
Gemeinsam mit der JU beantragt die MIT weiterhin, dass die unionsgeführten Bundesländer den Solidaritätszuschlag mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht angreifen sollen. Die MIT hält die Erhebung des Solidaritätszuschlags nach Auslaufen des Solidarpaktes II zum 31. Dezember 2019 für verfassungswidrig. Die von der Großen Koalition nun beschlossene Abschaffung nur für einen Teil der Steuerzahler ist nach Auffassung der MIT unzureichend.
Die MIT beantragt auf dem CDU-Parteitag zudem einen Stopp für weitere Erhöhungen der Rundfunkgebühren. Stattdessen soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk „preistreibende Mehrfachstrukturen und das unverhältnismäßige Überangebot an Eigenproduktionen reduzieren“. Die CDU soll ein Konzept zur Reform von ARD und ZDF erarbeiten mit einer Aufgabenkritik und Vorschlägen zur Kostenreduktion.
Im Leitantrag zum Parteitag spricht sich der CDU-Bundesvorstand für eine Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags aus. Die MIT möchte das konkretisieren und beantragt, dass sich die CDU auf eine Absenkung von derzeit 2,5 auf 2 Prozentpunkte festlegen soll. Angesichts angehäufter Rücklagen von rund 26 Milliarden Euro ist diese Beitragssatzsenkung angemessen. Eine Senkung in dieser Höhe entlastet alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber überproportional niedrigere und mittlere Einkommen.
In weiteren Anträgen fordert die MIT mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitszeitgesetz, die beschleunigte Planung von Infrastrukturprojekten, einer Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel und verbindliche Sprachtests und Sprachförderung im Vorschulalter.
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