Lohnabstand wahren - Arbeitsanreize erhalten

Datum des Artikels 21.09.2023
Beschluss

Die Antragsteller fordern den Bundesmittelstandstag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion auf, sich für die Erhöhung des Lohnabstands von Erwerbstätigkeit zu Sozialleistungen insbesondere für eine untere Mittelschicht einzusetzen, damit Arbeitsanreize wiederhergestellt werden. Das Lohnabstandsgebot muss als Sozialstaatsprinzip rechtlich (wieder) verankert werden, so dass reguläre Vollzeitbeschäftigung im Verhältnis zu Sozialtransfers ein signifikant höheres Einkommen garantiert. Dazu sollten u.a. die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Bürgergeld reformiert werden (Hebel umkehren), Schnittstellenprobleme von Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld beseitigt und ein Aktiv/Passiv-Transfer in der Arbeitsmarktpolitik angestrebt werden.

Begründung:
In Deutschland existieren unterschiedliche Systeme, die Erwerbstätigkeit im Sozialleistungsbezug ermöglichen sollen. Diese sind unabgestimmt und fördern eher kleine Nebentätigkeiten zur Ergänzung des Sozialleistungsbezuges, statt die Aufnahme regulärer Vollzeitarbeit zu honorieren. Das ist vor dem Hintergrund des Fachkräfte- und Erwerbstätigenmangels ökonomisch unsinnig und zudem unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild, das auf die Leistungsbereitschaft mündiger Bürger für sich selbst, ihre Familie und schließlich ihr Umfeld setzt (Subsidiarität). Das Sozialsystem hat sich spätestens seit 2005 Zug um Zug vom Wirtschafts- und Gesellschaftsbild der Sozialen Marktwirtschaft hin zu einem bevormundenden Wohlfahrtsstaat entwickelt. Die Einführung des Bürgergeldes hat diese Problematik bereits vertieft und durch die zu erwartenden Anpassungen von Sozialleistungen in Zeiten spürbarer Inflation werden sich die Arbeitsanreize immer weiter verschlechtern. Ohne grundlegende Reformen und Anpassungen insbesondere beim Hinzuverdienst zum Bürgergeld oder Renten, dem Wohngeld oder Kinderzuschlag wird Eigenverantwortung weiter geschwächt.

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