Keine gesundheitlichen Einheitsstandards durch EU-Vorgaben

Datum des Artikels 03.07.2018
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) lehnt den neuerlichen EU-Vorstoß ab, durch fragwürdige Einheitsstandards die bundesdeutschen Qualitätsstandards im Gesundheitswesen zu gefährden.

Die EU-Kommission veröffentlichte im Januar 2018 ihren Vorschlag, die Richtlinie 2011/24/EU zu ändern und die Bewertung von Gesundheitstechnologien, das sogenannte Health-Technology-Assessment-Verfahren (HTA), auf einen Einheitsstandard festzulegen. Als Folge würden bewährte Strukturen in der hochwertigen Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung in Deutschland durch EU-Vorgaben gesteuert. Die Pläne der EU würden 95 Prozent aller neuen Medikamente betreffen.

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat kritisierten den Vorschlag der EU-Kommission bereits aufs Schärfste. Er greife in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung ein. Wie auch der GKV-Spitzenverband fürchten Bund und Länder zudem eine Herabsetzung der Standards für die Nutzenbewertung. Dies stelle einen Eingriff in das bewährte AMNOG-Verfahren da und überschreite die Kompetenzen der EU. Damit werde der Subsidiaritätsgrundsatz – also die Selbstbestimmung der EU-Staaten – verletzt, heißt es im Antrag der Fraktionen.

Eine zentralistische HTA-Bewertung kann den unterschiedlich strukturierten Gesundheitssystemen der Mitgliedsstaaten nicht gerecht werden. Sie behindert geradezu die mittelständische Gesundheitswirtschaft in ihrer Innovation und wirtschaftlichen Flexibilität.