Baukosten senken: Keine weiteren Vorgaben | Auflagen reduzieren

Datum des Artikels 26.06.2019
Beschluss

Die Gestehungs- und Bauwerkskosten steigen deutlich schneller als die Baupreise. Hierfür sind vorvallem gestiegene Qualitätsansprüche und ordnungsrechtliche Vorgaben verantwortlich (Energieeffizienz, Barrierefreiheit, Standsicherheit, Brand- und Schallschutz sowie bei Schnee-, Sturm und Erdbebensicherheit etc.). Weitere Kostentreiber sind ordnungsrechtliche Vorgaben, Gebühren sowie Änderungen im Steuerrecht auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene.

Um die politische Zielvorgabe von jährlich 250.000 bis 300.000 Wohnungen in Deutschland zu erreichen, wird es unausweichlich sein, maßgebliche Kostentreiber zu begrenzen und die Rahmenbedingungen für das Bauen im Allgemeinen zu verbessern. Ohne eine solche Neuausrichtung werden die avisierten Ziele im Neubau nicht erreicht werden. Die Wohnungsmarktsituation speziell in Wachstumsregionen/Ballungsgebieten wird sich weiterhin nicht entspannen.

Die MIT fordert:
1. Die jetzt geltenden Standards entsprechen dem Stand der Technik und dürfen vorerst nicht weiter verschärft werden.

2. Bestehende Bestimmungen sollen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und ggf. angepasst werden. Grundsätzlich halten wir eine Vereinfachung der länderbaurechtlichen Regelungen für notwendig.

3. Bei neuen Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen sollen deren Auswirkungen vor Inkrafttreten auf ihre Auswirkungen auf die Baukosten hin überprüft werden.

4. Die jetzige Entwurfsfassung des Gebäudeenergiegesetzes wird abgelehnt.