Erneuerbare Energien marktfähig machen

Aktueller Status:

Im Regierungsprogramm von CDU

Im Regierungsprogramm von CDU und CSU wird in Z. 614 gefordert, den europäischen Emissionshandel auf den Verkehr- und Wärmesektor auszuweiten.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß MdB, an den Vorsitzenden der AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Pressemeldung verschickt und auf der MIT-Webseite veröffentlicht sowie bei Twitter geteilt.

Datum des Artikels 30.06.2020
Beschluss

Die Energiewende braucht für eine Übergangszeit eine ökonomisch und ökologisch vernünftige sowie europarechtskonforme Förderung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien. Diese Anforderung erfüllt das EEG nicht. Der schädliche und kosten¬intensive Mechanismus des EEG muss daher auslaufen.

Den ersten Schritt, die deutschen Stromverbraucher von dem dynamisch steigenden und alle ursprünglichen Prognosen weit übertreffenden Kostentreiber EEG-Umlage zu entlasten, macht vernünftigerweise das Konjunkturpaket, das die Große Koalition am 3. Juni vorgestellt hat. Die EEG-Umlage wird gedeckelt, ihr weiter steil wachsender Finanzbedarf wird mit einem zweistelligen Milliardenbetrag aus dem Bundeshaushalt gedeckt.

Günstiger und zielgerichteter wird das außer Kontrolle geratene Fördersystem natürlich nicht dadurch, dass statt des Stromverbrauchers nun der Steuerzahler die wachsenden Kosten trägt und gleichzeitig die bisherige Deckelung beim Ausbau der Photovoltaik aufgehoben wird. Für die Konjunktur, für die Staatsfinanzen, für den Mittelstand, für die Stromverbraucher, für den Sachverständigenrat und bezeichnenderweise mittlerweile auch für die Erzeuger von EEG-Strom selbst sind ein Auslaufen der EEG-Förderung und eine Umstellung auf ein marktorientiertes, zukunftsfähiges und europarechtskonformes Fördersystem dringlich.

Es muss sich an folgenden Prinzipien orientieren:

1. Klimaschutz ist zu gewährleisten durch eine Ausweitung des EU-weiten Handels von Emissionsrechten auf die bisher nicht einbezogenen Emissionssektoren (Verkehr, Heizen und Landwirtschaft). In den schon einbezogenen Sektoren (Stromerzeugung und Industrie) sind die Emissionsziele seit Inkrafttreten des Emissionshandels 2008 präzise eingehalten worden. Negative Auswirkungen auf die Unternehmen im internationalen Wettbewerb, resultierend aus der Ausweitung des Emissionshandelssystems, sind zu verhindern. Nachhaltige Klimaschutzpolitik findet ohne Carbon Leakage statt.

2. Das zukünftige System ist daran auszurichten, dass die Gesamtkosten, also auch die für Reserven, Netz, weitere Umlagen usw., gering gehalten werden und die Versorgung zunehmend auf Basis Erneuerbarer gesichert wird. Dafür müssen sie beweisen, dass sie zur tragenden Säule der Energieversorgung werden können.

3. Neue Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, die eine staatliche Förderung beantragen, werden im Rahmen von Ausschreibungen ausgesucht, die sicherstellen, dass dort gefördert wird, wo Kosten und Emissionen unter Beachtung von Netzrestriktionen am effizientesten eingespart werden und Strom zu dem Zeitpunkt produziert wird, zu dem er gebraucht wird. Auf dieser Basis müssen Erneuerbare Energien auch untereinander im Wettbewerb stehen.

4. Der Wettbewerb um den grünen Strom wird aufgrund des Klimaschutzgesetzes zunehmen. Hier bieten sich daher erhebliche Marktchancen. Die Bundesregierung sollte prüfen, inwiefern die „Nachhaltige Eigenschaft“ in einem entsprechenden Zertifikatemodell europaweit ausgerollt werden kann, um bei gleichzeitiger Abschaffung des EEG einer tragfähigen Refinanzierungsmöglichkeit für eine CO2-freie Stromerzeugung den Weg zu bahnen.

5. Über das europäische Beihilferecht nimmt die EU-Kommission großen Einfluss auf die nationale Energiepolitik (z.B. bei Entlastungen von der EEG-Umlage und Netzentgelten oder bei der Finanzierung der EEG-Umlage). Oft muss Deutschland eine neue Regelung bei der EU-Kommission nicht nur anzeigen, sondern sogar eine beihilferechtliche Genehmigung einholen. Das kostet Zeit und schürt Unsicherheit. Daher sollte nationale Rechtsetzung so ausgestaltet sein, dass möglichst wenig Abstimmung mit Brüssel erforderlich ist.