Für einen EU-weiten praxistauglichen Datenschutz

Datum des Artikels 12.11.2018
Beschluss

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN CDU-PARTEITAG, 7./8.12.2018

Die CDU Deutschlands bekennt sich zu einem hohen und europaweit einheitlichen Datenschutzstandard, um die Persönlichkeitsrechte der Menschen zu wahren und Rechtssicherheit in ganz Europa zu gewährleisten. Die CDU wendet sich aber gegen unpraktikable Lösungen und nationale Sonderwege, die insbesondere deutsche Mittelständler stärker belasten als Unternehmen in anderen EU-Ländern und ehrenamtliches Engagement unverhältnismäßig erschweren.

Die CDU setzt sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, folgende Änderungen zum Schutz von Unter-nehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Ehrenamtlern schnellstmöglich umzusetzen:

  • Die deutsche Besonderheit der Konkurrenten-Abmahnungen, die mit angeblichen Datenschutzver-stößen begründet werden, sind gesetzlich eindeutig für unzulässig zu erklären, da der Sanktions-mechanismus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der starken Stellung der Daten-schutzbehörden und hohen Bußgeldern ausreichend Schutz bietet.
  • Über die DSGVO hinausgehende zusätzliche Auflagen für Unternehmen in Deutschland müssen abgeschafft werden, so z. B. die im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten zusätzlichen Pflichten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
  • Leichte erstmalige Verstöße ohne Vorsatz sollen grundsätzlich zunächst unentgeltlich verwarnt werden.
  • Die CDU wird sich bei der Bundesregierung und im Europaparlament für Nachbesserungen bei der DSGVO einsetzen, die insbesondere für Mittelständler und ehrenamtlich Tätige weitere Ausnah-men ermöglichen und entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigen sollen. So sollen u. a. be-stimmte Anforderungen erst ab Schwellenwerten (z.B. ab 50 Mitarbeitern) verpflichtend vorgese-hen werden, um gerade kleinere Unternehmen sowie Vereine von unangemessenen Belastungen zu befreien. Die Maximalhöhen für Sanktionen (20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsat-zes) sollen für mittelständische Unternehmen und Organisationen mit überwiegen ehrenamtlich Aktiven deutlich reduziert werden.
  • Auf EU-Ebene soll ein Innovationsboard eingerichtet werden, um aus Sicht der Unternehmen sub-stanzielle Vorschläge zur Weiterentwicklung der europäischen Datenschutzregelungen zu erarbei-ten.