Alterssicherung leistungsfähig und finanzierbar halten

Datum des Artikels 29.08.2022
Beschluss

Die beitragsfinanzierte Rentenversicherung bildet das Fundament der Alterssicherung in Deutschland. Durch die demografische Entwicklung, aber auch die Ausweitung versicherungsfremder Leistungen wird es immer schwieriger, die Beitragsäquivalenz zu halten. Schon heute wird die gesetzliche Rente mit über 112 Mrd. Euro aus Bundesmitteln bezuschusst. Klar ist, dass es ein “Weiter so“ in der Rentenpolitik nicht geben darf. Die Grenzen der Belastbarkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind erreicht. Damit langfristig die Beitragssätze aller Sozialversicherungszweige unterhalb der 40-Prozent-Marke gehalten werden können, braucht es grundlegende Reform- und Konsolidierungsansätze und eine grundlegende Neuausrichtung der Altersvorsorge in Deutschland, die künftig nur mit drei starken Säulen funktionieren kann: gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher und privater Altersvorsorge.

Für eine leistungsfähige und finanzierbare Alterssicherung fordert die MIT:

1. Säule der Alterssicherung – Gesetzliche Rentenversicherung:

  •   Generationengerechtigkeit bei der Altersvorsorge grundgesetzlich fixieren

Politik war in den letzten Jahren geneigt, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich auszuweiten. Die langfristige Finanzierung dieser Leistungsausweitungen müssen aber kommende Generationen leisten. Um künftige Beitragszahler nicht zu überlasten und vor politischen Begehrlichkeiten zu schützen, muss das Prinzip der Generationengerechtigkeit in der Rente institutionell gestärkt und grundgesetzlich verankert werden.

  •   Anpassung der Regelaltersgrenze

Die Menschen werden immer älter und die Rentenbezugsdauer wird immer länger. Die Anpassung der Regelaltersgrenze ist deshalb das zentrale Element, um die gesetzliche Rente finanzierbar zu halten. Das bestätigen Wissenschaftler übereinstimmend. Als gerecht und erklärbar gilt die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung im Verhältnis 3:1 ab 2031. Die steigende Lebenserwartung muss beim Renteneintritt berücksichtigt werden, weil die Menschen länger gesund und fit sind und zugleich der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt eine viel größere Rolle spielt als früher. Für Beschäftigte mit besonderen Belastungen muss es weitere Verbesserungen im Rahmen der Erwerbsunfähigkeitsrente geben Sonderregelungen geben, die sie nicht benachteiligen.

  •   Flexibilisierung im Renteneintritt

Wer vor oder nach der Regelaltersgrenze in die Rentenphase eintritt, erhält besondere Abschläge oder Zuschläge. Diese spiegeln den individuellen Rentenanspruch wider. Um Anreize für längeres Arbeiten zu setzen, sollte der bisherige Zuschlag bei späterem Renteneintritt erhöht werden. Allgemein muss ein früherer oder späterer Renteneintritt versicherungsmathematisch gerechter abgebildet werden.

  •   Rentenniveau als Kennziffer und Haltelinie abschaffen

Das Rentenniveau sorgt als Rechengröße in weiten Teilen der Bevölkerung für Verwirrung und Fehlvorstellungen. Das Rentenniveau erlaubt keine Rückschlüsse auf das Risiko von Altersarmut. Dennoch wird das Rentenniveau zum politischen Spielball und führt zu einem Überbietungswettbewerb, der nicht mehr finanziert werden kann. Die demografiebedingte Lage sowie die politischen Beschlüsse der letzten Jahre machen ein Absinken des Rentenniveaus unausweichlich, um steigende Beitragssätze und Bundeszuschüsse aufzufangen. Das Rentenniveau muss als gesetzliche Haltelinie fallen. Die Betrachtung muss auf dem „Altersvorsorgeniveau“ insgesamt liegen und auch die anderen Säulen sowie Vermögen umfassen. Jemand kann eine geringe Rente bekommen und trotzdem wohlhabend im Alter sein. Die säulenübergreifende Renteninformation ist dabei ein wichtiger Baustein.

