Erhöhung der De-minimis Regelung

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Der Beschluss wurde an den

Der Beschluss wurde an den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Haushalt, Finanzen, Kommunalpolitik, Mathias Middelberg MdB, an die Vorsitzende der Fraktions-AG Finanzen, Antje Tillmann MdB sowie an den Fachreferenten im Konrad-Adenauer-Haus geschickt.

Datum des Artikels 11.12.2021
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert von der EU - in der durch den Corona-Virus ausgelösten schwierigen wirtschaftlichen Lage für viele mittelständischen Betriebe - die Erhöhung der europaweiten De-minimis-Regelung. Der derzeitige Höchstbetrag von 200.000 € für Unternehmen in drei Steuerjahren soll hierbei wie in der Wirtschaftskrise 2008/2009 auf 500.000 € erhöht werden. Ziel dieser Erhöhung ist es, die regionale Wirtschaft nachhaltig zu stärken und zugleich die Regionen durch unternehmerische Investitionen zukunftsfähig weiterzuentwickeln.