ARBEITSKRÄFTEMANGEL AUF ALLEN EBENEN ENTGEGENWIRKEN

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 25.03.2023

Deutschland ist mit einem massiven Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel konfrontiert. Aktuell sind knapp 900.000 freie Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet. Die ungemeldeten Stellen belaufen sich nach Schätzungen auf eine weitere Million. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Personen zwischen 20 und unter 65 Jahren) wird bis 2030 um 3,9 Millionen auf einen Bestand von 45,9 Millionen Menschen sinken. Die Zahl der Schulabgänger sinkt weiter. Zugleich sind mehr als 230.000 unbesetzte Ausbildungsplätze bei der BA gemeldet – Tendenz steigend. Durch die nicht besetzten Stellen bleiben die Unternehmen unter ihren Möglichkeiten, der volkswirtschaftliche Schaden und die Steuerausfälle sind gewaltig. Die Politik muss auf unterschiedlichen Politikfeldern rasch Maßnahmen ergreifen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

1. Frühkindliche und schulische Bildung

Deutschland schneidet in internationalen Schulleistungsstudien schlecht ab. Hinzu kommt eine hohe und steigende Zahl von jährlich 50.000 Schulabgängern ohne Bildungsabschluss. Fehlende Berufsorientierung an den Schulen und ein unzureichendes Niveau in den MINT-Fächern stellen die Ausbildungs- bzw. Studienreife zunehmend in Frage.

Die MIT fordert:

Wettbewerb ist das bewährteste Verfahren zur Entdeckung innovativer und tragfähiger Lösungen. Was in der Wirtschaft gilt, das gilt auch in der Bildung. Mit dem föderal ausgerichteten Bildungssystem hat Deutschland die besten Voraussetzungen für ein wettbewerblich ausgerichtetes Bildungssystem. Leider bleibt dieser Wettbewerb unter seinen Möglichkeiten. Die Ergebnisse und Unterschiede der Bildungssysteme der Bundesländer werden zu wenig transparent und zu selten publik gemacht. Nur was gemessen wird, kann auch verbessert werden. Ziel ist ein echter Benchmark der Systeme in den Bundesländern von der Länderebene bis zu den einzelnen Kommunen und Schulen. Insbesondere die Bundespolitik ist gefordert, stärkere Anstrengungen in Sachen Bildungsevaluation zu unternehmen und die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Wettbewerb im Bildungssektor zur stärken.

• Jährliche Evaluation der Bildungs- und Ausbildungserfolge der Länder und Kommunen anhand bestehender Bildungsstandards und verpflichtende Debatten in den Parlamenten über die Ergebnisse.
• Systematische Einbeziehung von Unternehmen (insbesondere mittelständische und Ausbildungsunternehmen) bei der Evaluation der Bildungsergebnisse, z. B. durch Gründung eines Unternehmensbeirats, der eine eigene Bewertung der Ergebnisse abgibt.
• Weiterentwicklung von Bildungsstandards in allen Fächern (auch in der ökonomischen und digitalen Bildung).
• Überprüfung von Bildungsstandards muss häufiger und regelmäßig stattfinden und Ergebnisse müssen transparenter/öffentlichkeitswirksamer veröffentlicht werden
• Stärkung des Wettbewerbs im Bildungssektor durch Stärkung der Autonomie von Bundesländern, Kommunen und Schulen.

Mehr Praxisorientierung in der Schulischen Bildung:

