Bürokratierückbau: Impulse für Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Datum des Artikels 06.02.2025

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTAND VOM 28. JANUAR 2025

Moderne und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen basieren auf klar definierten Regeln und einem dauerhaft eingerichteten Verwaltungsapparat, der von hauptamtlichem, fachlich geschultem Personal geführt wird. Die Bürokratie in Deutschland, ursprünglich als Garant für Ordnung und Gerechtigkeit konzipiert, führt in ihrer übermäßigen Ausprägung jedoch zu erheblichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und administrativen Problemen.

Bürokratische Hürden und administrative Anforderungen erhöhen die Kosten für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erheblich. Aufgrund komplexer Genehmigungsverfahren und langwieriger bürokratischer Prozesse werden Investitionen erschwert und Fortschritte in Bereichen wie Infrastruktur, Digitalisierung oder dem Wohnungsbau gebremst. Die starren Strukturen der Bürokratie verhindern, dass schnell auf neue Herausforderungen reagiert werden kann. Die deutsche Verwaltung ist oft zu langsam, um auf aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung, den Klimawandel, die Demographie oder die Anforderungen der Globalisierung angemessen zu reagieren. Die Digitalisierung der Verwaltung, die als eine der Lösungen zur Effizienzsteigerung gilt, wird zudem selbst noch durch bürokratische Hürden behindert.

Es ist daher gleichzeitig ein struktureller Bürokratieabbau, eine Prävention von Bürokratieaufbau und ein Mentalitäts- und Kulturwandel erforderlich, um die schädliche Überbürokratisierung umfassend und nachhaltig zu reduzieren. Es besteht darüber hinaus die dringende Notwendigkeit, den Bürokratieabbau mit einer grundlegenden Staats- und Verwaltungsmodernisierung zu koppeln. Das Ziel sollte darin bestehen, die Effizienz zu steigern, Innovationen zu fördern und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern, ohne die notwendigen Strukturen für Rechtsstaatlichkeit und Verwaltungssicherheit zu gefährden.

Die Wirtschaft wird inzwischen jedes Jahr mit Bürokratiekosten in Höhe von 65 Mrd. Euro belastet. Dies ist eine Wachstumsbremse und ein Wettbewerbsnachteil. Bürokratie ist für Unternehmen zu einem der größten Investitionshindernisse geworden.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert daher, die Bürokratiekosten innerhalb einer Legislaturperiode um 25 Prozent, d.h. um ca. 16 Mrd. Euro zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir folgende fünf Maßnahmen vor:

1. Bundesverwaltung modernisieren – Ministerien auf Kernaufgaben zurückführen

Ein kritischer Ansatz zur Überprüfung der Aufgaben in den Bundesministerien und den nachgeordneten Bundesbehörden ist erforderlich. Ziel muss es sein, überflüssige oder ineffiziente Tätigkeiten zu identifizieren und abzuschaffen. Nicht alle Aufgaben, die einmal etabliert wurden, sind dauerhaft notwendig. Durch Zusammenlegen und den Abbau von Redundanzen kann die Anzahl der Bundesbehörden erheblich reduziert werden.

Es gilt, eine konsequente Konzentration auf Kernaufgaben ins Zentrum zu rücken. Dies ermöglicht den Abbau von Stellen und die Nichtwiederbesetzung freiwerdender Positionen. Bei unvermeidbaren Neueinstellungen ist zunächst eine gründliche Kapazitätsanalyse vorzunehmen. Etwaige Bedarfe in der Ministerialverwaltung sollten im Regelfall intern gedeckt werden, etwa durch Aufgabenumverteilung, Personalumsetzung oder die Nutzung von Synergien. Insbesondere für zeitlich befristete Aufgaben ist, wo immer möglich, auf befristete Arbeitsverträge zu setzen, um Flexibilität bei Personalentscheidungen zu gewährleisten. Bei natürlicher Fluktuation – etwa durch Ruhestand oder freiwilliges Ausscheiden – sollten Stellen grundsätzlich mit sogenannten kw-Vermerken (Wegfallvermerken) versehen und nicht neu besetzt werden.

Auch zur Verbesserung der Durchlässigkeit der Ministerialverwaltungen ist bei Neueinstellungen außerhalb hoheitlicher Aufgaben grundsätzlich auf Verbeamtungen zu verzichten. Für bestimmte Verwaltungsaufgaben, die nicht unmittelbar hoheitlicher Natur, jedoch unverzichtbar sind, sollte vermehrt auf Outsourcing gesetzt werden. Der Einsatz externer Dienstleister kann Effizienzsteigerung ermöglichen und den internen Personalbedarf senken. Bereiche wie IT-Support, Gebäudemanagement, Compliance, Datenschutz und Vergabe könnten in Kooperation mit externen Dienstleistern oder zentralen Service-Einheiten abgedeckt werden.

