Landwirtschaftliche Betriebe nachhaltig stärken [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Julia Klöckner, an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 18.12.2020
Beschluss

Ausgangslage:
Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland sind vielfältig strukturiert. Inhabergeführte Neben-, Zu- und Haupterwerbsbetriebe mit Familienarbeitskräften wirtschaften neben Betrieben in Form juristischer Personen mit Fremdarbeitskräften. Unsere Bäuerinnen und Bauern mit ihren Familien und Mitarbeitern übernehmen jeden Tag Verantwortung für ihr Land und für uns. Sie haben Recht auf Respekt und Anerkennung. Recht auf Achtung ihres Eigentums. Recht auf unser Vertrauen. Sie sind es, die für regional erzeugte, gesunde und sichere Lebensmittel sorgen. Sie sind klassische Mittelständler und sind häufig auch ehrenamtlich vor Ort engagiert.

Landwirte sind Unternehmer. Sie müssen von dem leben können, was sie produzieren. Produziert wird, was auf den Märkten nachgefragt wird. Mit einem hohen Fachwissen und unter weltweit sehr hohen Anforderungen stehen unsere Betriebe im harten globalen Wettbewerb. Sie können Welt- und Wochenmarkt.

Die Branche steht Weiterentwicklungen und Innovationen sehr offen gegenüber. Denn diese Technologien erlauben den Landwirten umweltgerechter und ökonomisch effizienter zu produzieren. Nicht zuletzt, erleichtert ein modernes Arbeitsumfeld auch die häufig noch körperlich schwere Arbeit.

Dennoch stehen gerade die Landwirte wie kaum eine andere Berufsgruppe unter Druck. Handel und Verbraucher stellen hohe Anforderungen an die Produktqualität und formulieren Erzeugungsstandards. Die dafür notwendigen Preise werden aber nur selten gezahlt. Hinzu kommen die aus zivilgesellschaftlichen Organisationen gestreuten Zerrbilder über die moderne Landwirtschaft. Dies führt zur Ausgrenzung von Bäuerinnen und Bauern durch Teile der Öffentlichkeit, Medien und andere. Die Emotionalität der Themen nutzen Kampagnenorganisationen zur gezielten Skandalisierung. Die bäuerlichen Familien in Deutschland kämpfen um ihren Ruf und um ihre Existenz.

Bäuerinnen und Bauern stellen sich zunehmend die Frage: Welche Zukunft haben wir noch? Die MIT steht an der Seite der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland. Die MIT fordert daher:

1. Neuanfang für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union erforderlich
Die Unterzeichnung des Vertrags von Rom 1957 kann als Geburtsstunde der GAP bezeichnet werden. Die bis dahin nationalstaatlichen Interventionsmechanismen wurden auf die Ebene der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft übertragen. Nunmehr über 60 Jahre wird die GAP in Sieben-Jahres-Zeiträumen weiterentwickelt. Als Folge einer ständig sich erneuernden GAP ist ein überbürokratisierter Politikbereich entstanden. Ein undurchsichtiges Netz von Wechselwirkungen und Verflechtungen zwischen Markt-, Struktur-, Sozial- und Umweltpolitik hat sich etabliert. Mit den derzeitigen Instrumenten ist die GAP in der aktuellen Form auf Dauer nicht geeignet, Antworten auf Zielkonflikte zu geben und Lösungsansätze aufzuzeigen. Eine Neuaufstellung der EU-Agrarpolitik ist unumgänglich. Die Tatsache, dass zwei Übergangsjahre für die GAP 2021-2027 erforderlich werden und voraussichtlich zwei weitere Jahre die Eco-Schemes der ersten Säule nur teilweise zur Anwendung kommen können, verdeutlicht, dass die GAP in der aktuellen Konzeption nicht zukunftsfähig ist.

