Ärger um doppelte Beiträge: Wie sich die betriebliche Altersvorsorge wieder lohnen kann

Datum des Artikels 25.02.2019
MittelstandsMagazin

Der Streit um die Doppelverbeitragung läuft seit ihrer Einführung im Jahr 2004. Sie wurde damals eingeführt, um den klammen Sozialversicherungen Geld in die Kassen zu spülen. Für die Betroffenen bedeutet sie aber, dass sie bis zu 20 Prozent aus ihren Betriebsrenten und Direktversicherungen verlieren. Die MIT drängt auf eine Reform– auch gegen den Willen der Kanzlerin.

Es klang einfach zu gut. Der Rostocker Mittelständler, für den Franz Häntze die Geschäfte in Asien und Nordwesteuropa betreute, bot ihm 1995 eine betriebliche Altersvorsorge an. „Meine Hauptmotivation war damals die Pauschalversteuerung der Beiträge, zumal ich ohnehin eine Lebensversicherung oder einen Sparvertrag abschließen wollte“, sagt Häntze. Pro Jahr zahlte er rund 1.750 Euro ein. Davon wurden 20 Prozent pauschal versteuert. Die Auszahlung sei abgabenfrei, wurde ihm mitgeteilt, da Einkommensteuer und Sozialbeträge bereits in der Einzahlphase bezahlt würden. „Die Einzahlung in die Direktversicherung hatte in meinem Fall zudem keinen Einfluss auf die Höhe der gezahlten Beiträge in die Sozialversicherungen, da mein Einkommen über der Bemessungsgrenze lag“, so Häntze. Er unterschrieb. 2003 schloss er zusätzlich eine weitere Direktversicherung ab. Für diese galt die nachgelagerte Besteuerung. Die Einkommensteuer für die Beiträge und Erlöse fiel also erst im Rentenalter an. Es sei die „beste Möglichkeit, um fürs Alter vorzusorgen“,sei ihm damals erklärt worden.

Böse Überraschung zum Renteneintritt

Doch mit dem 2004 von Rot-Grün eingeführten Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV-Modernisierungsgesetz) änderten sich die Spielregeln. Deutschland war damals der kranke Mann Europas und die Kassen der Renten- und Pflegeversicherungen waren leer. Jahrzehntelang war den Bürgern erklärt worden, wie wichtig es sei, selbst für das Alter vorzusorgen. Gelockt wurden sie mit vielen Vergünstigungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Doch in Zeiten knapper Kassen können einmal gegebene Versprechen schnell vergessen sein. Die Vergünstigungen für Betriebsrenten und Direktversicherungen wurden weitgehend abgeschafft. Für Betriebsrenten, die über der Grenze von 152,50 Euro im Monat lagen, musste sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Auch die Direktversicherungen wurden rechtlich mit den Betriebsrenten gleichgesetzt. Bei ihrer Auszahlung mussten die vollen Beiträge also ebenfalls gezahlt werden.

Franz Häntze zahlt doppelte Beiträge auf seine betriebliche Altersvorsorge
 

Bei seinem Renteneintritt im September 2015 wollte sich Franz Häntze seine Direktversicherung auszahlen lassen. Rund 30.000 Euro hatte er eingezahlt, aufgrund der niedrigen Zinsen hätte er 31.500 Euro ausgezahlt bekommen. Allerdings erhielt er auch ein Schreiben, in dem die Krankenkasse Geld von ihm forderte: 6.000 Euro als Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung. „Ich dachte, die haben einen Fehler gemacht. Schließlich habe ich all die Jahre den Höchstbeitrag zur Versicherung gezahlt“, sagt Häntze heute. „Hätte ich das im Vorfeld gewusst, hätte ich etwas anderes abgeschlossen, eine kapitalbildende Lebensversicherung beispielsweise, oder ich hätte auf andere Art für das Alter vorgesorgt. Mein Vertrauen in die Politik ist dadurch komplett verloren gegangen.“ Letztendlich bekam er aus seiner zweiten Direktversicherung nun4.500 Euro weniger ausgezahlt, als er selbst eingezahlt hat. Er nennt es einen Raub.