Im Rahmen einer solchen Reform ist zudem eine engere Abstimmung zwischen den Bundesressorts und den Verwaltungen der Länder zu fordern, um zu verhindern, dass Aufgaben doppelt wahrgenommen werden.

Die Anzahl der Beauftragten der Bundesregierung muss auf ein unverzichtbares Mindestmaß reduziert werden. Zukünftig sollen die jeweiligen Minister und Staatssekretäre, unterstützt von den Fachabteilungen ihres Ressorts, die Verantwortung für sämtliche Themen des jeweiligen Geschäftsbereichs übernehmen.

2. Digitalisierung forcieren: Effizient und zukunftsorientiert

Die Umsetzung und Erweiterung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) muss auf allen Verwaltungsebenen intensiviert werden, um die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Dies erfordert jedoch mehr als nur die Übertragung bestehender, veralteter analoger Prozesse in eine digitale Form. Der Fokus muss auf einer grundlegenden Neukonzeption der Verwaltungsabläufe liegen. Der Einsatz moderner Technologien, wie etwa künstlicher Intelligenz (KI), muss dabei eine zentrale Rolle spielen, um eine effiziente, automatisierte und bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen.

Es bedarf einer konzertierten Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, um die Digitalisierungsziele verbindlich und umfassend zu regeln. Ein eigener gesetzlicher Rahmen in Form eines Digitalisierungsgesetzes ist notwendig, um diesen Prozess nachhaltig und rechtsverbindlich zu gestalten. Dieses Gesetz sollte klare Ziele, Fristen und Verantwortlichkeiten festlegen, um die Transformation zu beschleunigen und den wachsenden Anforderungen der Bürger gerecht zu werden. Gleichzeitig ist eine regelmäßige Überprüfung unabdingbar, um bestehende Verwaltungsprozesse kritisch zu hinterfragen und überflüssige Aufgaben konsequent abzubauen.

Das „Once Only-Prinzip“ muss flächendeckend umgesetzt werden, um die wiederholte Erhebung identischer Daten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu vermeiden. Damit Informationen effizienter zwischen Behörden geteilt werden können, ist es notwendig, datenschutzrechtliche Hürden für den behördlichen Datenaustausch zu reduzieren. Eine Generalklausel im Bundesdatenschutzgesetz könnte hierbei Abhilfe schaffen, indem sie eine allgemeine Einwilligungserklärung zur behördlichen Nutzung von Daten ermöglicht. Dadurch lassen sich nicht nur der Verwaltungsaufwand erheblich senken, sondern auch die Bürgerfreundlichkeit und Effizienz der Verwaltung steigern – ohne dabei die Datenschutzstandards zu gefährden.

Die Modernisierung der Registerlandschaft muss zügig und verbindlich vorangetrieben werden. Eine einheitliche, verpflichtende Registerstruktur über alle Verwaltungsebenen hinweg ist erforderlich, um einen schnellen, sicheren und datenschutzkonformen Informationsaustausch zu ermöglichen. Der Datenaustausch zwischen Behörden muss effizienter und stärker automatisiert gestaltet werden. Klare Fristen und verbindliche Standards für die technische und rechtliche Umsetzung der Registermodernisierung sind daher unverzichtbar.

Zudem sollte die Entwicklung interoperabler Registerplattformen gefördert werden, um eine durchgängige Digitalisierung von Verwaltungsprozessen zu gewährleisten. Die Einrichtung einer zentralen Steuerungsstelle für die Koordination dieser Modernisierung ist unerlässlich, um eine einheitliche Umsetzung in Bund, Ländern und Kommunen sicherzustellen.

3. Weniger Gesetze und schlankere Umsetzung von EU-Richtlinien

Die Bundesregierung muss ihre Gesetzgebungstätigkeit deutlich zurückfahren und sich stärker auf das Wesentliche konzentrieren. Anstatt ständig neue Gesetze zu erlassen, sollte der Fokus darauf liegen, bestehende Regelungen zu überprüfen, zu vereinfachen und überflüssige Vorschriften abzubauen. Eine umfassende Gesetzesbereinigung ist erforderlich, um die Komplexität des Rechtsrahmens zu verringern und den Verwaltungsaufwand für Bürger, Unternehmen und Behörden spürbar zu senken. Neue Gesetze sollten nur dann verabschiedet werden, wenn sie zwingend erforderlich sind, um gravierende Regelungslücken zu schließen. Dabei sollte das Prinzip „one in, three out“ konsequent angewendet werden: Für jede neue Regelung müssen mindestens drei bestehende Vorschriften entfallen.