  •   Kapitalgedeckte Rentenversicherungsfinanzierung ist keine Lösung

Die Finanzierung der gesetzlichen Rente muss verbessert werden. Die Bundeszuschüsse steigen jährlich demografiebedingt, aber auch als Resultat zurückliegender politischer Entscheidungen. Den Einnahmedefiziten durch einen Kapitalstock i.H.v. 10 Mrd. Euro zu begegnen, ist unwirksame Symbolik. Wäre dieser Finanzierungsweg ernst gemeint, müsste er jährlich aufgebaut werden. Hinzu kommt, dass Kapitalanlagen immer langfristig wirken. Es braucht Zeit. Doch es gibt keine Sicherheit, dass sich eine Bundesregierung nicht aus diesen Mitteln behilft, um andere Vorhaben zu finanzieren. Auch für die Risiken eines staatlich organisierten Kapitalstocks bei negativen Renditen und gleichzeitig hoher Inflation gibt es keine Lösung. Die Mittel für den Kapitalstock können ohnehin nur aus Steuermitteln bzw. schuldenfinanziert werden. Davon abzugrenzen ist, langfristig einen Rahmen zu schaffen, der welche eine kapitalgedeckte Altersvorsorge unterstützt.

  •   Neujustierung der Rentenformel

Dank des Nachhaltigkeitsfaktors werden die Lasten zwischen Beitragszahlern und Rentnern verteilt und sorgen für einen moderaten Anstieg des Rentenbeitrages. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie die finanziellen Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung muss der Nachhaltigkeitsfaktor noch stärker innerhalb der Rentenformel Berücksichtigung finden. Hierfür schlägt die MIT vor, das α im Nachhaltigkeitsfaktor von derzeit 0,25 auf 0,5 zu erhöhen.

  •   Rentenversicherung digitaler denken

Mit der Einführung einer digitalen Rentenübersicht beschreitet die Deutsche Rentenversicherung den Weg ins digitale Zeitalter. Dieser Weg muss in Zukunft im Sinne der Kunden und der Angestellten der Rentenversicherung weiter fortgesetzt werden. Dazu zählen einfache und sichere Online-Antragsverfahren zu Leistungen der Rentenversicherung, ein unkomplizierter Datenabgleich zwischen Beitragszahlern, Behörden, der Rentenversicherung und privaten Anbietern von Altersvorsorgeprodukten sowie eine Modernisierung der Rentenversicherung durch trägerübergreifende einheitliche Software und digitalen Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiter. Weitere Schritte müssen folgen. Diese umfassen auch die Art und Weise der übersichtlichen Darstellung. Abzüge für Steuern und Krankenversicherung sollten berücksichtigt werden.

  •   Systemgerecht und frühzeitig den Gefahren von Bedürftigkeit im Alter begegnen

Eine unstete Erwerbsbiografie und niedrige Qualifikation, Teilzeit und Minijobs sind die Hauptursachen von Bedürftigkeit im Alter. Grundsätzlich muss frühzeitig und über die gesamte Dauer des Erwerbslebens für das Alter vorgesorgt werden. Mit der Grundrente wurde genau das Gegenteil getan: Mit nur 33 Beitragsjahren entsteht ein hochgerechneter versicherungsfreier Leistungsanspruch, der das Äquivalenzprinzip außer Kraft setzt. Die Grundrente muss deshalb von der gesetzlichen Rentenversicherung entkoppelt und z.B. über einen Freibetrag in der Grundsicherung durch Steuern finanziert werden.

  •   Passgenaue Altersvorsorge für Selbstständige ermöglichen

Selbstständige sind eine der heterogensten Gruppen in der deutschen Arbeitswelt. Und so vielseitig ihre Berufsbilder sind, so vielseitig ist auch deren Absicherung im Alter. Die meisten von ihnen sorgen bereits hinreichend für das Alter vor. Rund 60 Prozent aller Selbstständigen in Deutschland verfügen über Immobilien- und Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro. Rund die Hälfte aller Selbstständigen hat Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch weiterhin sollen Selbständige eine echte Wahl haben zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten. Dazu zählt auch die Einführung eines aktienbasierten Vorsorgekontos, das ein insolvenz- und pfändungssicheres Vorsorgedepot mittels Wertpapieren ermöglicht. Neureglungen dürfen nur für künftige Selbstständige gelten, um nicht Altersvorsorge-Entscheidungen und Planungen bereits heute Selbstständiger zu konterkarieren. Für Selbstständige muss gelten: Vorsorgepflicht statt Pflichtversicherung.

2. Säule der Alterssicherung – Betriebliche Altersvorsorge (bAV):

  •   Sozialpartnermodell für alle Betriebe ermöglichen

Das neue Sozialpartnermodell ist ein attraktives und renditestarkes Vorsorgemodell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit alle Beschäftigten in Deutschland davon profitieren können, soll dieses Modell auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen offenstehen.  Hindernisse bei der Etablierung bereits beschlossener Sozialpartnermodelle sollten schnell beseitigt werden.