Der Grundsatz der Subsidiarität muss in der GAP künftig wieder stärker zur Anwendung kommen. Es braucht eine klare Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen. Derzeit stellt sich umso mehr die Frage nach einer Neuverteilung der agrarpolitischen Kompetenzen zwischen der EU, dem Bund und den Ländern.

Eine einheitliche Marktordnung, eine technologieoffene Innovationsförderung sowie ein wirksames Risikomanagementsystem für landwirtschaftliche Betriebe sind auch künftig europäische Aufgaben, die einheitliche Vorgaben und europäische Finanzmittel erfordern.

Ressourcen-, Tier-, Umwelt-, Arten- und Klimaschutz sind Rechtsbereiche, denen eine eigenständige Rechtsetzung zu Grunde liegt (z.B. FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Pariser Klimaabkommen etc.). Die europäischen und internationalen Verpflichtungen sind national – gegebenenfalls gemeinschaftlich mit den Bundesländern – umzusetzen und im Rahmen der nationalen und landeseigenen Haushaltssouveränität auf nationalstaatlicher Ebene zu finanzieren.

Auf Ebene der Bundesländer liegt die Zuständigkeit – unter Einbindung des Bundes über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – für Maßnahmen, die zur Stärkung der ländlichen Räume beitragen und die jeweils regionaltypische Agrarstruktur stärken.

Wir sehen eine eigenständige, regional zugeschnittene Agrarpolitik im Kontext eines europäischen Binnenmarktes als zukünftigen Entwicklungspfad für eine moderne, sozialverträgliche, nachhaltige und ökonomische Land- und Ernährungswirtschaft. Hierzu wären ein deutlich reduzierter europäischer Rechtsrahmen, ein Bundeslandwirtschaftsgesetz und auf Landesebene jeweilige landesgesetzliche Regelungen erforderlich.

2. GAP 2021-2027
Auch künftig bedarf es der Direktzahlungen in der ersten Säule zur Einkommenssicherung der europäischen Bäuerinnen und Bauern. Ein Teil der Mittel der ersten Säule wird in Zukunft allerdings für freiwillig zu leistende Eco-Schemes bereitgestellt. Hierdurch wird die GAP noch stärker auf den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz ausgerichtet.

Die künftigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule sind ein wesentliches Instrument zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele in der Agrarpolitik. Die grüne Architektur für die GAP nach 2020 muss die nötigen Spielräume vorsehen und wirkungsstarke Agrarumweltprogramme auf Ebene der Bundesländer zulassen. Damit wird der Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ gestärkt und die bisherigen Leistungen der Bäuerinnen und Bauern anerkannt und honoriert.

Unser Leitbild sind klein- und mittelständische landwirtschaftliche Betriebe. Deren tägliches Arbeiten in und mit der Natur hat unsere vielfältige Kulturlandschaft geschaffen und leistet einen Beitrag, die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu erhalten und zu fördern. Gekennzeichnet sind diese Betriebe von einer eher kleinteiligen Agrarstruktur. Daher ist eine Agrarstrukturkomponente zur Honorierung einer kleinteiligen, biodiversitätsfördernden Agrarstruktur in den Eco-Schemes der ersten Säule zu verankern. Kostennachteile und die Leistungen für den Erhalt der Artenvielfalt erfahren hierdurch einen Ausgleich bzw. eine Anerkennung.

3. Etablierung eines europaweiten Marktbeobachtungssystems
Ein latentes oder unechtes Überangebot führt in Kombination mit dem Nachfrageoligopol und dem regionalen Monopol der verarbeitenden Lebensmittelindustrie derzeit zu teilweise nicht auskömmlichen Erzeugerpreisen. Die augenblickliche „Marktpreisbildung“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Erzeugerpreise) ist wenig transparent und nur indirekt durch die landwirtschaftlichen Erzeuger beeinflussbar. Die heutigen Marktbeobachtungssysteme (Mengen/Preise) auf europäischer Ebene bieten häufig nicht ausreichende und tagesaktuelle Informationen für die Bäuerinnen und Bauern.

