch keine „Sparmaßnahmen“ bei komplexeren oder länger dauernden Geburten entstehen.

In Anbetracht der momentan sehr hohen Versicherungskosten etc. ist daher wohl eher ein Kassenverrechnungssatz von ca. 800 € pro Geburt für angemessen zu betrachten, um die Geburtshelfer noch zu ihrer Arbeit zu motivieren und auch für Nachwuchsgeburtshelfer zu sorgen.

Auch die selbstständigen Geburtshelfer (Frauenärzte, die eigene Frauenarztpraxen betreiben und aber zusätzlich als Geburtshelfer in Krankenhäusern Belegbetten haben) brauchen hier dringend Unterstützung!

Gerade in kleineren Krankenhäusern ist es Gang und Gebe, dass diese sich auf selbstständige Geburtshelfer verlassen können, wenn Entbindungen anstehen. Oftmals wechseln mehrere Belegbettenärzte ihre zusätzliche Schicht in den Krankenhäusern ab. Sie können aber auch dafür sorgen, dass sie ihren eigenen Patientinnen, die sie unter Umständen bereits Jahre betreuen, dann auch bei der Entbindung zur Seite stehen. Für die Patientinnen ist es stets von Vorteil, wenn die jeweiligen Krankenakten bereits dem behandelnden Arzt bekannt sind. Somit kann schnell und ohne viel Bürokratie eingegriffen und geholfen werden. Die Abrechnung mit den Kassen erfolgt dann separat von den Krankenhauskosten (für Bett und Verpflegung etc.). Auch den Krankenhäusern ist damit geholfen, denn diese müssen sich kaum um die Besetzung der Fachärzte kümmern.

Das einzig große Problem stellt in den letzten Jahren die Berufshaftpflichtversicherung für diese Ärzte dar, da diese in Relation mit dem Kassenverrechnungssatz in keinster Weise im Verhältnis steht.