Die MIT fordert einen sofortigen Belastungsstopp für die Wirtschaft und insbesondere für den Mittelstand.
Dazu zählen:
• Bundesregierung und Bundestag stoppen umgehend sämtliche Gesetzgebungsvorhaben, bei denen die finanziellen oder bürokratische Belastungen (inkl. Umstellungsaufwände aufgrund von Neuerungen) mögliche geplante Entlastungen für Unternehmen übersteigen.
• Die Bundesregierung verpflichtet sich, im Rat bei sämtlichen von der EU geplanten Belastungen für eine Aussetzung zu werben und ansonsten den Beschluss zu verhindern.
• Es soll ein „Belastungs-TÜV“ befristet für die Zeit der aktuellen Rohstoff- und Energiepreiskrise gebildet werden – dieser kann für drei Monate vom Bundestag berufen und per Beschluss immer wieder verlängert werden. Diesem „Belastungs-TÜV“ sollen jeweils drei stimmberechtigte Vertreter der Regierung, des Bundestags (inkl. Opposition), des Normenkontrollrats und der Wirtschaft angehören. Sie sollen bewerten, ob ein Gesetzgebungsverfahren als für Unternehmen wünschenswert oder vertretbar in der Krise einzuschätzen ist. Nur wenn drei Viertel der Vertreter in dem Gremium zustimmen, soll das Vorhaben vom Bundestag verabschiedet werden bzw. von der Bundesregierung im EU-Rat nicht blockiert werden.
• Der Normenkontrollrat erhält als zusätzliche Aufgabe die Bewertung und Bemessung der Bürokratie von geplanten EU-Regulierungen vorzunehmen, BEVOR die Bundesregierung im Rat abstimmt.
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