  •   Geringverdienerförderung ausweiten

Die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte Geringverdienerförderung ist ein Erfolgsmodell. Es ermöglicht gerade einkommensschwachen Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge mit geringem Aufwand für den Arbeitnehmer und steuerlichen Anreizen für den Arbeitgeber. Dieses Modell ist für Geringverdiener unterhalb der Einkommensgrenze sehr attraktiv und sollte verpflichtend mit einem Obligatorium ermöglicht werden. Dabei sollte der Förderhöchstbetrag von jährlich 288 Euro dynamisch und kontinuierlich angepasst werden.

  •   Halber Beitrag in der Auszahlungsphase

Aufgrund teilweise mehrfacher Beitragsbelastungen (sog. Doppelverbeitragung) leidet besonders die betriebliche Altersvorsorge zunehmend unter einem Akzeptanzproblem. Vieles wurde in der Vergangenheit getan, um die Beitragslasten abzubauen. Zur weiteren Stärkung der Akzeptanz ist es erforderlich, dass auf Betriebsrenten (u. a. die sog. Direktversicherungen) zukünftig nur noch der halbe Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil) gezahlt werden muss.

  •   Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht überfordern

Die Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge hängt im hohen Maße von den Arbeitgebern ab. Sie sind Partner im 3-Säulen-System der Bundesrepublik. Deshalb ist es entscheidend, die Lasten durch Kosten und Bürokratie zu entfernen (bspw. Digitalisierungshemmnisse wie durch das Nachweisgesetz) sowie die Haftung in Grenzen zu halten. Nur so wird es gelingen, die Akzeptanz der bAV auf betrieblicher Ebene zu erhöhen.

3. Säule der Alterssicherung – Private Altersvorsorge (pAV):

  •   Aus Riester-Rente die neue Familien-Rente machen

Die Riester-Rente erfüllt als einziges staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt die Anforderungen aller Bevölkerungsschichten und ist überall gleichermaßen akzeptiert, mit rund 16 Millionen Verträgen konnte sie viele Beschäftigte eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente bieten. Nach 18-jährigem erfolgreichem Bestehen müssen jedoch die Rahmenbedingungen reformiert und vereinfacht werden. Die MIT steht zu ihren bisherigen Forderungen, die Riester-Rente zu einer Familien-Rente neu zu strukturieren. Dazu gehört die Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten auf alle einkommensteuerpflichtigen Personen. Die Höhe der Kinderzulage wird einheitlich unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt auf 300 Euro pro Kind festgelegt. Mit Blick auf die Inflation müssen die staatlichen Zulagen jährlich angehoben und dynamisiert werden. Zur Reduzierung der Komplexität muss der Weg zu einer reinen Zulagenförderung und ein Verzicht auf den Sonderausgabenabzug beschritten werden. Soweit kein Vertrag der 3. Säule abgeschlossen worden ist, muss die Möglichkeit bestehen, die gesetzliche Förderung auch im Rahmen bAV-Lösung der 2. Säule (z.B.: Geringverdiener-bAV) zu nutzen. Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg sind unbürokratische, volldigitalisierte automatische Verfahren zur Berechnung der Zulagen und Verwaltung der Verträge. Dafür muss der Datenaustausch zwischen Zulagenstelle der Rentenversicherung, den Finanzämtern und privaten Anbietern der Vorsorgeprodukte gesetzlich garantiert und administrativ schnell umgesetzt werden. Sämtliche Änderungen müssen auch für die bestehenden Riesterverträge übernommen werden können.

  •   Attraktive Vorsorgeformen durch Lockerung der Beitragsgarantien

Aufgrund des langjährigen Niedrigzinsumfelds und der gleichzeitigen Verpflichtung einer 100-Prozent-Garantie sind die Renditeaussichten privater und betrieblicher Vorsorgeformen stark eingeschränkt und verhindern die Vorsorgebemühungen der Bürger. Um den Sparern wieder eine Zukunftsperspektive zu bieten, muss eine Abweichung von der 100-Prozent-Beitragsgarantie zukünftig möglich sein. Die MIT unterstützt den von der Finanzwirtschaft entwickelten Vorschlag eines privatwirtschaftlichen Standardprodukts mit reduzierter Beitragsgarantie sowie die Möglichkeit, die Garantie auch bei bestehenden Riester-Verträgen zu reduzieren. 

