Keine Sonderbürokratie für deutsche Steuerpflichtige

Datum des Artikels 19.04.2018
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) kritisiert die von den Länderfinanzministern geplante Anzeigepflicht für rein nationale Steuergestaltungsmodelle. „Klar ist: Aggressive Formen der Steuervermeidung auf internationaler Ebene müssen bekämpft werden – wir müssen dafür aber die richtigen Instrumente wählen“, sagen die beiden Vorsitzenden der MIT-Steuerkommission, der CSU-Bundestagsabgeordnete Sebastian Brehm und der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Schauerte. Es sei daher sinnvoll, zunächst belastbare Erfahrungen mit der bis Ende 2019 umzusetzenden EU-Richtlinie zu sammeln. Erst dann dürfe darüber entschieden werden, ob zusätzlich eine Meldepflicht für rein nationale Steuergestaltungen eingeführt werden sollte. Eine Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag gebe es dafür jedenfalls nicht.

An der bereits formulierten EU-Richtlinie bemängelt die MIT, dass diese zentrale Rechtsbegriffe zur Bestimmung der unerwünschten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen unklar lässt. Anzeigepflichtig sind beispielsweise grenzüberschreitende Transaktionen, „bei denen mit künstlichen Schritten ein defizitäres Unternehmen erworben und dessen Haupttätigkeit beendet wird, um dessen Verluste zur Verringerung der eigenen Steuerlast zu nutzen“. Was allerdings unter „künstlich“ und unter der „Haupttätigkeit“ des Betriebs zu verstehen ist, bleibt offen. Solche Fragen können auch bei der Steuerfestsetzung zu Irritationen führen. Es drohen grundlegende Rechtsunsicherheiten, die für alle Beteiligten in kostspielige Rechtsstreitigkeiten münden können.

Aus MIT-Sicht besteht auf Grund der rechtlichen Unklarheiten zudem das Risiko, dass Steuerberater und Steuerpflichtige entweder zu viele überflüssige Meldungen an die Steuerbehörde abgeben, um Sanktionen zu vermeiden, oder zu wenige Meldungen abgeben und dadurch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Damit trifft die Meldepflicht hauptsächlich unbescholtene Steuerbürger, während diejenigen, die sich generell außerhalb geltenden Rechts bewegen, nicht gefasst werden. Welches Ausmaß an zusätzlicher Bürokratie für alle Beteiligten, einschließlich der Finanzverwaltung, daraus erwachsen kann, lässt sich überhaupt noch nicht absehen.

Die Stigmatisierung von Steuerpflichtigen, zu denen gerade in Deutschland auch kleine und mittlere Unternehmen zählen, ist ein weiterer Kritikpunkt. Die Steuerexperten Brehm und Schauerte: „Wir dürfen das gesellschaftliche Klima durch gut gemeinte, aber aktionistische und letztlich kontraproduktive Debatten nicht immer weiter vergiften. Genau das tun wir aber, wenn wir Bürger und Unternehmen unter den Generalverdacht der systematischen Steuervermeidung stellen.“ Die MIT-Steuerkommission plädiert deshalb dafür, die EU-Richtlinie unter Berücksichtigung dieser neuralgischen Punkte mit Augenmaß umzusetzen. Dann könnte tatsächlich ein Transparenzgewinn erreicht werden.