Recycling fördern, Kreislaufwirtschaft voranbringen

Aktueller Status:

Im Regierungsprogramm von CDU

Im Regierungsprogramm von CDU und CSU wird in Z. 1525 gefordert, Anreize zu setzen, die Möglichkeiten einer stofflichen Wiedernutzung von Recyclingrohstoffen zu verbessern. Außerdem fordert die CDU den verstärkten Einsatz von Rezyklaten sowie die Förderung von chemischem Recycling.

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß MdB, an den Vorsitzenden der AG Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer MdB, an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses sowie an einen Fachverteiler geschickt.

Datum des Artikels 26.03.2021
Beschluss

Die Kreislaufwirtschaft ist für den Mittelstand wichtiger Lieferant von Energieträgern und Rohstoffen. Wie zentral eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für Unternehmen insbesondere in Krisenzeiten ist, zeigt die COVID-19-Pandemie: Lieferketten gerieten ins Stocken, ebenso wie Prozessabläufe in den Betrieben. Das verstärkte Sammeln, Recyceln und Wiederverwerten von Produkten kann, insbesondere für den Mittelstand, einen wichtigen Beitrag leisten, unabhängiger von Rohstoffimporten zu werden und gleichzeitig Ressourcen zu schonen. Die Kreislaufwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zu den klima- und umweltpolitischen Zielen. Langfristig steigern deutsche Unternehmen durch den effizienteren Rohstoffeinsatz ihre Produktivität. Das Ziel, Wirtschaftsstandort zu bleiben und gleichzeitig ambitionierte Umweltziele zu erreichen, gelingt durch mehr Kreislaufwirtschaft.

Die Bundesregierung muss entsprechende Zielstellung definieren bzw. Ziele priorisieren und differenziert Rahmenbedingungen schaffen, um rechtliche und gesellschaftliche Hürden für ein verstärktes Recycling zu überwinden. Die MIT fordert die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

1. Es müssen die Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigen Sekundärrohstoffmarkt geschaffen werden. Dies bedeutet, insbesondere die Spannungsfelder der widerstreitenden Interessen beim Rezyklateinsatz im Dialog mit den Marktbeteiligten aufzulösen. Technische Möglichkeiten, rechtliche Vorgaben und finanzielle Aspekte müssen erörtert und zielgerichtete Lösungen entwickelt werden. Die Bundesregierung muss in einem solchen Dialog als Vermittler und Treiber auftreten. Ankündigungen, wie im Fünf-Punkte-Plan der Bundesumweltministerin geschehen und anschließendes Aussitzen helfen in keiner Weise weiter. Darüber hinaus fordert die MIT, sich bei politischen Vorhaben nicht allein auf Plastik zu fokussieren, sondern alle Rohstoffe und Sekundärrohstoffe über den gesamten Lebenszyklus, inklusive der Gewinnung aus der Natur, anhand der ökologischen Kriterien fair zu bewerten.

2. Insbesondere Kunststoffrezyklate sind, abhängig vom Ölpreis oder der allgemeinen Marktlage, nicht selten teurer als Neuware. Dies führt dazu, dass Sekundärrohstoffe nicht wettbewerbsfähig sind. Um die Einsatzquote zu erhöhen, gilt es, in einem marktwirtschaftlichen Rahmen Instrumente und Verfahren gemeinsam mit den Marktteilnehmern zu entwickeln.

Recycling muss vor allem an der erzielbaren Qualität und den für den Recyclingprozess notwendigen ökologischen Fußabdruck gemessen werden. Aus diesem Grund sind pauschale Rezyklateinsatzquoten nicht immer geeignet, zumal schon nicht klar ist, auf welche Bezugsgröße sie orientiert wird: den Gesamtoutput eines Unternehmens, die Produkte für den deutschen Markt, das Gewicht oder Volumen eines Produkts oder nur eines relevanten Bauteils, etc. Eine feste Rezyklateinsatzquote als ordnungsrechtliche Vorgabe für alle oder auch nur für bestimmte Produkte oder Verpackungen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Produktion und Produktgestaltung dar und hemmt Innovationen und Initiativen der Unternehmen. Diese wissen besser, wo Rezyklate wirkungsgleich und effizient eingesetzt werden können. Pauschale Recyclingquoten können zudem auch energetisch zu suboptimalen Ergebnissen führen und somit den ökologischen Fußabdruck des Produkts verschlechtern. Die MIT lehnt pauschale Rezyklateinsatzquoten daher ab.

