MIT fordert Unternehmenssteuerreform

Datum des Artikels 06.08.2018

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) drängt auf eine grundlegende Reform der Unternehmenssteuern in Deutschland. In einem Zehn-Punkte-Plan fordert die MIT, noch in der laufenden Legislaturperiode das Unternehmenssteuerrecht strukturell zu vereinfachen und Steuersätze zu senken.

„Besteuerung zu hoch, zu kompliziert und mittelstandsfeindlich“

Bei der Steuerlast etwa strebt die MIT einen einheitlichen Körperschaftsteuersatz von zehn Prozent an. Die gesamte Belastung soll inklusive Gewerbesteuer nicht höher als 25 Prozent liegen. „Bei der Unternehmensbesteuerung brauchen wir gleiche Bedingungen für internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen“, sagt MIT-Vorsitzender Carsten Linnemann. „Große Konzerne wie Amazon müssen genauso ihren Steuern zahlen wie der Einzelhändler in der Innenstadt auch.“ Die aktuellen Steuersätze von mehr als 32 Prozent bei der Körperschaftsteuer und zum Teil über 50 Prozent bei der Einkommensteuer für Personengesellschaften seien ein massiver Standortnachteil.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Co-Vorsitzende der MIT-Steuerkommission, Sebastian Brehm, verweist darauf, dass auch andere Länder, etwa die USA, Frankreich und Großbritannien, die Unternehmenssteuern gesenkt haben. „Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland die höchsten Steuersätze der Industrieländer haben. Das benachteiligt deutsche Unternehmen im Wettbewerb und schreckt Investoren ab, hier zu investieren“, sagt Brehm. Ohne leistungsfähige Unternehmen sei kein Sozialstaat zu machen.

Weiterhin spricht sich die MIT gegen eine Sondersteuer für die digitale Wirtschaft, für eine Modifizierung der Gewerbesteuer als Zuschlagsteuer und eine Anpassung des steuerlichen Zinssatzes an die Niedrigzinsphase aus. Steuerliche Belastungen durch den Brexit sollen vermieden, die Verlustverrechnung erleichtert, Forschung und Digitalisierung steuerlich gefördert, Besteuerungsverfahren digitalisiert, das Konzernsteuerrecht modernisiert und die Hinzurechnung von Auslandseinkünften neu geregelt werden. Der Solidaritätszuschlag soll bis 2021 vollständig abgeschafft werden.     

Linnemann: „Die Besteuerung für Unternehmen ist in Deutschland zu hoch, zu kompliziert, mittelstandsfeindlich und nicht mehr zeitgemäß.“ Das Steuersystem verhindere Investitionen und führe deshalb zu weniger Steuereinnahmen.

Die Sozialversicherung erhebt nach § 24 SGB IV Säumniszuschläge (Zinsen) in Höhe von 1 % pro Monat bzw. 12 % pro Jahr auf Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat.  Die Verzinsung von Erstattungsansprüchen erfolgt nach § 27 SGB IV hingegen mit 4 % p.a.

Das führt bei Sozialversicherungsprüfungen, die häufig einen Prüfungszeitraum von bis zu vier Jahren betreffen, regelmäßig dazu, dass Nacherhebungen von Beiträgen für den ersten Monat des Prüfungszeitraums mit 48 % oder mehr an Säumniszuschlägen zusätzlich belastet werden, für die Folgemonate dann um jeweils 1%-Punkt weniger.

Das kann im Einzelfall existenzgefährdend für das Unternehmen sein. Die Unternehmen berechnen ohne jegliche Vergütung die Beiträge zur Sozialversicherung, erheben sie bei ihren Mitarbeitern und führen sie an die Sozialkassen ab. Als Dankeschön werden sie dann bei vorkommenden Fehlern mit Säumniszuschlägen in der oben beschriebenen Höhe belastet. Das ist unverhältnismäßig.

Im Hinblick auf die seit langer Zeit anhaltende Niedrigzinspolitik der EZB ist die Höhe dieser Säumniszuschläge und Zinsen nicht länger zu rechtfertigen und muss daher nachhaltig gesenkt werden. Das gilt auch für die Verzinsung von Erstattungen.