Wie von der Großen Koalition vereinbart, soll die Einkommensprüfung in einem automatisierten und bürgerfreundlichen Verfahren umgesetzt werden. Mit dem nun getroffenen Beschluss legt sich die CDU darauf fest, die Grundrente nur auszuzahlen, wenn der angestrebte Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung funktioniert. Es muss zudem gewährleistet sein, dass sämtliche Kapitalerträge – auch diejenigen, die bislang nicht in Steuerbescheiden erfasst sind – bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden. Bei Rentenbeziehern aus dem Ausland muss im gleichen Umfang wie bei Rentnern aus dem Inland eine nachvollziehbare Einkommensprüfung erfolgen. Experten aus der Rentenversicherung haben noch keine Lösung, wie sie das bis zum 1. Januar 2020 umsetzen wollen. Laut Beschluss darf die Grundrente erst dann kommen, wenn die Finanzierung über eine Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext gesichert ist. Die Verhandlungen dazu auf EU-Ebene verlaufen seit 2011 erfolglos.
„Die Grundrente soll kommen – aber so, wie im Koalitionskompromiss vereinbart, nämlich mit einer echten Einkommensprüfung und mit gesicherter Finanzierung“, stellt MIT-Vorsitzender Carsten Linnemann klar. „Ansonsten würde eine bedingungslose, nicht finanzierbare Grundrente drohen.“ Linnemann bleibt bei seiner Grundkritik, dass diese Grundrente einen Dammbruch bei den Sozialleistungen bedeutet. Bei der Grundsicherung im Alter wird unter anderem auch das Vermögen geprüft. Diese Prüfung findet bei der Grundrente nun nicht mehr statt.
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