Die CDU setzt sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, folgende Änderungen zum Schutz von Unter-nehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Ehrenamtlern schnellstmöglich umzusetzen:
- Die deutsche Besonderheit der Konkurrenten-Abmahnungen, die mit angeblichen Datenschutzver-stößen begründet werden, sind gesetzlich eindeutig für unzulässig zu erklären, da der Sanktions-mechanismus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit der starken Stellung der Daten-schutzbehörden und hohen Bußgeldern ausreichend Schutz bietet.
- Über die DSGVO hinausgehende zusätzliche Auflagen für Unternehmen in Deutschland müssen abgeschafft werden, so z. B. die im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten zusätzlichen Pflichten, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
- Leichte erstmalige Verstöße ohne Vorsatz sollen grundsätzlich zunächst unentgeltlich verwarnt werden.
- Die CDU wird sich bei der Bundesregierung und im Europaparlament für Nachbesserungen bei der DSGVO einsetzen, die insbesondere für Mittelständler und ehrenamtlich Tätige weitere Ausnah-men ermöglichen und entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigen sollen. So sollen u. a. be-stimmte Anforderungen erst ab Schwellenwerten (z.B. ab 50 Mitarbeitern) verpflichtend vorgese-hen werden, um gerade kleinere Unternehmen sowie Vereine von unangemessenen Belastungen zu befreien. Die Maximalhöhen für Sanktionen (20 Millionen Euro bzw. 4 Prozent des Jahresumsat-zes) sollen für mittelständische Unternehmen und Organisationen mit überwiegen ehrenamtlich Aktiven deutlich reduziert werden.
- Auf EU-Ebene soll ein Innovationsboard eingerichtet werden, um aus Sicht der Unternehmen sub-stanzielle Vorschläge zur Weiterentwicklung der europäischen Datenschutzregelungen zu erarbei-ten.
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