Linnemann: „Abbau der kalten Progression zeigt Wirkung“

Datum des Artikels 01.07.2019
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die seit heute geltenden umfassenden Entlastungen der Steuerzahler. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird der Einkommensteuertarif für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 angepasst. „Damit zeigt die von der MIT 2014 durchgesetzte Abschaffung der kalten Progression Wirkung: Mit der Anpassung des Einkommensteuertarifs befreien wir die Bürger von heimlichen Steuererhöhungen und setzen ein wichtiges Signal zur Entlastung der Mitte der Gesellschaft“, so MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. Zudem steigt zum 1. Juli der Grundfreibetrag. Dies war eine Kernforderung der MIT für das CDU-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017.

Als kalte Progression wird eine Steuermehrbelastung bezeichnet, die entsteht, wenn Einkommensteuersätze nicht an die Inflation angepasst werden. Auf Antrag der MIT hat der CDU-Parteitag 2014 in Köln beschlossen, diese schleichenden Steuererhöhungen abzubauen und die Steuerzahler zügig in einem ersten Schritt zu entlasten. Zum 1. Januar 2016 wurde der Steuertarif schließlich mit einem Entlastungsvolumen von zunächst 1,5 Milliarden Euro angepasst.

Linnemann: „So wichtig diese Entscheidungen auch sind, sie können nur ein erster Schritt sein. Zur Steuergerechtigkeit gehört, dass der Kinderfreibetrag dem der Erwachsenen angepasst, der Soli vollständig abgeschafft und der Mittelstandsbauch abgeflacht wird. Diese Themen gehören auf die Tagesordnung, wenn die Große Koalition in diesem Jahr über die weitere Regierungsarbeit spricht.“