"Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen", heißt es in Artikel 109 des Grundgesetzes. Allerdings darf die Verschuldung in Krisenzeiten höher ausfallen. Vor dem Hintergrund einer drohenden Rezension erwägt die Bundesregierung nun, die "schwarze Null" auszusetzen. Sollten also neue Schulden zugunsten von Investitionen aufgenommen werden können? Über diese Frage diskutieren die Abgeordneten und MIT-Mitglieder Olav Gutting (Pro) und Patricia Lips (Contra) in der aktuellen Ausgabe des Mittelstandsmagazins. Wie ist Ihre Meinung? Stimmen Sie ab! Über das Ergebnis der Umfrage informieren wir Sie in unserem MIT:NEWSLETTER. Sollten Sie diesen noch nicht erhalten, können Sie sich hier registrieren: https://www.mit-bund.de/mit-newsletter Sollten Investitionen Vorrang vor der Schwarzen Null haben? * Ja, auf jeden Fall Eher ja Unentschieden Eher nein Nein, auf keinen Fall lassen Sie das Feld leer