Mehr Netto für Arbeitnehmer: Steuer- und Sozialabgabefreie Sachbezüge erleichtern

Datum des Artikels 12.04.2019

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) setzt sich für eine Ausweitung und Vereinfachung der steuer- und sozialabgabenfreien Sachzuwendungen für Arbeitnehmer ein. Die bisherige Freigrenze soll in einen Freibetrag umgewandelt und von 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat auf einen Gesamtbetrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr angehoben werden. Gleichzeitig sollen die Ideen innovativer deutscher Geschäftsmodelle wie Guthaben-Kreditkarten (Prepaid-/Debitkarten) als bürokratiearme und attraktive Alternative zu den Gutschein-Angeboten ausländischer Großkonzerne als Sachzuwendung anerkannt werden.

Begründung:
Das deutsche Sachbezugsmodell wird im Ausland bewundert und stellt einen Standortvorteil für deutsche Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte dar.

Die monatliche Freigrenze von 44 Euro ist allerdings veraltet und wurde in den letzten Jahren nicht an den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes stieg der Verbraucherpreisindex allein in den letzten zehn Jahren um mehr als 13 Prozent.1 Dies spricht für eine Erhöhung der Grenze. Die Freigrenze hat dabei den Nachteil, dass schon versehentliche minimale Überschreitungen zu einer vollen Besteuerung und Sozialversicherungspflicht führen. Insofern führt eine Umwandlung in einen Freibetrag zu einer Rechtssicherheit und starken Vereinfachung. Ebenfalls eine Vereinfachung wäre die Betrachtung von Jahreswerten anstelle von Monatsbeträgen.

Vor diesem Hintergrund plädiert die MIT nur umso vehementer für eine Stärkung eines flexiblen, einfachen und unbürokratischen Sachbezugsmodells.

Drei Urteile des BFH aus dem Jahr 2011 haben dem deutschen Markt für steuerfreie Sachbezüge einen maßgeblichen Wachstumsimpuls gegeben und die Innovation vom Papiergutschein hin zu Gutscheinkarten und Guthaben-Kreditkarten ermöglicht. Gutscheinsysteme und Debitkarten, bei denen bargeldnahe Akzeptanzstellen (z.B. PayPal, Währungshändler, Auszahlung im Supermarkt usw.) blockiert werden, sind sehr populär, zeitgemäß und unbürokratisch und werden daher von Hunderttausenden von Arbeitgebern und Millionen von Arbeitnehmern genutzt. Hinzu kommt die Möglichkeit auf diesem Wege Zusatzkrankenversicherungen für Vorsorgeleistungen steuer- und sozialabgabenfrei zu bezuschussen. Die monatliche Grenze liegt nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bei 44 Euro, die ein Arbeitgeber jedem seiner Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen kann.

Für viel Verunsicherung am Markt sorgte ein BFH-Urteil vom 4.7.2018, VI R 16/17 (veröffentlicht am 12.09.2018), das in einem obiter dictum in der Begründung Geldkarten als Sachzuwendung kritisch gesehen hat. Seitdem entstandene Forderungen, die derzeitige Nutzung steuerfreier Debitkarten einzuschränken bzw. als einen steuerfreien Barlohn zu werten, lehnen wir entschieden ab. Vor allem der Mittelstand, das Handwerk,  Ärzte, Pflegeinrichtungen profitieren von den steuerfreien Karten und nutzen diese zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität. Es gibt substanziell keinen Unterschied zwischen den vom BMF weiterhin akzeptierten Gutschein-Angeboten ausländischer Konzerne, die mehrere Zehntausend Akzeptanzstellen haben, sowie Gutscheinen bei internationalen Online-Händlern, die mehrere Hundert Millionen Produkte vertreiben, einerseits und die vom BMF neuerdings abgelehnten Debit-Karten ohne  Barauszahlungsfunktion mit ebenfalls einer begrenzten Zahl von Akzeptanzstellen andererseits.