Klimaschutzziele marktwirtschaftlich erreichen

Datum des Artikels 30.03.2019
Beschluss

Das oberste Ziel der Klimaschutzpolitik ist die möglichst effiziente und weltweite Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Bis eine weltweite Koordinierung gelingt, muss Europa beim Schutz des Klimas voranschreiten, allerdings ohne dabei die wirtschaftliche und industrielle Basis zu gefährden.

1. Aus Sicht der MIT ist der schon seit 2005 geltende europäische Emissionshandel (ETS) das optimale Instrument zur Erreichung der CO2-Reduktionen. Unter Nutzung dieses Instruments gibt es nur eine Möglichkeit, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren: die Reduzierung der handelbaren Emissionsrechte, die auch im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung für den Zeitraum ab 2023 empfohlen wurde. Nur wenn Emissionsrechte reduziert werden, wird weniger CO2 emittiert. Ohne Reduzierung der Emissionsrechte ist jede energiepolitische Vorgabe ohne positive Wirkung auf das Klima.

2. Die Verknappung des Emissionsrechteangebots muss daher das Ziel jeder klimaschützenden Politik sein. Die aufgrund der Verknappung steigenden Preise werden dazu führen, dass die effizientesten und wirtschaftlich am wenigsten belastenden Maßnahmen zuerst durchgeführt werden. Klimaschutz wird so nach rein marktwirtschaftlichen Prinzipien erfolgreich durchgesetzt.

3. Damit Klimaschutz maximal wirksam ist, müssen auch die CO2-emittierenden Sektoren in den Emissionsrechtehandel einbezogen werden, die bislang davon ausgeschlossen sind, angefangen mit dem Verkehrs- und dem Wärmesektor. Auch für die dort anfallenden CO2-Emissionen müssen dann Emissionsrechte versteigert werden. Dabei sollten aber nicht alle Emissionsrechte für diesen Bereich in den Markt gebracht werden, sondern nur ein Teil. Dadurch wird das Gesamtangebot an Emissionsrechten für alle Sektoren verknappt. Das führt dann unmittelbar zu weniger CO2-Emissionen und schützt das Klima. Die Einbeziehung der anderen Sektoren in den Emissionsrechtehandel sollte möglichst EU-weit erfolgen.

4. Parallel sind die derzeit bestehenden zusätzlichen Förder- und sonstige Klimaschutzinstrumente (z.B. EEG, CO2-Grenzwerte für Fahrzeuge, ordnungsrechtliche Vorgaben im Gebäudebereich etc.) schrittweise zu reduzieren und zeitnah vollständig abzuschaffen, da sie die Wirkung des Emissionshandels verzerren und den Klimaschutz unnötig verteuern. Klima-schutz soll künftig ausschließlich durch das Instrument des Emissionsrechtehandels gewährleistet werden.

5. Die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die neuen Sektoren ist Klimaschutz, der den Bundeshaushalt nicht belastet, sondern sogar zusätzliche Einnahmen bringt. Die Erlöse aus dem neuen Emissionsrechtehandel müssen verwendet werden, um einen sozialen Ausgleich zu schaffen, damit gerade Geringverdiener, Pendler und Mittelständler CO2-bedingte Preissteigerungen kompensiert bekommen, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Strom- und der Energiesteuer. Zugleich sollten die Einnahmen genutzt werden, um übermäßig belasteten Industrien Kompensationen zu geben, um deren Abwandern ins Ausland zu verhindern.

6. Die Ausweitung des Emissionsrechtehandels auf weitere Sektoren unter gleichzeitiger Verknappung der Emissionsrechte ist die einzige realistische Möglichkeit, dass Deutschland seinen Betrag zum Erreichen der europäischen Klimaschutzziele leistet.

7. Der wirksame Emissionsrechtehandel macht die von der Kohlekommission empfohlene zwangsweise Stilllegung von Kohlekraftwerken überflüssig. Kohlekraftwerke werden bei einer Reduzierung der Anzahl der Emissionsrechte ohnehin abgeschaltet, wenn deren Betrieb aufgrund gestiegener Emissionsrechtepreis nicht mehr wirtschaftlich ist. Wenn andere CO2-Sparmaßnahmen günstiger sind, sind sie auch besser geeignet, die Klimaziele zu erreichen. Somit ist garantiert, dass die vorgegebenen CO2-Einsparziele sicher erreicht werden und das auf effizienteste Weise. So führt auch dieser Weg zu einem Rückgang der Kohleverstromung.