3. Die Recyclingquote sämtlicher Stoffströme soll auch auf EU-Ebene den nächsten Jahren stetig erhöht werden. Bei einigen Stoffströmen ist jedoch unklar, wie diese Quoten erreicht werden können, da die gesammelten Mengen bereits jetzt weit hinter den gesetzlichen Vorgaben zurückbleiben. Europaweit sind daher die Anstrengungen für bessere Getrenntsammlung zu verstärken.

Recyclingquoten sollten technologieoffen und für alle Stoffe gleichermaßen adäquat auf die formulierten Zielstellungen angepasst werden. Auch was die Recyclingverfahren betrifft, sollte der Markt die entsprechenden Entscheidungen herauskristallisieren. Staatliche Vorgaben und Technologiespezifika sind zu vermeiden.

Technologieoffenheit ist ein wichtiges Prinzip unserer Umweltpolitik. Auch um Planungs- und Rechtssicherheit zu haben, muss zeitnah abschließend geklärt werden, ob chemisches Recycling unter den Anwendungsbereich des Recyclings fällt oder nicht. Dazu sollte im Rahmen einer Studie die Vor- und Nachteile, insbesondere der finanziellen und ökologischen Aspekte, untersucht werden. Eine starre Einordung des chemischen Recyclings unter § 3 Abs. 25 KrWG ist nicht notwendig, ebenso könnte eine eigene Vorschrift aufgenommen werden.

4. Die nationale Ausgestaltung der EU-Plastikabgabe kann einen Anreiz für vermehrtes Recycling bieten. Die Umsetzung muss dabei so unbürokratisch wie möglich erfolgen. Darüber hinaus gilt es, die thermische Verwertung von Plastik adäquat in die Betrachtung miteinzubeziehen und nach ökologischen Kriterien fair zu bewerten, statt dies von vornherein auszuschließen. Zusätzliche Zahlungen an die EU für nicht-recycelte und nicht thermisch-verwertete Kunststoffverpackungen sollten vermieden werden. Dazu gilt es, intelligente marktwirtschaftliche Modelle zu entwickeln, die den ökologischen Vorteil des Recyclings und der Rezyklate abbilden. Ausschlaggebend sollte immer die Auswirkung des Produkts auf die ökologischen Ziele sein, unabhängig vom eingesetzten Material (z.B. Kunststoff oder Papier).

5. Die Digitalisierung, die Energiewende und viele andere Innovationen führen zu einem steigenden Bedarf an wichtigen Metallen und Mineralen. Deutsche Unternehmen besitzen oder kontrollieren weltweit aber nahezu keine dieser Rohstoff-Vorkommen. Gleichzeitig streben einzelne Großmächte danach, globale Transportrouten von ihren politischen Interessen abhängig zu machen. Die Sicherung der benötigten Rohstoffe für deutsche Unternehmen und Infrastrukturen ist nicht mehr selbstverständlich. Die Bundesregierung sollte daher eine breit angelegte Rohstoff-Strategie erarbeiten, die gerade auch die deutschen Schlüsselindustrien (u.a. Auto, Halbleiter, Energie) in den Blick nimmt. Diese Strategie sollte besonders knappe oder für geopolitische Einflussnahmen  anfällige Metalle und Mineralien wie Nickel, seltene Erden, Kobalt, Mangan, Borate besonders berücksichtigen. Dazu sollten Bundestag und Bundesregierung Maßnahmen beschließen, die die Entwicklung neuer, wirtschaftlicher Recycling-Technologien fördern, Anreize für die deutliche Erhöhung der Recycling-Quote für knappe Rohstoffe in Deutschland schaffen und somit eine heimische Rohstoff-Quelle erschließen.

