Belastungsstopp jetzt: Unternehmen in der Krise nicht weiter belasten

Datum des Artikels 31.03.2022
Beschluss

Der Angriffskrieg von Präsident Putin in der Ukraine bringt vor allem Not und Elend über das ukrainische Volk. Der Krieg hat aber auch Auswirkungen auf die weitere Entwicklung Europas. Deutschland, wenn nicht dem gesamten Kontinent, droht nach zwei Jahren Corona eine massive Rezession. Wegbrechende Lieferketten und explodierende Energiepreise gefährden viele Betriebe unseres Mittelstands existenziell. Es drohen Insolvenzen und Massenentlassungen. Und dies in einer Zeit, in der wir wirtschaftliche Stärke und gesellschaftliche Stabilität mehr denn je bräuchten. Der Staat muss nun schnellstens handeln und unsere Unternehmen entlasten – keinesfalls jedoch weiter belasten. Die von allen festgestellte Zeitenwende bedeutet auch, dass bisherige Prioritäten sich umkehren und Regulierungen, die nicht direkt der Entlastung der Wirtschaft oder zur Herstellung von Sicherheit und Versorgungssicherheit dienen, müssen umgehend gestoppt oder zumindest aufgeschoben werden müssen.

Die MIT fordert einen sofortigen Belastungsstopp für die Wirtschaft und insbesondere für den Mittelstand.

Dazu zählen:

• Bundesregierung und Bundestag stoppen umgehend sämtliche Gesetzgebungsvorhaben, bei denen die finanziellen oder bürokratische Belastungen (inkl. Umstellungsaufwände aufgrund von Neuerungen) mögliche geplante Entlastungen für Unternehmen übersteigen.
• Die Bundesregierung verpflichtet sich, im Rat bei sämtlichen von der EU geplanten Belastungen für eine Aussetzung zu werben und ansonsten den Beschluss zu verhindern.
• Es soll ein „Belastungs-TÜV“ befristet für die Zeit der aktuellen Rohstoff- und Energiepreiskrise gebildet werden – dieser kann für drei Monate vom Bundestag berufen und per Beschluss immer wieder verlängert werden. Diesem „Belastungs-TÜV“ sollen jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Regierung, des Bundestags (inkl. Opposition), des Normenkontrollrats und der Wirtschaft angehören. Sie sollen bewerten, ob ein Gesetzgebungsverfahren als für Unternehmen wünschenswert oder vertretbar in der Krise einzuschätzen ist. Nur wenn drei Viertel der Vertreter in dem Gremium zustimmen, soll das Vorhaben vom Bundestag verabschiedet werden bzw. von der Bundesregierung im EU-Rat nicht blockiert werden.
• Der Normenkontrollrat erhält als zusätzliche Aufgabe die Bewertung und Bemessung der Bürokratie von geplanten EU-Regulierungen vorzunehmen, BEVOR die Bundesregierung im Rat abstimmt.