Die bestehenden Marktbeobachtungssysteme sind auf europäischer Ebene weiterzuentwickeln. Hierzu bedarf es einer öffentlichen Konsultation durch die Europäische Kommission, welche sich insbesondere an die marktrelevanten Akteure richtet. Die Konsultationsergebnisse bilden die Grundlage, um durch eine Kommissionsarbeitsgruppe mit Vertretern aus den Mitgliedstaaten das Marktbeobachtungssystem weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, den geänderten Anforderungen aus der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. 

4. Gleiche Chancen durch gleiche Standards
Landwirtschaftliche Erzeugnisse werden weltweit hergestellt. Produktionsbedingungen sowie Prozesse zur Herstellung von Lebensmittel sind zum Teil in hohem Maße unterschiedlich. Nationale Standards unterscheiden sich stark hinsichtlich Erzeugung, Lagerung, Weiterverarbeitung und Transport. Nationale Auflagen für Pflanzenschutz, Düngemittel (z.B. Gülle) sowie Tierhaltung führen zu einer Schieflage durch zusätzliche Kosten und zu Wettbewerbsnachteilen im Vergleich mit internationalen Wettbewerbern. Konzentrationsprozesse werden hierdurch begünstigt. Erzeugnisse aus Drittstaaten, welche in die Europäische Union eingeführt werden, haben grundsätzlich den europäischen Sozial-und Umweltstandards Standards zu entsprechen.

5. Fairness im Wettbewerb für unsere heimischen Betriebe – Bürokratie abbauen – Verwaltungsaufwand beschränken
Einheitliche europäische Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Deutschland und der EU. Auf Bundesebene sollen europäische Vorgaben ausschließlich 1:1 umgesetzt werden. Gerade im Umweltrecht am Beispiel des Wolfes wird deutlich, dass eine verschärfte Umsetzung zu Schäden und Nachteilen für die Betriebe führt. Alleingänge in der Rechtsetzung – national und auf Länderebene – gilt es zu vermeiden.

Unerlässlich ist eine substanzielle Vereinfachung der GAP. Die Einführung und Ausweitung von Bagatellgrenzen sowie der „single-audit-Ansatz“ für Kontrollen sind zwingend vorzusehen. Bestehende und überbordende Aufzeichnungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten, beispielsweise im Bereich der Tierkennzeichnung, sind abzubauen. In diesem Zusammenhang tritt deutlich hervor, dass das bisher praktizierte System der Anlastungen sich als nicht mehr zeitgemäß erweist und überwiegend zur Verbesserung der Versorgung mit Eigenmitteln durch die Kommission zur Anwendung kommt.

6. Rechts- und Planungssicherheit herstellen – attraktive ländliche Räume schaffen
Bäuerinnen und Bauern sind Unternehmer. Unternehmer investieren in ihre Betriebe. Dafür bedarf es Planungs- und Rechtssicherheit auf jeder Ebene – in Europa, beim Bund, in den Ländern. Auch mit der neuen GAP muss die Entwicklung von wettbewerbsfähigen agrarwirtschaftlichen Betrieben sowie deren vor- und nachgelagerten Bereichen und Strukturen unterstützt werden.

Angesichts der sich zuspitzenden Zielkonflikte werden immer häufiger höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten übergeordneter Güter ausgesprochen. Die Sicherung der Ernährung ist ein entsprechendes, übergeordnetes Gut. Mit einem Staatsziel Ernährungssicherung wird ein Beitrag geleistet, die Landwirtschaft in Deutschland abzusichern. 

7. Nutztierhaltung mit Zukunft

Die Nutztierhaltung in Deutschland ist ein zentrales Standbein unserer Land- und Ernährungswirtschaft. Dennoch steht die landwirtschaftliche Nutztierhaltung am gesellschaftlichen Pranger. Vermeintliche Tierschützer diffamieren Bäuerinnen und Bauern, die sich täglich um ihre Tiere sorgen.

