Die MIT fordert:
1. Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in anderen Ländern sind gewünscht und erforderlich. Auch ausländische Direktinvestitionen in Deutschland sollen ermöglicht und sicher abgewickelt werden können. Wir sind gegen Protektionismus und für die Freiheit des Kapitalverkehrs. Wir sind gegen Handelsschranken und für Freihandel.
2. Für Direktinvestitionen von Unternehmen aus Nicht EU-Staaten in Deutschland, die kritische Infrastruktur, Rüstung, Luft- und Raumfahrt und Schlüsseltechnologien (deutsches „Know how“) betreffen, müssen besondere Regeln gelten, damit diese Zugriffe von der Bundesregierung beobachtet, kontrolliert und ggf. verhindert werden können.
3. Auch der Erwerb von strategischen Wettbewerbspositionen zur Kontrolle und Steuerung von Wettbewerbern im Investitions- wie im Herkunftsland muss von der Bundesregierung überprüft werden können.
4. Wir brauchen ein wirksames Investment Screening. Deshalb wollen wir die aktuelle Meldepflicht-Schwelle von 25 Prozent auf 10 Prozent absenken.
5. Für Investitionen muss das Prinzip der Gegenseitigkeit gelten: Beiderseitige Garantie des freien Marktzugangs, der Freiheit des Kapitalverkehrs, des Investitionsschutzes und eines marktwirtschaftlichen Systems. Wir fordern eine Liste solcher Staaten zu erstellen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft garantieren und somit von strengeren Investitionskontrollen ausgenommen werden können. Für Investoren aus diesen Staaten gilt die Meldepflicht-Schwelle nicht mehr.
6. Wir wollen den Einfluss der Aktienkäufer auf Zielunternehmen transparent machen: Aktienoptionen und Derivate sind schon bei Überschreiten von 3 Prozent am Unternehmen genauso zu behandeln wir reine Aktienkäufe. Auch das „Anschleichen“ über Investmentbanken soll meldepflichtig werden.
Begründung:
Unternehmen und Käufer aus Nicht EU Staaten kaufen Anteile an Deutschen Unternehmen oder versuchen nennenswerte Anteile zu übernehmen: Der chinesische Haushaltsgerätehersteller Midea hat 94,5 % der Anteile der Kuka AG übernommen, Geely hat 9,6 % Anteile an Daimler erworben und
State Grid Cooperation of China will 20 % des 50Hertz-Netzes übernehmen.
China hat im Jahr 2017 insgesamt für 12,1 Mrd. € Firmen in Deutschland übernommen.
Damit ist China hinter den USA, der Schweiz und Großbritannien viert-größter Investor in Deutschland.
Zu den Forderungen im Einzelnen:
1. Viele deutsche Unternehmen sind auf große Investoren aus dem Ausland angewiesen. Häufig haben sie ein umfassendes „Know How“, aber keine finanziellen Mittel, dies umzusetzen. Großen ausländischen Unternehmen fehlt hingegen häufig nicht die Finanz- sondern die Innovationskraft. Finden Entwickler und Investor zusammen, können aus dieser Verbindung Vorteile für beide Unternehmen und die Volkswirtschaften beider Herkunftsstaaten entspringen. Der Entwickler hat ein Interesse an einer langfristigen Absicherung seiner Mittel, die er für die Umsetzung und Weiterentwicklung seines Produkts benötigt. Zudem können die Arbeitsplätze seiner beschäftigten gesichert und ihm der Zugang zum chinesischen Markt erleichtert werden.
2. Sicherheitsrelevante Investitionen müssen überprüf- und kontrollierbar sein. Dies gilt insbesondere für alle Bereiche, die die Souveränität der Bundesrepublik sowie die Gesundheit und Sicherheit ihrer Bürger gewährleisten. Dazu gehören der gesamte militärische Bereich, die Infrastruktur zur Versorgung mit Energie, Wärme und Wasser, die Verkehrs- und Telekommunikationsnetze, aber auch Krankenhäuser und sensible Hochtechnologien wie Robotik und Raumfahrt.
Eine rein nationale Kontrolle reicht jedoch nicht aus. Mit Blick auf ausländische Investitionen in sicherheitsrelevante Infrastrukturen in ganz Europa muss das Außenwirtschaftsrecht auch auf europäischer Ebene gestaltet werden.
3. Ausländische Direktinvestitionen in europäische Unternehmen müssen auch daraufhin überprüft werden können, ob sie nicht vornehmlich der strategischen Einflussnahme auf den Wettbewerb im Investitions- oder im Herkunftsland dienen. So steht im Falle „Geely“ der Verdacht im Raume, dass die Übernahme von knapp 10 % der Daimler-Anteile insbesondere dazu diente, durch eine Aufsichtsratsposition bei Daimler an Insiderwissen zu gelangen, dass dem von Geely beherrschten mit Daimler konkurrierenden Automobilhersteller Volvo nützlich sein könnte. Zugleich könnte der Einstieg bei Daimler wichtige Kooperationsprojekte Daimlers in China mit Unternehmen gefährden, die dort im Wettbewerb mit Geely stehen.
4. Nach der Definition der OECD gilt eine Beteiligung von 10 oder mehr Prozent als „strategische Investition“. Durch das BMWi auf die Sicherheitsrelevanz überprüfbar sind laut Außenwirtschaftsverordnung allerdings erst Beteiligungen ab einer Höhe von 25 Prozent. Die Schwelle von 25 Prozent sollte auf 10 Prozent herabgesetzt werden. Eine darüber hinausgehende Absenkung der Schwelle sollte jedoch vermieden werden, da Europa anderenfalls an Attraktivität für ausländische Investoren deutlich verlieren würde.
5. Nichteuropäische Investoren aus Staaten, die eine der EU vergleichbare freie Marktwirtschaft mit funktionierendem Wettbewerb vorweisen können und auf rechtsstaatlichem und demokratischem Fundament fußen, sollen von der strengeren Investitionskontrolle ausgenommen werden dürfen. Auf einer zentralen Liste sind Staaten, die solchen Anforderungen entsprechen, anzuführen. Die Liste soll laufend auf Streichungen oder Ergänzungen überprüft werden.
6. Das Anschleichen von Investoren soll durch Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes erschwert werden. Künftig soll auch das Ansammeln eines Gemischs aus Aktien und Derivaten bereits bei einem Erreichen von 3 Prozent der Anteile meldepflichtig werden.
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