Grundsätzliche Überarbeitung von "Anacredit"

Datum des Artikels 26.04.2016

Die MIT Europakommission kritisiert die geplanten niedrigen Meldeschwellen und den extrem hohen Aufwand des geplanten Meldewesens. Die aufwändigen Melde- und Dokumentationspflichten stellen eine erhebliche Mehrbelastung für kleine Kreditinstitute gerade in Deutschland dar. Da über AnaCredit auch äußerst sensible Daten erhoben und in einem zentralen Datenpool bei der EZB gespeichert werden, bestehen sogar Bedenken bezüglich datenschutzrechtlicher Aspekte. AnaCredit sollte deshalb einer grundsätzlichen Überarbeitung unterzogen werden.

Das Ziel der 2002 eingeführten Riester-Rente war, die im Rahmen der Rentenreform (2000/2001) beschlossene Absenkung des Nettorentenniveaus für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch geförderte Eigenvorsorge zu kompensieren. Die Realität zeigt jedoch, dass wichtige Annahmen bei der Implementierung der Riester-Rente nicht mehr gelten und der Gesamtprozess durch kostenträchtige Konstruktionsfehler geprägt ist. Dies belastet die Akzeptanz erheblich. Ebenso müssen die Folgen zunehmend wechselhafter Erwerbsbiografien, beispielsweise auch der Wechsel von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Selbstständigkeit, berücksichtigt werden.

Zur Stärkung einer neuen Form der Zulagenrente und Sicherung der Ziele fordert die MIT:

1. Freibetrag i.H.v. 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter:
Die eigene Sparleistung muss belohnt werden und darf nicht vollständig mit der Grundsicherung verrechnet bzw. von ihr aufgezehrt werden.

2. Öffnung für alle Erwerbstätigen, insbesondere Selbstständige:
Die staatliche Förderung ist auf alle Erwerbstätigen zu erweitern.

3. Dynamisierung der steuerlichen Förderhöchstgrenze, Zulagen und Sparverträge:
Die Versicherungswirtschaft unterliegt durch stetig steigende  Beitragsbemessungsgrenzen und Inflationseffekte wechselnden Rahmenbedingungen. Die staatliche Förderung ist jedoch seit 2002 eingefroren. Um die Ziele der Zulagenrente zu sichern, müssen daher Förderung und Leistung dynamisiert werden. Die Förderhöchstgrenze soll an die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekoppelt werden und vier Prozent der BBG betragen.

4. Verwaltungsprozesse optimieren:
Übernahme der ZFA-Aufgaben durch die Finanzämter Die Verwaltungsprozesse rund um die Bearbeitung der Zulagen sind zeitintensiv
und kostentreibend. Die Verfahren müssen vereinfacht werden! Die Zuständigkeit für die Berechnung und Zuweisung der Zulagen für die Sparer ist auf die Finanzverwaltung zu übertragen. Dadurch wird auch die Beantragung der ihnen zustehenden Förderung vereinfacht. Dies soll im Rahmen der Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt werden.

5. Nachzahlungsmöglichkeit schaffen, Produkte verbessern:
Neben verbesserten kundenorientierten Abläufen ist sicherzustellen, dass alle Verträge optimal bespart werden und alle Zulagen beantragt bzw. zugewiesen werden. Zusätzlich sollte eine Nachzahlungsmöglichkeit eingeführt werden. Sparer müssen in die Lage versetzt werden, von den maximalen Förderungen und Leistungen zu profitieren. Für schwierige Lebenssituationen soll eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie angeboten werden.

6. Vertragswechsel nicht inzentivieren:
Die Abschlussprovision bei Vertragswechsel soll auf eine Handlinggebühr i.H.v. maximal 150 Euro begrenzt werden.