Rentenversicherung leistungsfähig und finanzierbar halten

Datum des Artikels 26.02.2021
Beschluss

Die beitragsfinanzierte Rentenversicherung bildet das Fundament der Alterssicherung in Deutschland. Durch die demografische Entwicklung, aber auch die Ausweitung versicherungsfremder Leistungen wird es immer schwieriger, die Beitragsäquivalenz zu halten. Schon heute wird die gesetzliche Rente mit über 100 Mrd. Euro aus Bundesmitteln bezuschusst. Hinzu kommt jetzt noch die historische Neuverschuldung durch die Corona-Pandemie im Umfang von über 200 Mrd. Euro. Klar ist, dass es ein ´Weiter so` in der Rentenpolitik nicht geben darf. Die Grenzen der Belastbarkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind erreicht. Damit langfristig die Beitragssätze aller Sozialversicherungszweige unterhalb der 40%-Marke gehalten werden können, braucht es grundlegende Reform- und Konsolidierungsansätze:

Für eine leistungsfähige und finanzierbare Rentenversicherung fordert die MIT:

  • Generationengerechtigkeit bei der Altersvorsorge grundgesetzlich fixieren:

Politik war in den letzten Jahren geneigt, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich auszuweiten. Die langfristige Finanzierung dieser Leistungsausweitungen müssen aber kommende Generationen leisten. Um künftige Beitragszahler nicht zu überlasten, muss das Prinzip der Generationengerechtigkeit in der Rente institutionell gestärkt und grundgesetzlich verankert werden.

  •  Anpassung der Regelaltersgrenze:

Bei der Rente darf es keine Denkverbote geben. Die Menschen werden immer älter und die Rentenbezugsdauer immer länger. Ohne die Anpassung der Regelaltersgrenze, würden die finanziellen Spielräume der Rentenversicherung weiter sinken. Die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung im Verhältnis 3:1 (3:1 Regel) ist erforderlich und muss ab 2031 implementiert werden. Die steigende Lebenserwartung muss beim Renteneintritt berücksichtigt werden. Wenn die Lebenserwartung um ein Jahr steigt, soll die Regelaltersgrenze um ein Dreivierteljahr erhöht werden, während sich die erwartete Rentenlaufzeit um ein Vierteljahr verlängert.

  •  Abschaffung der Abschlagsfreien Rente ab 63 Lebensjahren:

Die Einführung der abschlagfreien Rente mit 63 war falsch, da sie dem Arbeitsmarkt Fachkräfte und der Rentenversicherung Beitragszahler entzieht. Zudem setzt sie Anreize für gesunde und gut qualifizierte Fachkräfte, frühzeitig in Rente zu gehen und auf Basis geringfügiger Beschäftigung weiterzuarbeiten. Nur durch die Verlängerung der Erwerbsphase lässt sich ein noch stärkerer Anstieg des Rentenbeitragssatzes verhindern. Die abschlagsfreie Rente mit 63 Lebensjahren nach 45 Beitragsjahren steht diesem Ziel entgegen und muss daher abgeschafft werden.

  • Altersvorsorge in die schulische Bildung integrieren:

Viele Länder haben sich bereits auf den Weg begeben, an Schulen der Sekundarstufe I und II wirtschaftspolitische Themen zu diskutieren und Schülern ökonomisches Verständnis zu vermitteln. Allerdings ist Altersvorsorge für die meisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch ganz weit entfernt. Hinzu kommt, dass angesichts des dauerhaften Niedrigzinsumfeldes alternative Vorsorgeformen vermittelt werden müssen. Deshalb sollten die Grundzüge der Vorsorge und insbesondere auch die Möglichkeiten der aktien- und immobilienbasierten Anlage in den Schulunterricht integriert werden.

  •  Flexibilisierung im Renteneintritt:

Wer vor oder nach der Regelaltersgrenze in die Rentenphase eintritt, erhält besondere Abschläge oder Zuschläge. Diese spiegeln den individuellen Rentenanspruch wider. Um Anreize für längeres Arbeiten zu setzen, sollte alle Frühverrentungsanreize beseitigt und alle Zu- und Abschläge versicherungsmathematsch korrekt und gerechter abgebildet werden. 

  •  Neujustierung der Rentenanpassungsformel:

Dank des Nachhaltigkeitsfaktors werden die Lasten zwischen Beitragszahlern und Rentnern abgedämpft und sorgen für einen moderaten Anstieg des Rentenbeitrages. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie die finanziellen Herausforderungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung muss der Nachhaltigkeitsfaktor noch stärker innerhalb der Rentenformel Berücksichtigung finden. Hierfür schlägt die MIT vor, das α im Nachhaltigkeitsfaktor von derzeit 0,25 auf 0,5 zu erhöhen.

