Die Qualität beim Arzneimittelversand soll an GDP-Normen angepasst werden!

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde an den

Der Beschluss wurde an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Gesundheit, Neue Länder, Sport und Ehrenamt, Petitionen, Sepp Müller MdB, an den Vorsitzenden der Fraktions-AG Gesundheit, Tino Sorge MdB, an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Hubert Hüppe MdB sowie an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt.

Datum des Artikels 11.12.2021
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich für dieselben GDP Normen im Arzneimittelversand an den Endverbraucher ein, welche für den pharmazeutischen Großhandel gelten. Beim Versand von Arzneimitteln jeglicher Art soll es verpflichtend sein, die Temperatur während des gesamten Versandes überprüfen zu können, was durch das Mitführen beim Versand durch sogenannte „Thermologger” sichergestellt werden soll. Deutsche Aufsichtsbehörden müssen das kontrollieren.