Die Qualität der Gesetzgebung muss verbessert werden, indem praxisnahe, verständliche und schlanke Vorschriften entwickelt werden. Dafür ist die Einführung verpflichtender Weiterbildungsprogramme in den Bundesministerien notwendig. Zudem sollte eine regelmäßige Aufgabenkritik innerhalb der Ministerien erfolgen, begleitet von einer engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Normadressaten. Dies ermöglicht eine systematische Prüfung, welche bestehenden Gesetze überflüssig oder überreguliert sind und abgeschafft werden können.

Um die Akzeptanz und Praktikabilität neuer Regelungen zu gewährleisten, ist eine stärkere Einbindung der Normadressaten bereits während der Gesetzesentwicklung erforderlich. Die Einbindung von Zielgruppen, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), sowie von Verbänden sollte auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Mindestfristen erfolgen. Darüber hinaus sollten potenzielle Belastungen durch KMU-Tests und Praxis-Checks im Vorfeld anwendungsorientiert geprüft werden.

Um die Entstehung impraktikabler und überflüssiger Bestimmungen zu verhindern, sollte für jedes wirtschaftsbelastende Gesetz ein Verfallsdatum festgelegt werden. Diese Regelung muss mit einer verpflichtenden externen Evaluation ein Jahr vor Ablauf des Gesetzes verknüpft sein. Auf diese Weise können die tatsächlichen Auswirkungen regelmäßig überprüft werden. Der politische Wille zur Anpassung oder Abschaffung solcher Gesetze wird durch diesen systematischen Prozess gestärkt. Die Evaluierung trägt zudem dazu bei, die Praxistauglichkeit der Gesetze zu verbessern, die Rechtssetzung zu optimieren und Bürokratie abzubauen.

Für mehr Klarheit und Planungssicherheit sollten Gesetze nur noch zu zwei festen Terminen im Jahr – zum 1. Januar und 1. Juli – in Kraft treten.

Darüber hinaus ist es essenziell, dass EU-Richtlinien schlank und effizient umgesetzt werden, ohne zusätzliche nationale Anforderungen hinzuzufügen („Goldplating“). Bei der Umsetzung von EU-Vorgaben sollte auf unnötige nationale Ergänzungen verzichtet und lediglich der europäische Standard übernommen werden. Bestehende, über die EU-Vorgaben hinausgehende Regulierungen müssen überprüft und gestrichen werden. Dies ist notwendig, um unnötige Bürokratie zu vermeiden und die Regulierungsdichte auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.

Die zukünftige Bundesregierung sollte sich zudem für ein Bürokratie-Moratorium auf EU-Ebene einsetzen, um den ungebremsten Aufbau neuer bürokratischer Regelungen zu stoppen. Ein solches Moratorium ist entscheidend, um die Wirtschaft zu entlasten und nationale Bemühungen zur Reduzierung von Bürokratie nicht zu unterlaufen. Ziel muss eine signifikante und messbare Senkung der Bürokratiekosten sein.

Zur Unterstützung dieser Initiative ist auf EU-Ebene eine umfassende Bestandsaufnahme der bürokratischen Belastungen nach dem Standardkosten-Modell (SKM) durchzuführen. Darüber hinaus muss bei der Erstellung von Entwürfen für EU-Rechtsakte auf eine transparente und realistische Darstellung der voraussichtlichen Kostenfolgen geachtet werden. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.

4. Normenkontrollrat stärken und Bürokratieabbau als Parlamentsaufgabe verstehen

Der Normenkontrollrat hat sich als wichtige Institution im Bereich des Bürokratieabbaus bewährt, benötigt jedoch eine stärkere Position und eine verbesserte Rechtsstellung im Gesetzgebungsverfahren. Um seine Wirksamkeit weiter zu erhöhen, sollte der Normenkontrollrat direkt im Bundeskanzleramt angesiedelt werden. Diese organisatorische Eingliederung würde seine Einflussmöglichkeiten auf die Gesetzgebung deutlich verbessern und ihn näher an zentrale Entscheidungsprozesse rücken.

Darüber hinaus ist die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Bürokratieabbau im Deutschen Bundestag erforderlich, wie es bereits von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert wurde. Dieser Ausschuss sollte die Bürokratiebelastungen durch nationale Gesetze sowie durch Entwürfe für EU-Regulierungen kontinuierlich und kritisch prüfen. Dabei sollte er als Querschnittsaufgabe des Parlaments fungieren und sicherstellen, dass bürokratische Auswirkungen in allen relevanten Bereichen systematisch berücksichtigt werden.

Diese Maßnahmen würden die Bedeutung des Bürokratieabbaus auf parlamentarischer Ebene nachhaltig stärken und eine spürbare Entlastung für Bürger und Unternehmen bewirken.

