Keine Einschränkung bei steuerfreien Sachbezügen

Datum des Artikels 31.07.2019
Pressemeldung

Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Carsten Linnemann, begrüßt, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nun doch nicht den steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug für Arbeitnehmer antasten will. Die bislang im Jahressteuergesetz vorgesehene Einschränkung des Sachbezugs ist von Scholz wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Linnemann: „Es hat sich gelohnt, dass die MIT hier über Monate hinweg auf mehreren Ebenen Druck gemacht hat.“

Scholz wollte ursprünglich die Möglichkeit, dass jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern pro Monat 44 Euro als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei zuwenden kann, drastisch einschränken. Die bislang für diesen Zweck besonders beliebten Gutschein- und Debitkarten, auf die die 44 Euro überwiesen werden und mit denen man bei verschiedenen Akzeptanzstellen einkaufen kann, wollte Scholz von der Abgabenfreiheit ausnehmen. Dies hätte nach Angaben des Prepaid-Verbandes rund sechs Millionen Arbeitnehmer betroffen. Die MIT setzte sich mit Nachdruck gegen diese Einschränkung ein. Linnemann: „Das Scholz-Gesetz hätte dazu geführt, dass am Ende fast nur noch Amazon-Gutscheine und Tank-Gutscheine übriggeblieben wären. Es wäre eine völlige Fehlsteuerung, wenn die Politik ein Konjunkturprogramm für Amazon beschließt.“

Die MIT fordert dagegen, die Möglichkeiten des steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezugs auszuweiten. Aus den 44 Euro pro Monat sollten 600 Euro im Jahr werden und aus der Freigrenze ein Freibetrag. Damit würden die 600 Euro in jedem Fall steuerfrei bleiben, auch wenn mal mehr als 600 Euro vom Arbeitgeber geschenkt werden. Der MIT-Chef: „Es ist in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig, dass gerade Mittelständler ihren Mitarbeitern attraktive Angebote machen können, um sie an ihr Unternehmen zu binden“. Es sei nicht nachvollziehbar, so Linnemann, dass die SPD das durch höhere Steuern und Sozialabgaben erschweren wolle.