Verlässliche Perspektiven für die Tierhaltung in Deutschland sind nötig. Einen Entwicklungspfad für die Nutztierhaltung in Deutschland zeigen die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung der Bundesregierung auf. Die MIT fordert die Umsetzung der im Februar 2020 vorgelegten Empfehlungen in Gänze. Insbesondere die Frage nach der Finanzierung der Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung ist zu klären. Die im Frühjahr 2021 angekündigte Folgenabschätzung und Machbarkeitsstudie sollte genutzt werden, um in der kommenden Legislaturperiode den Umsetzungspfad zu beschreiten. Voraussetzung für eine moderne Nutztierhaltung in Deutschland sind ein novelliertes Bau- und Emissionsschutzrecht, welches für eine langfristige Planungs- und Rechtssicherheit sorgt. Ein erster Schritt stellt die vorliegende Änderung des Baugesetzbuches dar. Im Baugesetzbuch ist der Tatbestand der Tierwohlgenehmigung zu schaffen, damit Verbesserungen beim Tierwohl leichter in den Betrieben umgesetzt werden können.

Auf europäischer Ebene ist eine EU-weit verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für tierische Erzeugnisse analog zur bestehenden Eierkennzeichnung einzuführen. Die ersten Anstrengungen der deutschen Ratspräsidentschaft weisen in die richtige Richtung. Die Kommission hat diese Initiative aufzugreifen. Ferner bedarf es einer Novelle der EU-Tierschutztransport- sowie der EU-Tierschutzschlacht-Verordnung, um das Tierwohlniveau in sämtlichen Bereichen und in allen Mitgliedstaaten deutlich zu verbessern.

8. Wertschätzung und Dialog – Stärkung der heimischen Landwirtschaft
Bäuerinnen und Bauern verdienen gesellschaftliche Wertschätzung. Dafür sollte bundesweit eine Informations- und Wertschätzungskampagne für die Landwirtschaft in Deutschland gestartet werden. Dabei würde eine nationale Agrarmarketingagentur in Deutschland helfen. Damit kann die Wertschätzung für heimisch erzeugte Lebensmittel erhöht und die Nachfrage nach inländischen Erzeugnissen angereizt werden.

Die Land- und Ernährungswirtschaft spürt täglich die Auswirkungen des Konzentrationsprozesses im Lebensmittelhandel. Die Discounter können niedrigste Preise gegenüber ihren Lieferanten durchsetzen, unter denen am Ende die Produzenten der Lebensmittel leiden. Am Ende ist es wegen der starken Nachfragemacht der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland und dem daraus entstandenen Ungleichgewicht zwischen Lebensmittelhandel auf der einen und Erzeugern sowie Herstellern auf der anderen Seite notwendig geworden, Maßnahmen zu ergreifen, um Augenhöhe herzustellen. Am Ende dient dies auch dem mittelständischen Lebensmitteleinzelhandel, der aufgrund seiner vergleichsweise geringen Einkaufsmacht schlechtere Konditionen bekommt und im Preiswettbewerb zunehmend abgehängt wird.

Die UTP-Richtlinie sieht ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden.  Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken ist ein erster Schritt getan, um die Bäuerinnen und Bauern ein Stück weit auf Augenhöhe gegenüber dem Lebensmittelhandel zu bringen. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in folgenden Punkten nachzuschärfen. Zum einen ist eine weitere Stufe von großen Unternehmen zu schaffen. Zum anderen sind weitere Punkte von der grauen in die schwarze Liste zu übernehmen, wie das Verbot von Listungsgebühren für etablierte Produkte sowie das Verbot von Zahlungen des Lieferanten für Werbemaßnahmen des Käufers.

