Rücknahme der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Datum des Artikels 03.04.2009

Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU spricht sich dafür aus, dass die seit dem 1.1.2006 geltende Regelung, dass die Sozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld schon spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats bei den Einzugsstellen abzuführen sind, zurückgenommen wird.

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