  •  Optimierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge:

Die Bedeutung privater und betrieblicher Altersvorsorge als Bestandteil einer auskömmlichen Lebensstandardsicherung ist schon heute groß und wird weiter steigen. Eine reine Verpflichtung zur ergänzenden Altersvorsorge löst jedoch nicht die derzeitigen Akzeptanzprobleme. Vielmehr gilt es, die bestehenden Vorsorgemodelle attraktiver und unbürokratischer auszugestalten. Die MIT steht zu ihren bisherigen Forderungen, die Riester-Rente zu einer Zulagen-Rente zu reformieren und die Attraktivität der Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersvorsorge zu verbessern. Dazu gehört eine Dynamisierung der Zulagen, Vereinfachung des Zulagenverfahrens, eine Erweiterung des Förderberechtigten Kreises sowie eine Dynamisierung der Geringverdienergrenze und bessere Anreize für Geringverdiener.

  •  Attraktive Vorsorgeformen durch Lockerung der Beitragsgarantien:

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der gleichzeitigen Verpflichtung einer 100%-Garantie sind die Renditeaussichten privater und betrieblicher Vorsorgeformen stark eingeschränkt und verhindern die Vorsorgebemühungen der Bürger. Um den Sparern wieder eine Zukunftsperspektive zu bieten, muss eine Abweichung der 100%-Beitragsgarantie zukünftig möglich sein. Die MIT unterstützt den von der Finanzwirtschaft entwickelten Vorschlag eines Standardprodukts mit reduzierter Beitragsgarantie.

  •  Synergien statt Konkurrenz in der Altersvorsorge schaffen:

Unser Rentensystem fußt auf dem Dreiklang aus staatlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Jedes hat auf seine Weise eine Berechtigung und sollte nicht in Konkurrenz zu einander stehen. Die Gedankenspiele eines rein staatlichen Vorsorgeprodukts, stehen dem entgegen und schaden nicht nur dem Wettbewerb gegenüber privaten Vorsorgeformen, sondern sind ordnungspolitisch falsch. Einen Staatsfonds in der Verantwortung der Rentenversicherung, insbesondere wenn er sich durch Schulden finanziert, lehnt die MIT ab.

  •  Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht überfordern:

Die Akzeptanz der betrieblichen Altersvorsorge hängt im hohen Maße von den Arbeitgebern ab. Sie sind Partner im 3-Säulen-System der Bundesrepublik. Deshalb ist es entscheidend, die Lasten durch Kosten und Bürokratie sowie die Haftung in Grenzen zu halten und abzubauen. Nur so wird es gelingen, die Akzeptanz der BAV auf betrieblicher Ebene zu erhöhen.

  •  Rentenversicherung digitaler denken:

Mit der Einführung einer digitalen Rentenübersicht haben wir einen wichtigen Schritt ins digitale Zeitalter getan. Dieser Weg muss in Zukunft im Sinne der Kunden und der Angestellten der Rentenversicherung weiter fortgesetzt werden. Dazu zählen mehr automatisierte und sichere Online-Antragsverfahren zu Leistungen der Rentenversicherung, ein unkomplizierter Datenabgleich zwischen Beitragszahlern, Behörden, der Rentenversicherung und privaten Anbietern von Altersvorsorgeprodukten sowie eine Modernisierung der Rentenversicherung durch trägerübergreifende einheitliche Software und digitalen Weiterbildungsangeboten für die Mitarbeiter.

  •  Systemgerecht und frühzeitig den Gefahren von Bedürftigkeit im Alter begegnen:

Eine unstete Erwerbsbiografie und niedrige Qualifikationen sind die Hauptursachen von Bedürftigkeit im Alter. Grundsätzlich muss frühzeitig und über das gesamte Erwerbsleben hinweg für das Alter vorgesorgt werden. Mit der Grundrente wurde innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eine Leistung etabliert, welche die Symptome späterer Bedürftigkeit, jedoch nicht deren Ursache angeht. Eine künstliche Hochrechnung der Rentenanwartschaften nach 33 Beitragsjahren für einen bestimmten Personenkreis entspricht nicht dem Äquivalenzprinzip und muss als versicherungsfremde Leistung von der gesetzlichen Rentenversicherung entkoppelt werden. Die Grundrente sollte daher ausschließlich steuerfinanziert werden. Außerdem muss sie zielgenauer und systemgerechter ausgestaltet werden. Die MIT befürwortet daher, die Grundrente umzugestalten: So soll die Lebensleistung künftig mittels einer Ausweitung des Freibetrags in der Grundsicherung im Alter für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewürdigt werden und nicht durch einen Grundrentenzuschlag.