Deutliches Absenken der Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich-versicherte Selbstständige

Datum des Artikels 01.09.2017

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU setzt sich für ein deutliches Absenken der Kranken- und Pflegeversicherungs-Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich-versicherte Selbständige ein.

Die Mindestbeiträge für Selbständige betragen auf der Grundlage der aktuellen Mindestbemessungsgrundlage von derzeit 2.231,25 € durchschnittlich ca. 412,78 € monatlich. Ein Absenken sollte sich an der Beitragsbemessung für alle anderen freiwilligen Mitglieder in der Kranken- und Pflegeversicherung richten, dies sind gegenwärtig 991,67 €. Bei dieser Mindestbemessung beträgt der durchschnittliche Mindestbeitragssatz 183,46 €.

Die Berechnung der Beiträge von Selbständigen findet auf Grundlage der monatlichen Einnahmen statt. Allerdings gibt es eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden kann:

Diese Mindestbemessungsgrundlage beträgt aktuell 2.231,25 €. Es gibt zwei Ausnahmetatbestände, um diesen Beitrag abzusenken. Erstens der Selbständige bezieht einen monatlichen Gründungszuschuss, dann senkt sich Berechnungsgrundlage auf 1.487,50 €. Zweitens der Selbständige ist nicht hauptberuflich selbständig tätig, dann senkt sich die Berechnungsgrundlage auf 991,67 € ab. Beide Optionen sind eher die Ausnahme und mit einem erheblichen Umsetzungsaufwand für den Versicherten sowie die jeweilige Krankenkasse verbunden.

Zu betonen ist, die anfallenden Beträge sind auch dann zu zahlen, wenn das Einkommen auch deutlich unter den Mindestbemessungsgrundlagen liegt. Bei einem hauptberuflich Selbständigen führt das zu einem durchschnittlichen Mindestbeitrag in Höhe von 412,78 € monatlich (Grundlage Durchschnittsbeitrag Krankenversicherung iHv. 15,7 % sowie Pflegeversicherungsbeitrag iHv. 2,8 %). Ein Handwerker mit einem mtl. Einkommen von 1.000 € muss also im Normalfall etwa 412 € GKV- und SPV-Beitrag zahlen. Da überrascht es nicht, dass viele kleine Selbständige in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und in der Folge auch keine Beiträge mehr zahlen können.

Noch bedenklicher sind die falschen Anreize auf junge Gründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit nicht wagen, da sie den Mindestbeitrag nicht absichern können, oder in die Schwarzarbeit gedrängt werden.

Die Nutznießer einer Änderung im Sinne des Antrags wären Selbständige mit kleinem Einkommen, Schätzungen gehen von einer Größenordnung von ca. 800 Mio € pro Jahr aus.

Und genau für diesen Personenkreis müssen CDU und CSU als Sachwalter des Mittelstands kämpfen. Selbständige, die mit viel Fleiß, Verantwortungsbereitschaft und unternehmerischem Risiko arbeiten dürfen nicht den Eindruck bekommen, die Gesellschaft schätze ihre Leistung nicht, ja interessiere sich nicht mehr für sie, nur weil sie Selbständige sind und lediglich über ein kleines Einkommen verfügen. Wirtschaftlich erdrückende Abgaben spielen hier eine große Rolle.

Der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung würden dadurch logischerweise Einnahmeausfälle entstehen, die allerdings eine vertretbare Dimension haben, Schätzungen belaufen sich auf ca. 700 Mio. €. Allerdings ist ein großer Teil dieses Geldes wegen der Zahlungsunfähigkeit vieler Selbständiger (bundesweit über 6 Mrd. € Rückstände), die ganz überwiegend auf zu hohen Beiträge beruhen, ohnehin nicht eintreibbar.