Begründung:
Durch die Regelungen des im Juni 2021 geänderten Bundes-Klimaschutzgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet bis zum Jahre 2045 Klimaneutral zu werden. Zur Erreichung dieses Ziels setzt die aktuelle Bundesregierung auffällig einseitig primär auf die Nutzung von erneuerbaren Energien wie etwa Windkraft und Photovoltaik.
Bekanntermaßen besteht ein Hauptproblem der erneuerbaren Energien in ihrer fehlenden Grundlastfähigkeit. Diese Tatsache ist auch dem zuständigen BMWK bekannt, welches die erneuerbaren Energieträger als „fluktuierend“ beschreibt. Ein stabiler und leistungsfähiger Industriestandort wie Deutschland, benötigt jedoch eine permanent verfügbare grundlastfähige und bezahlbare Energieversorgung um dauerhaft als konkurrenzfähiger Wirtschafts- und Investitionsstandort in Erwägung gezogen zu werden und keinen „fluktuierenden Energiemix“.
Ein Land, welches aus rein politischen Gründen bei der inländischen Energieerzeugung primär auf erneuerbare Energien setzt und darauf vertraut in Energiemangellagen die benötigten Energieressourcen mit immensen Preisaufschlägen aus dem Ausland beziehen zu können, muss dennoch aus den zuvor genannten Gründen das Grundlastproblem der „fluktuierenden“ Energieressourcen lösen um nicht sehenden Auges in eine grundlegende und existenzgefährdende Importabhängigkeit zu geraten. Eine bekannter jedoch teurer und aufwendiger Lösungsansatz ist die Energiespeicherung.
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