MIT kritisiert Vorschlag für europäische Mindestlohnrichtlinie

Datum des Artikels 30.04.2021
Beschluss

Die MIT unterstützt den Ansatz, gerade global operierende Digital- und Logistikkonzerne stärker an ihre soziale Verantwortung zu erinnern. Mit dem Vorschlag spezifischer EU-Vorgaben für flächendeckende Tarifbindungen und Mindestlöhne geht die EU-Kommission aber weit ihre Kompetenzen hinaus und verletzt damit die deutsche Tarifautonomie und schadet dem Mittelstand. Die MIT lehnt den Richtlinienvorschlag deshalb ab.

Anstatt EU-Vorgaben auf globale operierende Konzerne zu konzentrieren, die zu Lasten von Beschäftigten den Wettbewerb verzerren, sollen den EU-Ländern Deutschland jetzt Aktionsprogramme für eine 90prozentige Tarifbindung undifferenziert vorgeschrieben werden. Das ist wenig zielgenau und erinnert an Gewerkschaftskämpfe der 80er Jahre. Wenn große Industriegewerkschaften jetzt mit EU-Eintrittskarte bei kleinen Metallverarbeitern im ländlichen Raum Zwangszutritt bekommen, ist das weder europäische Zuständigkeit, noch CDU/CSU-Politik, noch erforderlich.

Auch die europäische Mindestlohnvorgabe für einen 60-prozentige Medianlohn als Untergrenze ist problematisch. Sie berücksichtigt weder konjunkturelle, noch strukturelle Begebenheiten. Außerdem würde sie das in Deutschland bewährte und unter Beteiligung von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft austariertes System der Findung von Mindestlöhnen zerstören. Da brauchen wir die Einmischung aus Brüssel nicht. Das gilt auch für Tarif- und Mindestlohnvorgaben im öffentlichen Auftragswesen. Für solche Vorgaben besteht weder eine europäische Zuständigkeit, noch einen Bedarf. Stattdessen sollten EU-Vorgaben die Sozialflucht globaler Konzernverbünde verbindlicher adressieren.