Begründung:
zu 1. Einsatz und Umgang von Rezyklaten stellen ein Schwerpunkt in der Debatte um die Weiterentwicklung des Recyclings dar. Eine Plattform für den Dialog der unterschiedlichen Wirtschaftsakteure ist hier essenziell und deutlich zielführender als der bloße Erlass gesetzlicher Vorgaben. Die Bundesregierung muss sich entsprechend ihrer Forderungen in diesen Prozess einbringen und diesen koordinieren. Darüber hinaus ist zum Beispiel Plastik in vielen Fällen die ökologisch beste Lösung. Ein de facto Kunststoffverbot lässt sich unter ökologischen Gesichtspunkten keinesfalls begründen. Daher gilt es in Zukunft, nicht diesen Rohstoff zu verbieten, sondern über den gesamten Lebenszyklus die Rohstoffe und Sekundärrohstoffe anhand der ökologischen Kriterien fair zu bewerten und eine entsprechend tatsächlich nachhaltige Gesetzgebung zu schaffen.

zu 2. Eine Rezyklateinsatzquote bedeutet nicht zwingend eine qualitative Förderung der Kreislaufwirtschaft. Der verstärkte Einsatz von Rezyklaten, den eine Quote mit sich bringt, birgt die Gefahr, dass Rezyklate minderer Qualität verarbeitet bzw. Produkte mit minderer Qualität hergestellt werden, da (hohe) gesetzliche Vorgaben zu erfüllen sind. Auch können pauschale Recyclingquoten dazu führen, dass Rezyklate nicht da eingesetzt werden, wo dies ökologisch am sinnvollsten ist, sondern mit erhöhtem energetischem Aufwand dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist. (Beispielsweise können PET-Flaschenabfälle mit weniger Energieaufwand zu Fasern oder Folien verarbeitet werden, als dies bei der Wiederverwendung für die Flaschenherstellung der Fall ist.)

zu 3. Im Hinblick auf Technologieoffenheit ist für die weitere Entwicklung des Recyclingmarkts das chemische Recycling als eine rechtliche gleichwertige weitere Recyclingmethode anzuerkennen. Für Hersteller bieten sich neue Möglichkeiten in Bezug auf das Recycling der Produkte und damit bei der Auswahl der Rohstoffe und ihrer Zusammensetzung. Für Recyclingunternehmen ist hier maßgeblich, ob Anlagen aufgerüstet bzw. neue Anlagen angeschafft werden sollen.

zu 4. Der Europäische Rat hat die Einführung einer Abgabe der Mitgliedstaaten gegenüber der EU in Höhe von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffabfälle ab Januar 2021 vereinbart („Plastikabgabe“). Da die EU selbst keine Steuer erheben darf, richtet sich die Abgabe an die Mitgliedstaaten. Die konkrete Ausgestaltung in Deutschland muss so unbürokratisch wie möglich erfolgen, um Unternehmen nicht mit zusätzlichen Dokumentations- und Nachweispflichten zu belasten. Recyclingkunststoffe könnten durch intelligente Modelle im Vergleich zu Kunststoffen aus Rohöl preislich wettbewerbsfähiger oder anderweitig angereizt werden. Dadurch kann eine Lenkungswirkung zu mehr recycelten Kunststoffverpackungen bewirkt werden, infolgedessen sich der an die EU zu zahlende Gesamtbetrag für nicht-recycelten Plastikabfall verringert und somit die finanzielle Belastung sinkt. Eine ähnliche Lenkungswirkung ist auch für andere Materialien (Papier, Stahl, Glas, etc.) zu erwarten, sodass aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar ist, warum die Abgabe ausschließlich für Kunststoff erhoben werden soll. In der Konsequenz kann die gegenwärtige Regelung dazu führen, dass es zu ökologisch unvorteilhaften Materialsubstituten kommt.