Widerstand gegen die Doppelverbeitragung

So wie Franz Häntze sehen das viele der knapp sechs Millionen Betroffenen in Deutschland. Sie organisierten sich und gründeten 2015 den Verein der Direktversicherungsgeschädigten DVG. Dietmar Hruschka ist der stellvertretende Bundesvorsitzende des Vereins: „Wir kamen zu der Erkenntnis, dass wir nur als schlagkräftiger Verein mit möglichst vielen Mitgliedern und einer klaren Strategie zum Erfolg kommen können.“ Zu Beginn hatte der Verein40 Mitglieder, heute sind es über 2 000. Sie treffen sich bei Stammtischen und sprechen bei ihren Abgeordnetenvor. Gegen die Doppelverbeitragung wurden auch Klagen eingereicht, bisher allerdings weitgehend erfolglos. Eine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht am 16. Mai 2008 abgewiesen. „Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt nicht vor“, urteilten die Verfassungsrichter einstimmig. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem GKV-Modernisierungsgesetz abgeschlossen wurden. „Die Neuregelung der Beitragspflicht auf einmalige Kapitalleistungen verstößt nicht gegen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz“, teilte das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung mit. Und das Bundessozialgericht betonte in einem Urteil vom 25. April 2007 den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Verfassungsrechtlich sei es nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber einmalige Kapitalauszahlungen mit regelmäßigen Versorgungsbezügen gleichstelle, heißt es in der Urteilsbegründung. Auch wenn es aus Sicht der Betroffenen anders sein mag, beraubt wurden sie nicht.

Der Eindruck, dass es sich hier um eine Ungerechtigkeit handelt, blieb aber bestehen. Auch hat sich die Ausgangslage geändert. Waren die Krankenkassen Anfang der 2000er-Jahre klamm, stiegen ihre Überschüsse in den Jahren danach konstant an: auf derzeit etwa 20 Milliarden Euro. Der Druck auf die Politik stieg. Immer wieder gab es in den letzten Jahren Vorstöße, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Zuletzt geschah dies im August 2017 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Aber auch dadurch fiel die Doppelverbeitragung nur für Betriebs-Riesterverträge. Die Betriebsrenten und Direktversicherungen profitierten nicht davon. Das soll sich nun ändern. Ende Januar schlug Bundesgesundheitsminister und MIT-Präsidiumsmitglied Jens Spahn drei mögliche Lösungen vor (siehe Kasten unten). Momentan deutet alles darauf hin, dass Variante drei umgesetzt wird, also eine Halbierung der Beiträge.

Union steht hinter der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge

Variante drei entspricht weitgehend dem Antrag zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge auf dem CDU-Parteitag. Der Antrag wurde unter anderem von der MIT und der Jungen Union eingereicht. Er wurde von einer Mehrheit der Delegierten angenommen, obwohl die Antragskommission nur eine Prüfung empfohlen hatte. Der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann begründete die Wichtigkeit des Antrags auf dem Parteitag so: „Wir müssen die betriebliche Altersvorsorge insgesamt stärken und deshalb dafür sorgen, dass die Beitragslast auf Betriebsrentenhalbiert wird. Irgendwann ist Schluss mit der Prüferei.“ Auch aus den Reihen der CSU kommt Unterstützung. Die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexpertin Emmi Zeulner hat auf dem CSU-Parteitag ebenfalls einen Antrag gestellt. Für sie geht es bei der Abschaffung um Gerechtigkeit: „Die Menschen wurden jahrelang von der Politik aufgefordert, fürs Alter vorzusorgen und dann wurden im Nachhinein die Spielregeln geändert. Bei diesem Thema geht es darum, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Und es soll auch ein Signal an die junge Generation sein, dass sich zusätzliche Vorsorge weiterhin lohnt. “

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner kämpft weiter gegen die Doppelverbeitragung 
 

