Aktueller Status:
Die MIT fordert:
1. Novellierung der LAGA M23
Im Rahmen der Überarbeitung der LAGA M23 muss auch ein Abschneidekriterium für Asbest (Grenzwert bis zu dem Recycling möglich ist, z.B. asbestfrei <0,001 Prozent) definiert werden. Die bisherige 0 Faser Grenze führt zum Ausschluss eines großen Teils des Betonabruchs für das Recycling und damit zur Überfrachtung der Deponien. Im Rahmen der aktuellen laufenden Novellierung der LAGA M23
2. Aufnahme des selektiven Rückbaus im Baurecht zur Förderung der Recyclingquote und zur Schonung der Deponien
Die Länder sollten ihre Regelungen zum selektiven Rückbau mit Erkundungs-/Untersuchungspflicht und Schadstoffentfrachtung vor Abbruchmaßnahmen auf der Baustelle konkreter fassen und vereinheitlichen (z.Z. in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt und kontrolliert). Es ist in diesem Bereich eine Wettbewerbsverzerrung zu beobachten. Ausschreibungen werden zunehmend unter Missachtung der Regeln unterlaufen (vorherige Schadstoffentfrachtung auf den Baustellen, Arbeitsschutz, Entsorgungswege). Eine fachgerechte Schadstofferkundung muss Voraussetzung für eine Abbruchgenehmigung sein. Ansonsten bleibt Recycling eine Worthülse.
3. Erhöhung der Deponiekapazitäten muss in die Planung der Bundesländer aufgenommen werden
Zunehmende Engpässe bei den Deponiekapazitäten sind zu erkennen, wobei immer längere Fahrwege entstehen (CO2-Bilanz). Eine Erhöhung der Recyclingquote wird Deponien nicht überflüssig machen. Konsequente Umsetzung des selektiven Rückbaus kann den Bedarf verringern, aber nicht vermeiden.
4. Ermöglichung der Schadstoffentfrachtung auf Annahmeplätzen mit entsprechender Zulassung je nach technischen Möglichkeiten
Dies betrifft Schadstoffe, die auf der Baustelle nicht oder nur mit sehr hohen Aufwand (Zeit- und Platzmangel) rückgebaut werden können (z.B. Asbest im Beton, asbesthaltige Abstandshalter/Mauerstärken). Zur Zeit wird eine Aufbereitung asbesthaltiger Abfälle durch die LAGA M23 kategorisch ausgeschlossen. Ohne Schadstoffentfrachtung werden die Deponien schnell ihre Grenzen erreichen und das Recycling stark ausgebremst.

Der Beschluss wurde mit Bitte
Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Volkmar Vogel MdB, an den Vorsitzenden der AG Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.