9. Risikoabsicherung für landwirtschaftliche Betriebe
Land- und Forstwirtschaft, Obst- und Gartenbau sowie die Fischerei wirtschaften in und mit der Natur. Dürren, Hochwasser, Tierseuchen, Marktungleichgewichte und weitere, vom einzelnen Betrieb nicht beeinflussbare Risiken bringen zahlreiche Betriebe immer wieder an die existenzielle Grenze. Ad-hoc-Hilfsprogramme sind häufig nicht ausreichend wirksam und auf Dauer weder finanzierbar noch gesellschaftlich vermittelbar. Wir wollen die Betriebe daher bei der betrieblichen Risikovorsorge umfassend stärken. Vielfältige Modelle liegen bereits auf dem Tisch. Versicherungslösungen erteilen wir klar eine Absage. Im Rahmen eines Prüfauftrages an die Bundesregierung soll geprüft werden, welchen Beitrag eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage in Verbindung mit einem staatlich geförderten, zweckgebundenen Ansparkonto im Hinblick auf die Verbesserung der betrieblichen Risikovorsorge leisten kann.

10. Pflanzenbau mit Zukunft
Der Klimawandel, die Reduktionsanforderungen bei Düngung und Pflanzenschutz sowie gestiegene gesellschaftliche Erwartungen an die landwirtschaftliche Erzeugung erfordern im Pflanzenbau den Einsatz moderner Sorten. Für die Anpassung haben die Betriebe nur begrenzt Zeit. Insbesondere moderne Züchtungstechnologien können helfen, schnell zu verbesserten Sorten im breiten Anbau zu kommen. Das Scheuklappendenken im Hinblick beispielsweise auf CRISPR/CAS hilft hier nicht weiter. Benötigt wird eine Novelle des europäischen Gentechnikrechts und dessen nationaler Umsetzung, um moderne Techniken in der Pflanzenzüchtung breit zur Anwendung zu bringen.

Düngung und Pflanzenschutz werden heute bereits nach strengen ordnungsrechtlichen Vorgaben durchgeführt. Eine weitere, pauschale Verschärfung des Rechtsrahmens ist daher abzulehnen.

11. Besserer Schutz landwirtschaftlicher Flächen
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen in Deutschland bilden die Grundlage einer eigenständigen Versorgung mit gesunden und regional erzeugten Lebensmitteln. Diese gilt es zu schützen. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist zu prüfen, inwieweit künftig eine Harmonisierung für das Bodenrecht zwischen den Bundesländern herbeigeführt werden kann. Insbesondere gilt es die zwischenzeitlich umfänglichen Vorkaufsrechte, beispielsweise für Kommunen oder den Naturschutz, zu beschränken. Denn Bauernland gehört in Bauernhand.

Bei der Vergabe von Pachtflächen aus dem Bestand der Bundesländer, auch durch die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (in den neuen Bundesländern) sind Naturschutz und ökologische Landnutzung zentrale Elemente bei der Entscheidungsfindung (z.B. Förderung der Artenvielfalt, Ökologischer Landbau und Extensivierung der Landnutzung). Die Vergabe von Flächen ausgehend von den Grundsätzen der Haushaltsführung wirkt preistreibend auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt. Vernachlässigt wird dabei, dass mit der Verwaltung von landeseigenen Flächen für das Land und den Bund ein Steuerungsinstrument für die Landwirtschaft, deren Agrarstruktur und deren künftige Ausrichtung besteht. Wir wollen daher prüfen, inwieweit das Vergabeverfahren von Flächen durch die BVVG nach neuen Grundsätzen ausgestaltet werden kann.

Bestandteil des derzeit gültigen Koalitionsvertrags ist die Schenkung bzw. Übertragung von 20.000 ha Land an zahlreiche Naturschutzverbände. Der Sinn dieser Zuwendung muss hinterfragt werden. Landschafts- und Naturschutz ist am Besten in den Händen unserer Landwirte aufgehoben. Daher sollte die Schenkung an Auflagen geknüpft werden, die eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen vorsieht.