8. Außerdem würde die alleinige Nutzung des Emissionsrechtehandels zur Erreichung der Klimaziele die von der Kohlekommission empfohlenen milliardenschweren Zahlungen für eigentumsrechtliche Entschädigungen überflüssig machen. Deren fehlende Finanzierung ist ein entscheidender Schwachpunkt der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, der am Ende den mit dem Kommissionsvorschlag angestrebten Klimaschutz verhindern könnte.

9. Sollten aufgrund der absehbaren marktbedingten Abschaltung von Kohlekraftwerken Strukturhilfen für Regionen erforderlich sein, sind diese aus den zusätzlichen Einnahmen aus der Ausweitung des Emissionshandels auf neue Sektoren zu finanzieren (siehe Nr. 5).

10. Die Steuerung des Klimaschutzes ausschließlich über den Emissionsrechtehandel ist eine sinnvolle und wirkungsvolle Alternative zu dem unabgestimmten Vorschlag der Bundesumweltministerin. Ihren Vorschlag für ein Klimagesetz mit zentralplanwirtschaftlichen CO2-Vorgaben für einzelne Ressorts, ohne auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten, lehnt die MIT ab.

Begründung:

Wenn Europa oder wenigstens Deutschland die Anzahl der handelbaren CO2-Emissionsrechte am Markt verknappt, führt dies unmittelbar zu weniger CO2-Ausstoß. Durch die mittelbare Erhöhung der Preise für die verbleibenden CO2-Emissionsrechte werden alle Emittenten angereizt, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Es wird sich die effizienteste Methode der CO2-Einsparung durchsetzen. Technologieneutralität ist dabei von zentraler Bedeutung, denn nur auf diese Art und Weise entsteht echter Wettbewerb, der Innovationen hervorbringt.

Kraftwerksstilllegungen – insbesondere, wenn sie in einem nationalen Alleingang, ohne Abstimmung auf europäischer oder internationaler Ebene erfolgen – bringen für sich genommen keine CO2-Reduzierung. Die Stilllegungen reduzieren nicht die Menge der im Emissionshandel vorhandenen Menge an CO2-Emissionsrechten, sondern senken lediglich deren Preise. Genutzt werden diese Emissionsrechte von anderen Anbietern. Die CO2-Emissionen in Europa bleiben damit gleich. Die im Kohlekompromiss vorgeschlagenen Stilllegungen bis 2023 sind zudem EU-rechtlich nach überwiegender Auffassung nicht zulässig. Im Kohlekompromiss ist für die Zeit ab 2023 zwar eine Reduzierung der CO2-Emissionsrechte empfohlen, aber nur in Verbindung mit der Stilllegung von Kohlekraftwerken. Dies würde aber verhindern, dass im Markt die effizienteste Möglichkeit der CO2-Reduzierung gefunden wird. Dies kann die Abschaltung eines Kraftwerks, es könnten aber auch andere Maßnahmen mit einem deutlich größeren Effekt auf die CO2-Emissionen sein. Für das Klima ist es unerheblich, aus welcher Quelle CO2 stammt, wichtig ist nur, dass weniger CO2 emittiert wird. Durch die Einbeziehung anderer Sektoren in einen Emissionsrechtehandel bei gleichzeitiger Verknappung der Emissionsrechte erhöht sich dort der Druck, ebenfalls CO2 einzusparen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung ab 2023 Emissionsrechte aufkaufen und anschließend stilllegen. Dies wäre eine wesentlich effizientere Methode zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele, da damit die Zahl der Emissionsrechteverringert wird, ohne Vorgaben zur Art der CO2-Reduzierung zu machen. Damit werden die massiven negativen energie- und volkswirtschaftlichen sowie strukturpolitischen Auswirkungen vermieden, die die von der Kohlekommission vorgeschlagene, staatlich erzwungene Abschaltung voll funktionsfähiger Kraftwerke mit sich bringt.