Mehr Verkehrssicherheit mit Augenmaß

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger MdB, an den Vorsitzenden der AG Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 10.05.2021

Derzeit finden in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Diskussionen über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit statt. Einige der erwogenen Maßnahmen sind zu begrüßen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz von Fahrassistenzsystemen.

An anderen Stellen gibt es jedoch Forderungen, in Zukunft Autofahrer über viele Kilometer zu überwachen (sogenannte „Section Control“) oder auch auf Hauptverkehrsstraßen in Deutschlands Kommunen als Bundesvorgaben generell deutlich mehr Tempo-30-Zonen als bisher einzuführen. Gerade leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen sind jedoch für den deutschen Mittelstand unverzichtbar. Daher galt bisher aus guten Gründen für die Unionsparteien der Grundsatz: leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen, verkehrsberuhigte Wohnstraßen.

Die MIT fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich bei den anstehenden Antragsberatungen für folgende Punkte einzusetzen:

1) Die MIT spricht sich dafür aus, Technologien wie Fahrerassistenzsysteme zu fördern und zu unterstützen, durch die die Verkehrssicherheit verbessert wird.

2) Vorhaben wie „Section Control“ oder weitere politischen Initiativen, die völlig unverhältnismäßige Überwachung von Verkehrsteilnehmern beinhalten, sind abzulehnen.

3) Die Einführung von Tempo-30-Regelungen auf Bundesstraßen in urbanen Räumen und kommunalen Hauptstraßen als generelle Geschwindigkeitsangabe wird abgelehnt, um die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsachsen für den Wirtschafts- und Kfz-Verkehr zu erhalten und den Schadstoffausstoß möglichst gering zu halten. Innerhalb von Wohngebieten soll der Gedanke der Verkehrsberuhigung weiterhin nachverfolgt werden. Die derzeitige Geschwindigkeitsregelung auf kommunalen Hauptstraßen trägt sowohl dem Leistungsfähigkeits- als auch dem Umweltschutzgedanken Rechnung, da bei einer Tempo-30-Geschwindigkeitsregelung die Leistungsfähigkeit abnimmt und der Schadstoffausstoß zunimmt.

4) In sämtlichen Anträgen, Beschlüssen und sonstigen Veröffentlichungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll die deutsche Grammatik und keine ideologische, künstliche Gendersprache verwendet werden.