Coronapolitik neu ausrichten - Öffnungen ermöglichen

Datum des Artikels 26.03.2021
Beschluss

Die Regierungen von Bund und Ländern haben bei der Eindämmung von Corona an den entscheidenden Stellen, die in ihrer Verantwortung liegen, nur unzureichende Ergebnisse vorzuweisen. Die Impfungen verlaufen zu schleppend und bürokratisch, es gibt keine durchdachte, nachvollziehbare und praktikable Teststrategie und die digitalen Möglichkeiten der Kontaktverfolgung werden nicht genutzt, um Öffnungen von Geschäften, Gaststätten, Hotels, aber auch öffentlichen Einrichtungen, Kulturstätten und Veranstaltungen in Kombination mit weiteren Vorsichtsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Einschränkungen der Grundrechte erfolgen ohne die gewünschte Wirkung.

Wir brauchen einen Richtungswechsel in der Coronapolitik:

  • Die MIT fordert einen evidenzbasierten Ansatz für alle Maßnahmen. Dabei erscheint der Inzidenzwert allein als unzureichend. Stattdessen müssen ab sofort die Zahlen für schwere Verläufe (Krankenhaus/Intensivstationen) genauer tagesaktuell analysiert und stärker berücksichtigt werden: Welche Altersgruppen sind betroffen? Wo kamen die Ansteckungen her? Wie kann man einen Anstieg so vermeiden, dass die Intensivstationen nicht überlastet werden?
  •  Die angekündigten Tests in den Schulen müssen endlich umgesetzt werden. Ab sofort soll die Teilnahme am Präsenzunterricht nur möglich sein, wenn Lehrer und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. Die Länder müssen dies gewährleisten und die Ergebnisse veröffentlichen, damit man vergleichen kann, welche Länder und Kommunen bei Präsenzunterricht und Tests besser abschneiden als andere.
  • Alle Arbeitgeber - öffentliche und private - mit Publikumsverkehr sollen verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche zu testen. Sobald ausreichend Testkapazitäten vorhanden sind, sollen auch alle Arbeitgeber ohne Publikumsverkehr verpflichtet werden, mindestens zweimal pro Woche die Mitarbeiter zu testen, die zur Arbeitsstätte kommen müssen. Die Kosten für Tests und Organisationsaufwand sollen ihnen vom Staat anteilig erstattet werden.
  • Die Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern wird aufgefordert, mindestens einmal pro Woche über die Lage bei Impfungen und Tests zu informieren und die Ergebnisse öffentlich darzustellen. Dafür soll das Impf- und Testmonitoring (mit Ampelsystem) für alle Bundesländer öffentlich dargestellt werden. Es muss dann erklärt werden, warum einzelne Länder schlechter abschneiden und was man dagegen unternehmen wird.
  • Impfungen sollen ab sofort bürokratiearm über die Haus- und Betriebsärzte generell möglich sein. Die rechtlichen Voraussetzungen sind unmittelbar zu schaffen. Ein signifikanter Teil der künftig gelieferten Impfdosen soll ab sofort für diesen Impfweg ausgesondert und an die Haus- und Betriebsärzte verteilt werden. Bei den Haus- und Betriebsärzten muss die Impfreihenfolge nicht mehr zwingend eingehalten werden, wenn dadurch eine schnellere Impfung erreicht werden kann.
  • Ab Ostern sollen Öffnungen von Einzelhandel, Gastgewerbe, Kultureinrichtungen, und Behörden sowie Veranstaltungen in Regionen, die nicht als Hotspot gelten, möglich sein, wenn jeweils der Zugang mit einer digitalen Registrierungs- und Kontaktverfolgungsmöglichkeit und die von den Branchen entwickelten und zertifizierten oder von den Gesundheitsämtern genehmigten Hygienekonzepte angewandt werden sowie die Allgemeinsituation vor Ort (Belegung der Intensivstationen, Kapazitäten Gesundheitsämter) es zulassen. Deshalb sind zügig bundes- und landesseitig offene Programmschnittstellen zu den verschiedenen digitalen Anbietern zu schaffen.
  • Die MIT ist gegen eine Impfpflicht. Können vollständiger Impfschutz, Immunität oder ein negativer Coronatest nachgewiesen werden, sollen die Grundrechtseinschränkungen für diese Personen so weit es geht beendet werden. Es muss gewährleistet sein, dass für die Nicht-Geimpften genügend Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Und es müssen jetzt die notwendigen rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der digitale europäische Impfausweis sofort nach seinem Start am 1. Juni 2021 in Deutschland zum Einsatz kommen kann. Bis der digitale EU-Impfausweis funktioniert, sollen bereits erprobte digitale Lösungen privater Anbieter mit ähnlichen Funktionen genutzt werden. Diese Maßnahmen gelten, so lange keine Herdenimmunität hergestellt ist oder das Infektionsgeschehen deutlich abflacht.
  • Der Staat darf Unternehmen nicht erst in den Lockdown schicken und sie dann alleine lassen. Die andauernden Schließungen müssen umgehend Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Die Überbrückungshilfe III reicht hier nicht aus. Die steuerliche Verlustverrechnung muss nochmals verbessert werden, indem die Höchstbetragsgrenzen auf 50 bzw. 100 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden und die Verlustverrechnung auf mindestens zwei Jahre ausgeweitet wird.