Parteitag beschließt MIT-Antrag: CDU lehnt Vergemeinschaftung von Schulden klar ab

Datum des Artikels 28.02.2018

Der 30. Parteitag der CDU Deutschlands hat am 26. Februar 2018 einen Antrag der MIT gegen eine Schuldenunion verabschiedet. MIt dem Beschluss erteilt die CDU einer Vergemeinschaftung von Schulden und Haftungsrisiken in der Euro-Zone eine klare Absage.

MIT-Vorsitzender Carsten Linnemann sagte vor dem Parteitag: „Deutsche Steuerzahler und Sparer dürfen nicht für die Fehler anderer europäischer Länder haften.“ Mit dem Beschluss „garantiert“ die CDU nun in einer künftigen Regierungskoalition, dass es keine Vergemeinschaftung von Schulden geben darf. Bei der geplanten Umwandlung des Euro-Rettungssystems EWS zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) müssten „die dem ESM zugrundeliegenden Anteils- und Entscheidungsstrukturen“ erhalten bleiben, so der Beschluss. Damit werden Ideen abgelehnt, der EWF könne eine Behörde der EU-Kommission werden. Stattdessen müssen die nationalen Regierungen die Entscheidungshoheit über Hilfsprogramme behalten. Außerdem sieht der Beschluss vor, dass „die Vetorechte der nationalen Parlamente uneingeschränkt auch für den EWF gelten.“

Auch für die geplante einheitliche Europäische Einlagensicherung für Banken setzt die CDU nun klare Grenzen: „Wir wollen nicht, dass Sparer in Deutschland für die Einlagen in anderen Ländern haften“, heißt es darin. Voraussetzung für eine europäische Lösung sei, dass es überall in Europa zunächst funktionierende nationale Einlagensicherungssysteme gebe und dass die bestehenden Risiken reduziert werden müssten.