Öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und reformieren [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 35. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 11.08.2022
Beschluss

Die CDU Deutschlands steht zu einem durch die Allgemeinheit finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es ist für den demokratischen Diskurs und die politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bildung und Teilhabe wichtig, dass es seriös aufgearbeitete, ausgewogene, gut recherchierte, auch elektronische Angebote gibt, die sowohl das Inland – inklusive der Regionen – als auch das Ausland umfassen. Diese Informationsvermittlung ist kostspielig und wird von anderen Anbietern, jedenfalls bei der audiovisuellen Berichterstattung, nicht im erwünschten Umfang angeboten. Deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier umso mehr gefordert und soll durch die Auswahl von Programmen und Themen Information, Bildungsangebote, Beratung und Unterhaltung anbieten sowie die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten.

Allerdings haben sich der Medienmarkt, die Anbieter und Angebote und das Nutzerverhalten vor allem im letzten Jahrzehnt massiv verändert. Erhebliche Reformmöglichkeiten und -bedarfe sieht die CDU Deutschlands daher sowohl in der Struktur der Sender bzw. ihrer intensiveren Zusammenarbeit als auch in der Stärkung der Selbstregulierung durch veränderte Gremien- und Aufsichtsstrukturen. Die Gewährleistung der Staatsferne ist dabei oberstes Gebot. Ebenso muss eine an den Kernaufgaben orientierte Finanzausstattung sichergestellt werden.

Ziel ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der sich auf den Kern seiner öffentlichen Aufgabe konzentriert und seine Akzeptanz in der Bevölkerung steigert.

Die CDU Deutschlands wird eine Kommission einsetzen, die folgende Ziele hat:

  • sie soll die neuen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter den geänderten Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen definieren,
  • sie soll Vorschläge für eine umfassende Strukturreform mit dem Ziel der Verschlankung und damit reduzierter Beiträge erarbeiten,
  • sie soll die Finanzierung im Sinne der privaten und gewerblichen Beitragszahler reformieren und zugleich die Vergütungshöhen der Repräsentanten kritisch hinterfragen,
  • sie soll Ideen für staatsfernere, ausgewogenere und ihre tatsächliche Überwachungsfunktion im Sinne der Beitragszahler und des Programmauftrags stärker wahrnehmende Aufsichtsgremien entwickeln.

Die Kommission soll die Ergebnisse bis spätestens zum übernächsten Parteitag präsentieren. Ihr dürfen keine Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (feste oder freie Mitarbeiter der Sendeanstalten oder mit ihr geschäftlich verbundener Partner oder Mitglieder von Aufsichtsgremien) als stimmberechtigte Mitglieder angehören. Diese dürfen lediglich beratend hinzu geladen werden. Ihre Zahl darf maximal ein Viertel der regulär stimmberechtigten Mitglieder umfassen.