Dazu sollen folgende Maßnahmen dienen:
1. Bund und Länder verzichten auf die im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund vereinbarte Abschaffung der Abgeltungssteuer.
2. Der Freibetrag für Sparer und Anleger wird von heute 801 € für Einzelveranlagung und 1602 € bei gemeinsamer Veranlagung auf 2000 € bzw. 4000 € erhöht.
3. Bei Geldanlagen werden die Inflationsverluste des angelegten Kapitals vom zu versteuernden Ertrag abgezogen.
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