5. Zusammenführung und Neustrukturierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben, insbesondere gewerblichen und privaten Baumaßnahmen, ist es notwendig, die verschiedenen Fachbereiche für behördliche Genehmigungen zu bündeln und effizienter zu strukturieren. Es sind folgende Maßnahmen erforderlich:

• Einführung digitaler Plattformen für Genehmigungs- und Planungsverfahren: Alle Bereiche der Planungsverfahren, insbesondere Planfeststellungsverfahren, sollten schnittstellenoffen und vorrangig digitalisiert werden. Digitale Plattformen für die Einreichung von Anträgen und die Kommunikation mit den Behörden können die Effizienz erheblich steigern. Ein einheitliches System sollte es ermöglichen, alle Unterlagen elektronisch einzureichen und den Status von Anträgen in Echtzeit zu verfolgen.

• Festlegung verbindlicher Fristen für Genehmigungen: Verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen sind entscheidend. Nach Ablauf dieser Fristen sollte die Genehmigung grundsätzlich als erteilt gelten, sofern keine ablehnenden Bescheide vorliegen. Diese Regelung würde nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch den Investitionsstandort attraktiver machen.

• Erweiterung der Möglichkeiten von Genehmigungsfiktionen: Die Einführung und Ausweitung von Genehmigungsfiktionen kann helfen, langwierige Verfahren zu verkürzen und Investitionen zu beschleunigen.

• Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) für Vorprüfungen und standardisierte Prüfungen: Insbesondere bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und ähnlichen Verfahren kann der Einsatz von KI helfen, Prüfprozesse zu automatisieren und zu beschleunigen.

• Einrichtung von „One-Stop-Shops“ für komplexere Genehmigungen: Durch die Zusammenführung aller relevanten Behörden und Fachbereiche an einem zentralen Ort können Bearbeitungszeiten erheblich reduziert werden. Dies würde es Bürgern und Unternehmen ermöglichen, alle erforderlichen Genehmigungen in einem einzigen Verfahren zu beantragen, ohne sich durch bürokratische Hürden verschiedener Institutionen kämpfen zu müssen.

• Schaffung eines ständigen Expertengremiums zur Planungsbeschleunigung: Ein Gremium, das sich kontinuierlich mit der Analyse und Optimierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren befasst, könnte frühzeitig Hemmnisse identifizieren und praxisnahe Lösungen entwickeln.

• Bildung spezialisierter Teams als zentrale Koordinierungsstelle: Eine zentralisierte Koordinierungsstelle mit spezialisierten Teams, die als zentrale Ansprechpartner bei länderübergreifenden und komplexen Projekten fungieren, würde die Abstimmung und Prozessbeschleunigung erheblich verbessern.

• Bereitstellung standardisierter Planungsunterlagen und Checklisten: Die Einführung von standardisierten Planungsunterlagen und Checklisten sowie die Förderung eines bundeseinheitlichen Standards würde den Genehmigungsprozess vereinfachen und beschleunigen.

• Schaffung von „Experimentierräumen“: Kommunen sollten in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Länder für eine begrenzte Zeit aufzuheben, um bürokratische Belastungen für Bürger und Unternehmen zu verringern.

Fazit

Weniger Gesetze und bürokratische Vorgaben sind aus mehreren Gründen vorteilhaft für den Mittelstand. Sie erhöhen die Flexibilität, indem sie Unternehmen ermöglichen, schneller auf Marktveränderungen und Kundenbedürfnisse zu reagieren. Besonders in einem dynamischen Geschäftsumfeld ist Anpassungsfähigkeit ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Zudem tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Eine Reduzierung der Bürokratie entlastet mittelständische Unternehmen von aufwendigen Verwaltungsaufgaben. Dadurch können wertvolle Ressourcen in wesentliche Aktivitäten wie Produktentwicklung und Kundenservice investiert werden, was die Wettbewerbsfähigkeit steigert. Geringerer bürokratischer Aufwand führt auch zu deutlich niedrigeren Verwaltungskosten, was insbesondere für KMU von Bedeutung ist, die oft über begrenzte finanzielle Mittel verfügen. Die eingesparten Mittel können in Innovationen oder Expansion investiert werden.

Bürokratieabbau fördert außerdem das Wachstum. Eine vereinfachte Gesetzgebung erleichtert den Zugang zu Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützt so die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Zudem erhöht eine klare und übersichtliche Gesetzgebung die Rechtssicherheit für Unternehmen. Weniger Gesetze bedeuten weniger Unsicherheiten und Risiken, was wiederum Planung und Investitionen begünstigt.

Die Reduzierung von Gesetzen und bürokratischen Hürden stärkt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern hat auch eine positive Wirkung auf die gesamte Wirtschaft.