  •   Synergien statt Konkurrenz in der Altersvorsorge schaffen

Unser Rentensystem fußt auf dem Dreiklang aus gesetzlicher betrieblicher und privater Altersvorsorge. Jedes hat auf seine Weise eine Berechtigung und sollte nicht in Konkurrenz zu einander stehen. Die Gedankenspiele eines rein staatlichen Vorsorgeprodukts stehen dem entgegen und schaden nicht nur dem Wettbewerb gegenüber privaten Vorsorgeformen, sondern sind ordnungspolitisch falsch und für den Fiskus mit erheblichen Risiken verbunden, wenn die Kapitaldeckung gerade in den Anfangsjahren sogar eine negative Rendite bringt. Einen Staatsfonds in der Verantwortung der Rentenversicherung oder sonstiger staatlicher Einrichtungen, insbesondere wenn er sich durch Schulden finanziert, lehnt die MIT ab.

  •   Vermögensbildung wieder attraktiver machen

Vermögensbildung ist der wichtigste Baustein zum Aufbau und zur Sicherung des Lebensstandards für die nahe und ferne Zukunft. Durch steuerrechtliche Änderungen kann die Vermögensbildung belebt und weitaus besser befördert werden. Deshalb muss der Sparerpauschbetrag schnellstmöglich auf 4.500 Euro angehoben und kontinuierlich angepasst werden. Auch die Arbeitnehmersparzulage sowie der Höchstbetrag für vermögenswirksame Leistungen müssen an den Realitäten angepasst und angehoben werden, sowie die Möglichkeit zugelassen werden, den ungenutzten Sparerfreibetrag vorzutragen.

  •   Aktien- und Vermögenskultur in schulischer Bildung integrieren

Die Anzahl der Deutschen, die sich mit Aktien beschäftigen, steigt. Es ist eine Mischung aus Chancensuche und Alternativlosigkeit angesichts des bisherigen Zinsumfelds, die vor allem jüngere Bundesbürger antreibt. Aktienanlagen und Immobilien sind ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge und im Vermögensaufbau. Diese Entwicklung gilt es positiv zu begleiten durch frühzeitige Information und Schulung in unseren Bildungseinrichtungen. Die Grundzüge der Vorsorge und insbesondere auch die Möglichkeiten der aktien- und immobilienbasierten Anlage muss stärker in den Schulunterricht integriert werden.

  •   Mitarbeiterkapitalbeteiligung optimieren

Die Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen stärkt die Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sie steigert die Produktivität und ermöglicht die Teilhabe des Einzelnen am Erfolg des gesamten Unternehmens. Die Erhöhung des Freibetrags von jährlich 360 auf 1.440 Euro im Jahr war unter der unionsgeführten Bundesregierung ein wichtiger Schritt. Doch auch damit liegt der Freibeitrag in Deutschland deutlich niedriger im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Um die Attraktivität der Mitarbeiterkapitalbeteiligung spürbar zu verbessern, sollte der Freibetrag schrittweise auf mindestens 5.000 Euro im Jahr erhöht werden. Damit würden wir an andere europäische Länder anschließen und gleichzeitig auch eine Grundlage zur Förderung der Start-ups ermöglichen.

  •   Bildung von Wohneigentum ermöglichen

Für ein selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter ist die eigene Immobilie die beste Wertanlage und Altersvorsorge. Doch steigende Baukosten, hohe Baunebenkosten, lange Verfahren und Bürokratie sowie die viel zu geringen Fördermöglichkeiten machen den Weg zum Eigenheim zunehmend beschwerlich. Um dem zu begegnen, muss den Ländern ermöglicht werden, beim Ersterwerb des Eigenheims ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind einzuführen. Auch sollten Zuschussprogramme für den altersgerechten und barrierefreien Umbau – insbesondere über KfW-Programme – ausgebaut werden. Der Bauspar-Vertrag und der Wohn-Riester (künftig: Wohn-Familien-Rente) müssen als Finanzierungsmöglichkeiten wieder attraktiver werden, indem die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnbauprämie, Zulagen und der Förderhöchstbetrag angehoben werden. Die Verwendung des "Wohnriesters" ist um die energetische Sanierung zu erweitern und leistet damit einen Beitrag und Anreize zur Energieeinsparung und Klimaschutz. Die Zinspolitik der Bundesregierung bzw. BaFin sollte auf regionale Marktentwicklungen Rücksicht nehmen um Wohnimmobilienkredite bei der Eigenkapitalausstattung nicht unnötig zu verteuern. Auch sollten die Möglichkeiten des verbraucherfreundlichen Mietkaufs, auch bei öffentlichen Wohnungsunternehmen, erleichtert werden: Wir wollen, dass auch Durchschnittsverdiener eine Chance haben, ihre Mietwohnungen zu erwerben. Außerdem sollte über eine Reform der Vergütungen für Notare und Grundbuchämter bei nicht gewerbsmäßigem Immobilienerwerb nachgedacht werden.