Eurozone stabilisieren - Erst Entschuldung dann Vertiefung der Währungsunion - Antrag an den CDU-Bundesparteitag 2016

Datum des Artikels 07.11.2016

Der Euro ist der stärkste Ausdruck der europäischen Integration und macht die Union mit ihrer Wirtschaft zum Global Player. Den Erfolg einer Währung bestimmen aber letztlich die Eurostaaten mit der Einhaltung von Schulden- und Stabilitätskriterien. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten den Fiskalpakt mit nationalen Schuldenbremsen konsequent umsetzen und entsprechende Reformen unumkehrbar durchführen. Anstelle der Kommission sollte eine neutrale politische Instanz die Einhaltung von Schuldenkriterien überwachen. Der Kommission sollte dann ein Zurückweisungsrecht gegenüber nationalen Haushalten obliegen, welche die Schuldenbegrenzungen nicht einhalten. Eurostaaten, die zu einer Entschuldung dauerhaft nicht willens oder in der Lage sind, müssen die Eurozone verlassen können, ohne die Europäische Union zu verlassen.

Für einen geregelten Ablauf dieser Euroaustrittsoption und um nicht erpressbar zu sein, sind Regeln zur Vorbereitung von Staatsinsolvenzen innerhalb der Eurozone unerlässlich. Die No-Bail-Out-Klausel muss uneingeschränkt Bestand haben. Eine Vergemeinschaftung von Schulden und Euro-Rettungspolitik sowie die bankenwirtschaftliche Trennung von Haftung und Verantwortung lehnen wir klar ab. Diese würde im Widerspruch zu vereinbarten Grundsätzen der Europäischen Union stehen und vorherige Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten erforderlich machen. Erst wenn die Eurostaaten sich dauerhaft entschuldet haben, nationale Schuldenbremsen, Reformen und nationale Einlagensicherungssysteme unumkehrbar eingeführt sind, kann es weitere Schritte zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion geben.