Finalisierung von Basel III: Bankenregulierung darf nicht die Mittelstandsfinanzierung beeinträchtigen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 28.11.2022

Die mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen und europäischen Wirtschaft. Sie generieren Wachstum, schaffen Arbeitsplätze und sind oftmals tief in der Region verwurzelt. Damit mittelständische Unternehmen wachsen können braucht es neben dem richtigen regulatorischen Umfeld vor allem auch Zugang zu Finanzierung. Gerade in Deutschland spielt dabei die Finanzierung über die Hausbank noch immer eine dominante Rolle. Deswegen wirken sich Vorhaben im Bereich der Bankenregulierung unmittelbar auf die Finanzierungsbedingungen des Mittelstandes aus.

In Brüssel wird derzeit über ein bankregulatorisches Großprojekt debattiert, das erhebliche Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland haben könnte. Es geht um die Umsetzung eines Pakets internationaler Standards, die im Jahr 2017 im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, einem internationalen Gremium von Bankenaufsehern, auf den Weg gebracht wurden.

Die ursprüngliche Vereinbarung im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht aus dem Jahr 2017, die unter dem Stichwort „Finalisierung von Basel III“ diskutiert wird, ist aus europäischer Sicht unbefriedigend ausgefallen. Sie wird insbesondere den Spezifika des US-amerikanischen Bankenmarktes gerecht, berücksichtigt aber kaum die Besonderheiten des europäischen Bankensektors.

Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission (COM (2021) 663 final & COM (2021) 664 final) ist ein brauchbarer Startpunkt, geht aber noch nicht weit genug. Nichtsdestoweniger gibt es gerade mit Blick auf die Mittelstandsfinanzierung mindestens drei Bereiche, an denen weitere Anpassungen notwendig sind:

Die MIT fordert:

• Mehr Proportionalität für kleine Banken: Der bestehende Rahmen für kleine und nicht-komplexe Institute muss weiterentwickelt und mit Leben gefüllt werden. Für kleine Banken, die kein Risiko für die Finanzstabilität darstellen, braucht es spürbare operationelle Erleichterungen, etwa im Bereich Offenlegungspflichten und Reporting.
• Kreditrisikostandardansatz: Die Risikogewichte im Kreditrisikostandardansatz müssen risikoorientiert ausgestaltet werden. Ein grundloser Anstieg der Kapitalanforderungen, etwa im Bereich der Immobilienfinanzierung, ist abzulehnen.
• Es darf keine höheren Risikogewichte für kleinere und mittlere Unternehmen ohne externes Kreditrating geben. Wenn ein Unternehmen kein externes Kreditrating hat, sollte es dafür nicht durch höhere Finanzierungskosten bestraft werden.

Höhere Risikogewichte für Unternehmenskredite und mehr Bürokratie für Banken schlagen direkt auf die Finanzierungskosten für mittelständische Unternehmen durch. Deswegen ist bei der Umsetzung des neuen Regelwerks Augenmaß gefordert.

Die MIT fordert den Bundesfinanzminister und das Europäische Parlament auf, bei der Finalisierung von Basel III die Besonderheiten des europäischen Bankensektors und die wichtige Rolle des Bankensektors bei der Mittelstandsfinanzierung gebührend zu berücksichtigen.