Begründung:
Der Koalitionsvertrag sieht für den Bereich „Bürokratieabbau“ vor, dass „[e]uropäische Vorgaben [..] nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen [werden]“ (Z. 2880f.). Diesem Grundsatz liefe eine nationale Anzeigepflicht klar zuwider; denn die bis Ende 2019 umzusetzende EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle wird ohnehin eine umfassende Verregelung bewirken.
Dabei legt bereits die EU-Richtlinie mindestens zwei gravierende Umsetzungsprobleme offen: Erstens lässt sie zentrale Rechtsbegriffe, die für die Bestimmung der unerwünschten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wesentlich sind, unklar. In der Folge können grundlegende Rechtsunsicherheiten entstehen, die für alle Beteiligten in kostspielige Rechtsstreitigkeiten münden. Zweitens ist wahrscheinlich, dass dieses Risiko Steuerpflichtige und Steuerberater veranlasst, entweder zu viele, überflüssige Meldungen an die Steuerbehörde abzugeben, um Sanktionen zu vermeiden, oder zu wenige Meldungen abzugeben, wodurch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Durch das Ausmaß an zusätzlicher Bürokratie droht allen Beteiligten – einschließlich der Finanzverwaltung – eine unverhältnismäßig hohe Belastung.
Vor diesem Hintergrund plädiert die MIT nur umso vehementer für Augenmaß statt Aktionismus. Das Ziel muss sein, die EU-Richtlinie unter Berücksichtigung der genannten neuralgischen Punkte sauber umzusetzen. Alles, was darüber hinaus geht, ist abzulehnen.
Empfehlen Sie uns!