• Die Kapazitäten im Bereich der MINT-Fächer in den Schulen müssen ausgebaut werden. Dabei sollen forschende Unternehmen in die Entwicklung der Lehrpläne einbezogen und für Praxisanteile im Unterricht einbezogen werden.
• Die schulische Ausbildung muss verstärkt die individuellen Fähigkeiten in den Blick nehmen.
• Moderne digitale Unterrichtsmethoden müssen genutzt werden, um den Unterricht zielgerichtet auf diese persönlichen Stärken auszurichten. Bis 2025 müssen alle Klassen in Deutschland mit Smartboards und alle Schüler ab Jahrgangsstufe 7 mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. Dazu bedarf es einer Weiterbildungspflicht für Lehrkräfte.
• Forschergeist und unternehmerisches Denken müssen zur persönlichen Profilbildung in der Schule gehören.  Hierzu müssen auch die Anforderungen von KMU stärker in der Ausbildung für Fachkräfte berücksichtigt werden, denn Innovationen brauchen Fachkräfte, die sie umsetzen.
• Die Berufsorientierung für Schüler muss besser werden und in allen Schulformen stattfinden. Schon in der Schule muss das Interesse an Handwerks- und MINT-Berufen geweckt und mit Schnuppertagen und verpflichtenden Schulpraktika in typischen Ausbildungsberufen vertieft werden. Ab der achten Klasse (ab 14 Jahren) müssen in allen Schulformen jedes Jahr mindestens fünf Tage schulische Praktika in Ausbildungsberufen absolviert werden. Eltern müssen über die Angebote informiert werden.
• Kinder und Jugendlichen sollen Spaß haben am Groß werden. Deshalb soll die Faszination der Berufswelt Bestandteil der gesamten Bildungskette sein. Es braucht mehr Mut, neue Unterrichtsinhalte einzuführen, um Kompetenzen von Schülern zu fördern.
• Berufsorientierung und Berufsvorbereitung müssen in der Lehrerausbildung verankert werden.
• Früheres Lernen: Viele Probleme gescheiterter Schullaufbahnen werden in den ersten sechs Lebensjahren angelegt. Deshalb sind eine frühere Diagnostik und verbindliche Lernziele bereits vorschulisch im vierten und fünften Lebensjahr notwendig.

2. Berufliche Bildung

Die Lage am Ausbildungsmarkt wird zunehmend zum Geschäftsrisiko der Betriebe. Der volkswirtschaftliche Schaden dieser Fehlentwicklung ist immens. Um dem entgegenzuwirken, ist es notwendig, der beruflichen Bildung wieder einen größeren Stellenwert einzuräumen. Eine Ausbildungsgarantie auf Wunschberufe und einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung lehnen wir ab.

Die MIT fordert:

Ruf und gesellschaftlichen Stellenwert der Ausbildung verbessern:

• Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie gesellschaftliche Bedeutung von Ausbildungsberufen, insbesondere im Vergleich zu Hochschulstudiengängen, stärker thematisieren und die Gleichwertigkeit herausstellen. Den Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) wollen wir für den öffentlichen Dienst verbindlich machen.
• Abschlüsse der beruflichen Bildung durch den Ausbau der horizontalen Durchlässigkeit zwischen Fortbildungs- und Studienabschlüssen und die verbesserte Anerkennung von beruflichen Leistungen stärken.
• Berufsabitur in allen 16 Bundesländern einführen.

Auszubildende unterstützen:
• Ausbildungsabbrüchen entgegenwirken durch frühzeitige Berufsorientierungs- und Informationsangebote eine bessere Vorstellung des Berufs- und der Arbeitswelt geben.
• Unterstützungsangebote von Auszubildenden auf kommunaler Ebene fördern, etwa bei der Bereitstellung von Wohnraum, Zentralisierung von Ausbildungsangeboten, Mobilitätsangeboten.
Ausbildungsbetriebe unterstützen:
• Ausbildende Betriebe steuerlich entlasten, etwa durch höhere Abschreibungsmöglichkeiten für Ausbildungspersonal, Lehrmaterial und Aufwand.
• Einsatz von Sozialpädagogen, um die Probleme Heranwachsender besser abzufangen.
Infrastruktur für erstklassige berufliche Bildung stärken:
• Karriereperspektiven der beruflichen Bildung von der Ausbildung bis zur Höhere Berufsbildung aufzeigen
• Ertüchtigung der Infrastruktur von Berufskollegs, überbetrieblichen Bildungsstätten und der Fort- und Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft stärken.
• Bestehende Infrastruktur von Berufsschulen erhalten und ausbauen.