Fraglich ist die Finanzierung: „Die sauberste Lösung wäre, die Beitragsausfälle mit Steuern auszugleichen, da es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die Betriebsrenten attraktiv zu machen. Am Ende wird wohl Olaf Scholz mit Jens Spahn eine Lösung finden müssen“, so Carsten Linnemann. Diese Lösung hat Jens Spahn Ende Januar präsentiert. Er schlägt vor, dass etwa 500 Millionen Euro der entstehenden Kosten aus den Rücklagen des Gesundheitsfondsgenommen werden. Dieser verwaltet das Geld der Krankenkassen. Der Rest, also circa zwei Milliarden Euro, soll aus Steuergeldern finanziert werden. Hier liegt der Knackpunkt. Denn nachdem bereits Finanzminister Scholz die Pläne abgelehnt hatte, stellte Mitte Februar auch die Bundeskanzlerin die Reform aufs Abstellgleis. Die Entlastung sei „relativ kostspielig“ und nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, ließ Merkel über eine Sprecherin verlauten. Davon lässt sich der MIT-Chef und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Linnemann jedoch nicht entmutigen: „Wir geben jetzt nicht auf“, sagte Linnemann. „Es gibt klare Parteitagsbeschlüsse und eine Mehrheit in beiden Koalitionsfraktionen für eine Entlastung. Ich möchte deshalb, dass meine Fraktion darüber diskutiert und das Thema klärt.“ Sollte die Reform doch noch kommen, würden Franz Häntze und die anderen sechs Millionen Betroffenen in Zukunft mehr Geld aus ihrer Direktversicherung erhalten. Die Direktversicherten, die bereits ihre Vorsorge vollständig ausgezahlt bekommen haben, würden hingegen nicht profitieren. Das Gesetz soll nicht rückwirkend gelten. Erstattungen auf bereits bezahlte Beiträge in die Kranken und Pflegeversicherungen aus Direktversicherungen sind nicht vorgesehen. Die Kosten einer derartigen Erstattung werden vom Bundesgesundheitsministerium auf rund40 Milliarden Euro geschätzt. Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel wäre diese Summe für die nachfolgenden Generationen tatsächlich eine schwere Hypothek. Der DVG hingegen kommt nach eigenen Schätzungen auf acht bis elf Milliarden Euro. Für Franz Häntze ist die angedachte Reform „ein Schritt in die richtige Richtung“. In Ordnung sei es deswegen aber noch lange nicht.

Doppelverbeitragung –ein Begriff, zwei Bedeutungen
Der Begriff Doppelverbeitragung wird nicht einheitlich verwendet. Er bezeichnet einmal die Tatsache, dass Betriebsrenten seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr mit dem ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner verbeitragt werden. Stattdessen muss der volle Satz gezahlt werden. Der ermäßigte, halbe Beitragssatz verdoppelt sich also. Korrekt wäre es in diesem Fall aber von einer Verbeitragung mit dem vollem Beitragssatz zu sprechen.
Korrekt wird der Begriff Doppelverbeitragung verwendet, wenn sowohl auf die Finanzierung (Ansparphase)also auch auf die Auszahlung der Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Betroffen hiervon sind vor allem Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar2005 abgeschlossen wurde. Es lässt sich aber in vielen Fällen nicht mehr feststellen, wer genau von dieser echten Doppelverbeitragung betroffen ist.

Drei mögliche Reformen der betrieblichen Altersvorsorge:
Variante 1: Momentan gilt für Betriebsrenten eine Freigrenze von 152,50 Euro. Wer darüber liegt, muss sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Bei Variante eins würde diese Freigrenze in einen Freibetrag umgewandelt werden. Davon würden alle Betriebsrenten profitieren. Geschätzte Kosten: 1,1 Milliarden Euro.
Variante 2: Die Freigrenze wird mit einer „Gleitzone“ kombiniert. Außerdem könnte die Freigrenze auf 200 Euro steigen. Die überschreitenden Einnahmen werden zudem nicht voll verbeitragt. Stattdessen soll die Beitragsbelastung stetig ansteigen. Geschätzte zusätzliche Kosten: 600 Millionen Euro.
Variante 3:  Damit würde die geltende Rechtslage von 2003, also vor dem GKV-Modernisierungsgesetz, wiederhergestellt. Der Beitragssatz würde halbiert werden, allerdings ohne Rückwirkung. Geschätzte Kosten: 2,6 Milliarden Euro.