Mittelstand in Europa stärken. Bedürfnisse von KMU bei EU-Gesetzgebung berücksichtigen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 28.11.2022

Die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist essenziell für ein funktionierendes, sicheres und stabiles Europa. Sie zu schützen und ihre Besonderheiten bei der Gesetzgebung hinreichend zu berücksichtigen sollte dabei eine zentrale Rolle bei der europäischen Gesetzgebung sowie bei der nationalen Umsetzung von EU-Vorhaben spielen. Derzeit fühlen sich ein Großteil dieser Betriebe nicht ausreichend berücksichtigt und nicht gehört. Es fehlt an Problembewusstsein, Gesprächsbereitschaft und nicht zuletzt an strukturellen Voraussetzungen in der Europäischen Kommission.

Die MIT fordert die Europäische Kommission dazu auf, einen zentralen Ansprechpartner für den Mittelstand einzusetzen.  Dieser sollte dafür sorgen, dass die Besonderheiten und Interessen der mitteständischen Unternehmen bei der Vorbereitung von Gesetzgebung stärken berücksichtigt werden. Zudem sollte bei der Planung von neuen Gesetzen, zwingend eine Praktikabilitätsabwägung - mit besonderem Hinblick auf kleine und mittlere Betriebe – vorgenommen werden. Ein solcher Ansprechpartner sollte sich für die Grundprinzipen der bürokratiearmen und effizienten Gesetzgebung in der Kommission einsetzten: es sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, denen die Umsetzung von Richtlinien oft zu schaffen macht. Gerade die mittelständischen Unternehmen haben keine großen personellen Kapazitäten, um teils hochkomplexe und eine steigende Anzahl an Verordnungen umzusetzen. Hierzu gehört auch die strikte Einhaltung der oft genannten One-in-one-Out-Regel. Hier sollte einem KMU-Ansprechpartner in der EU-Kommission ein Veto-Recht eingeräumt werden: die One-in-one-Out-Regel muss Grundvoraussetzung jedes Gesetzgebungsvorschlags sein. 

Zusätzlich muss auch die Bundesregierung beginnen, die Belange des Mittelstandes zu berücksichtigen: bei den Verhandlungen im Rat ebenso wie bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien in nationales Recht. Bei den Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten bleibt diese Bundesregierung bisher die Unterstützung des heimischen Mittelstandes weitestgehend schuldig: im besten Fall überlässt man die Positionierung im Rat Frankreich, im schlechtesten Fall werden parteipolitische Gründe über sachliche Notwendigkeiten gestellt. Bei der Umsetzung in nationales Recht ignoriert die Bundesregierung konsequent die von der EU explizit vorgeschriebenen Hinweise zur KMU-freundlichen Umsetzung. Diese Ignoranz belastet viele tausend Unternehmen weit über das europäische Mindestmaß hinaus. Hier muss umgehend Abhilfe geschafft werden.