3. Hochschulbildung und Forschung

Für die nächsten zehn Jahre benötigt es eine klare Strategie für die Zukunft der deutschen Hochschullandschaft. Deutschland ist als rohstoffarmes Land wie kaum ein anderes auf seine Innovationskraft und exportierbaren Spitzenleistungen angewiesen. Beides erfordert Hochschulen in der internationalen Spitzengruppe und exzellente Studien-bedingungen in naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen für Studenten und Lehrer sowie motivierende Gehälter.

Die MIT fordert:

Neben einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Universitäten gehört auch wettbewerbs¬fähige Bezahlung zur Verbesserung von Hochschulen. In Investitionen und Forschung muss mehr investiert werden:

• Die Ausgaben in Deutschland für Forschung und Entwicklung (F&E) liegen mit 3,13 Prozent (2020) weiterhin deutlich zu niedrig. Am Ziel, den Anteil der Ausgaben für F&E am BIP bis 2025 auf 3,5 Prozent zu erhöhen, muss unbedingt festgehalten werden.
• Die F&E-Ausgaben müssen die für Deutschland relevanten Schlüsseltechnologien adressieren, was ein systematisches Monitoring (Technology Foresights) und den strategischen Aufbau eines entsprechenden Portfolios erfordert. Der Grundsatz der Technologieoffenheit muss dennoch konsequent beibehalten werden.
• Ermöglichung marktüblicher Bezahlung von Forschern durch Abschaffung des Besserstellungsverbotes gem. § 8 II Haushaltsgesetz sowie Ausweitung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf gemeinnützige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen.
• Die Bezahlung sollte an konkrete Leistungen bzw. messbare Erfolge gekoppelt werden. Auch sollen die Bedingungen und die Anreize für die Einwerbung und Nutzung industrieller Drittmittel erhöht werden.
• Unternehmensgründungen sollten unabhängig von der Fachrichtung verpflichtend zum Curriculum gehören.
• Die Praxisorientierung aller angewandten Studiengänge in Deutschland ist durch eine frühe Praxisphase, beispielsweise bis zum 4. Hochschulsemester, verpflichtend sicherzustellen.
• Studierende aus nicht EU/EWR Staaten müssen deutlich an den tatsächlichen Kosten des belegten Studiengangs beteiligt werden, der von deutschen Steuerzahlern getragen wird. Dabei kann man sich an den international üblichen Studiengebühren für ausländische Studenten orientieren.
• Wer im Anschluss an ein erfolgreiches Studium eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufnimmt, soll die Studiengebühren dann nachgelagert in der Einkommensteuer geltend machen können.
• Bei einem entsprechenden Bedarf an besonders gefragten Berufen von Studienabgängern, wie Medizinern, die eine Landarzt-Ausbildung anstreben oder Absolventen, die in die industrielle Forschung gehen wollen, muss ein Anreizsystem geschaffen werden, um die Absolventen in diese Berufe zu lotsen.
• Durch Tests eine frühzeitige Orientierung ermöglichen, um die Anzahl der Studienabbrecher zu senken. Die frühzeitige Orientierung trägt zur Verkürzung der Studienzeiten bei und vermindert die Anzahl der Studienfachwechsler.
• Wechsel aus einem Studienfach in ein anderes Studienfach oder in eine Ausbildung sollten als Neuorientierung über eine angelegte Weichenstellung unter Anerkennung von erfolgreich abgelegten Studienleistungen ermöglicht werden.
• Anerkennung von an Hochschulen erbrachten Leistungen durch einfache nachvollziehbare und offene Verfahren.
• Förderung und Unterstützung von Graduate Schools (z.B. Business Schools) mit dem Ziel diese als internationale Leuchttürme zu positionieren, um für ausländische Weiterbildungsinteressierte attraktiv zu sein. Dabei sollten Gebühren (die durch die Studenten getragen werden) nicht als Weg der elitären Abschottung, sondern als Zeichen der Ernsthaftigkeit eingestuft werden.
• Die Angleichung der Anforderungen für ausländische Studenten sollten innerhalb der EU angeglichen werden. Aktuell verzerren nationale Sonderregelungen den Zugang für ausländische Studenten nach Deutschland (z.B. APS-Zertifikate).

