Linnemann: „Rückkehr zur Meisterpflicht ist großer Erfolg“

Datum des Artikels 09.09.2019
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken. „Die Abschaffung der Meisterpflicht hat sich für viele Berufsgruppen als Fehler erwiesen, weil sowohl die Qualität als auch die Ausbildungsleistung stark gelitten haben. Es ist deshalb ein großer Erfolg, dass wir diesen Fehler jetzt korrigieren“, sagte MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. In seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich Linnemann heute (Montag) mit seinem SPD-Kollegen Sören Bartol und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf die Handwerksberufe geeinigt, in denen die Kriterien für eine Meisterpflicht erfüllt werden. Eine Meisterpflicht kann verfassungs- und EU-rechtskonform eingeführt werden, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet. Auch Kulturgüterschutz ist ein Kriterium, das eine Meisterpflicht rechtfertigt.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht ist eine zentrale Forderung der MIT. Sie war auf Antrag der MIT auf dem CDU-Parteitag 2016 beschlossen und dann ins CDU-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 aufgenommen worden. Im Koalitionsvertrag verständigten sich Union und SPD daraufhin, zu prüfen, wie der Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform wieder eingeführt werden kann. „Der Meisterbrief ist ein Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks. Er garantiert höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung. Deshalb ist es so wichtig, dass die Koalition den Meisterbrief erhalten und stärken wird“, sagte Linnemann.

Der Vorschlag der Wirtschaftspolitiker der Koalition beinhaltet die Wiedereinführung der Meisterpflicht in folgenden zwölf Gewerken: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer. Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 eingeführt werden, aber nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.

Die MIT setzt sich darüber hinaus für eine weitere Stärkung des dualen Ausbildungssystems ein: etwa über einen Meisterbonus, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden, oder eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor. Linnemann: „Das würde dem anhaltenden Trend zur Akademisierung entgegenwirken und die Attraktivität der Ausbildungsberufe dauerhaft verbessern.“