"Ein Grenzwert von maximal 2000 Euro pro Monat für die Aufzeichnungspflichten in den Branchen des Entsendegesetzes bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine deutliche Erleichterung, ohne den Mindestlohn dadurch einzuschränken. Die MIT begrüßt auch die Herausnahme von mitarbeitenden Familienangehörigen aus den Dokumentationspflichten. Die von der Bundesregierung angekündigte Klarstellung der Auftraggeberhaftung ist politisch richtig, muss aber auch rechtssicher fixiert werden. Dafür bedarf es einer Klarstellung im Mindestlohngesetz. Ferner fordert die MIT weiterhin die Herausnahme von Praktikanten vom Mindestlohn und Abschaffung der Dokumentationspflicht bei Mini-Jobs, deren Arbeitszeiten vertraglich fixiert sind.
Wir haben analysiert, inwieweit die Vorschläge der Bundesregierung wirklich Erleichterungen bringen und die Forderungen der MIT umsetzen. Die Analyse zeigt, dass die Vorschläge der Bundesregierung noch unzureichend sind und wir weiter kämpfen müssen."
Empfehlen Sie uns!