4. Nutzung ungenutzter inländischer Potenziale

In den zurückliegenden Jahren ist es gelungen, die Erwerbsbeteiligung durch Renten- und Arbeitsmarktreformen deutlich zu steigern. Es bleiben aber noch immer erhebliche Potenziale ungenutzt. So liegt die Erwerbsquote der Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren mit 74 Prozent immer noch deutlich unter der Jüngerer (80%). Eine unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung findet sich außerdem bei Frauen und Personen mit Migrationshintergrund. Hinzu kommt, dass 38 Prozent der Arbeitnehmer nur teilzeitbeschäftigt sind. Ein Potenzial bilden auch Arbeitslose. Würde die Arbeitslosenquote auf Vollbeschäftigungsniveau gesenkt (4%), könnten rund 800.000 Arbeitskräfte aktiviert werden.

Die MIT fordert:

• Angleichung des tatsächlichen an das gesetzliche Renteneintrittsalter durch konsequente Verhinderung von Frühverrentungsmöglichkeiten. Das betrifft das Rentensystem (z.B. Rente mit 63) und die Arbeitsmarktpolitik (z.B. Bürgergeld).
• Das Renteneintrittssalter muss sich mit der steigenden Lebenserwartung entwickeln im Verhältnis 1 zu 2.
• Effizienterer Einsatz von Beschäftigten durch Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dabei soll der Rahmen, den die EU-Arbeitszeitrichtlinie bietet, ausgeschöpft werden, auch um den gestiegenen Bedürfnissen der Arbeitnehmer zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Anforderungen an mobiles Arbeiten zu berücksichtigen.
• Aktivierung arbeitsmarktferner Personen durch konsequenteres Fördern und Fordern im Bürgergeld.
• Stärkung der Reintegration von Menschen mit Behinderungen, etwa durch Verbesserung der Hilfsmittelversorgung, beruflichen Rehabilitation oder Möglichkeiten der Arbeitserprobung. Abschaffung des besonderen Kündigungsschutzes für Menschen mit Behinderung bei allen Existenzgründungen in den ersten zwei Jahren sowie bei Kleinbetrieben, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, damit es für sie kein Risiko darstellt, Menschen mit Behinderungen einzustellen.

5. Gesteuerte Arbeitsmarktzuwanderung

Nach Inkrafttreten des „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ wurden im Jahr 2020 rund 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten vergeben. 2021 wurden 46.900 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt. Dazu ist jedes Jahr eine erhebliche Netto-Zuwanderung in den Arbeitsmarkt erforderlich, um das Erwerbspersonenpotenzial bis zum Jahr 2035 stabil zu halten.

Das aktuell debattierte Punktesystem ist aus Sicht der MIT abzulehnen. Es würde in Deutschland lediglich Ressourcen verbrauchen und neue Bürokratie schaffen. Ein solches System kann sinnvoll sein, wenn es ein Überangebot an geeigneten Fachkräften gibt und es einer Bestenauslese bedarf. In Deutschland ist das nicht der Fall. Stattdessen gibt es bessere Möglichkeiten für ein zielgerichtete Steuerung der Arbeitskräftezuwanderung.

Die MIT fordert:

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss praxisorientiert weiterentwickelt werden:

• Deutschland muss seine Anstrengungen zur gezielten Anwerbung von internationalen Fachkräften massiv ausbauen: Konsulate müssen zu öffentlichen Anwerbestellen werden, Goethe-Institute und andere Sprachschulen, die deutsche Steuermittel erhalten, sollen in den Förderbedingungen Vorgaben zur Anwerbung von Arbeitskräften bekommen. Sie sollen außerdem in Kooperation mit Kammern und Wirtschaftsverbänden gezielt für eine Ausbildung in Deutschland werben.
• Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse muss schon im Ausland stärker gefördert werden. Die Mindestanforderungen, die für eine gelungene Integration in Deutschland notwendig sind, müssen bestehen bleiben. Dabei sollen die von deutschen Steuergeldern finanzierten Auslandsschulen und Goethe-Institute verstärkt auf die Vermittlung berufsorientierter Deutsch-Kenntnisse verpflichtet werden. Auch nach Ankunft der Fachkraft in Deutschland muss die Förderung der Sprachkenntnisse fortgesetzt werden.
• Wir wollen die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen vereinfachen und beschleunigen.
• Auch ohne anerkannten Berufsabschluss sollen eine Einwanderung und Beschäftigung möglich sein, wenn der Arbeitgeber eine Bürgschaft für den ausländischen Beschäftigten übernimmt. Unser grundsätzliches Ziel ist ihre weitere Qualifizierung möglichst bis zu einem Berufsabschluss.
• Ausbau der Beratung und Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte.
• Die Vergabe von Aufenthaltstiteln für Ausbildung, Studium und Beschäftigung in Deutschland muss zentral von einer Bundesbehörde durchgeführt werden. Die kommunalen Ausländerbehörden sind mit dieser bedeutenden nationalen Aufgabe teilweise überfordert.
• Die Möglichkeit für beschleunigte Fachkräfteverfahren („Fast Track“) sollten ausgebaut werden.

Das Auswärtige Amt muss die Visa-Verfahren optimieren. Hochqualifizierte und dringend benötigte Kräfte dürfen nicht monatelang auf einen Termin zur Visavergabe warten. Die Daten zu Visa-Verfahren (Anzahl, Dauer, Annahme/Ablehnung) sollen pro Konsulat evaluiert und veröffentlicht werden.

Weitere Forderungen der MIT:

• Vermittlungsabsprachen auf möglichst viele geeignete Staaten ausdehnen.
• Die Westbalkanregelung hat sich als Sonderregelung bewährt und muss für eine festgelegte Anzahl von Fach- und Arbeitskräften insbesondere auf den Kreis der EU-Beitrittskandidaten ausgeweitet werden.
• Das Verbot, Arbeitnehmer im Nicht-EU-Ausland für den Einsatz in der Zeitarbeit zu rekrutieren, sollte abgeschafft werden. Gerade in Zeiten wirtschaftlichen Umbruchs erfüllen Zeitarbeitsunternehmen eine bedeutende volkswirtschaftliche Funktion. Das Aufenthaltsgesetz verbietet der Zeitarbeit weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Personaldienstleister könnten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte übernehmen. Dazu muss das Zustimmungsverbot nach § 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes gestrichen werden. Auch das generelle Zeitarbeitsverbot in der Baubranche muss in diesem Zuge aufgehoben werden, weil es überholt und kontraproduktiv ist.
• Die mit dem FEG eingeführten Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche (§§ 16, 16a und § 17 AufenthG) werden kaum genutzt. Angesichts der Bedeutung der beruflichen Ausbildung für die zukünftige Fachkräftegewinnung sollten die bestehenden Regelungen deutlich attraktiver ausgestaltet werden, um die Zahl von jungen Drittstaatsangehörigen, die eine duale Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten, nachhaltig zu steigern. So sollte ein zum DAAD-Stipendienprogramm für junge ausländische Akademiker vergleichbares Förderinstrument im Bereich der beruflichen Ausbildung eingeführt werden.
• Zuwanderung muss dem Arbeitsmarkt zugutekommen und darf nicht in den Sozialsystemen enden. Jeder Fehlanreiz ist deshalb zu beseitigen. Deshalb soll eine verstärkte Nutzung des Sachleistungsprinzips bei Asylbewerbern und Flüchtlingen bis zur verfassungsrechtlich zulässigen Grenze vorgeschrieben werden.
• Es benötigt „Kurze Wege“ / Visaerleichterungen für ausländische Akademiker mit Berufserfahrung, die in den deutschen Arbeitsmarkt streben und dies über ein deutsches Masterprogramm beginnen wollen. Es fehlt eine hinreichende Betrachtung von Aus- und Weiterbildungen. Der Visa-Prozess ist zu undifferenziert.
• Ausweitung der Visamöglichkeit auch für berufsbegleitende Studienprogramme (wie z.B. den Part-Time MBA), damit berufserfahrenen Akademikern aus „Niedriglohnländern“ die Möglichkeit für ein Studium gegeben wird.